Darf man Python-Applikationen verkaufen?
Kurze Antwort: Ja, darfst Du.
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Python Steht unter der PSF-Lizenz die von der Python Software Foundation gemacht wurde (wohl in Anlehnung an die Apache-Lizenz). Sie verbietet dir in keinster weise dein Programm zu vermarkten.
Übrigens tut das die GPL auch nicht.. so könntest du sogar für GPL-Programme Geld verlangen. Würde nur kaum jemand zahlen.
Übrigens tut das die GPL auch nicht.. so könntest du sogar für GPL-Programme Geld verlangen. Würde nur kaum jemand zahlen.
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So wie ich die GPL verstehe, verlangt sie nicht, dass man den Quellcode der ganzen Welt zur Verfügung stellt. Es darf nur die Weitergabe nicht beschränkt werden und der Quellcode muss dabei sein. Es kann also durchaus sein, dass man z.B. für einen Kunden eine hochspezialisierte Lösung erarbeitet und sich dafür bezahlen lässt. Ich denke auch, dass das durchaus nicht unüblich ist.Leonidas hat geschrieben:Übrigens tut das die GPL auch nicht.. so könntest du sogar für GPL-Programme Geld verlangen. Würde nur kaum jemand zahlen.
Es gibt für alles eine rationale Erklärung.
Außerdem gibt es eine irrationale.
Wie man Fragen richtig stellt
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Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?
Wäre schwierig wenn es um ein innovatives Produkt geht, aber eine Auslieferung des Quellcodes bedeuted manchmal den wirtschaftlichen Ruin... man könnte schnell was klauen oder kopieren.
Wäre schwierig wenn es um ein innovatives Produkt geht, aber eine Auslieferung des Quellcodes bedeuted manchmal den wirtschaftlichen Ruin... man könnte schnell was klauen oder kopieren.
@droptix: Darüber will ich jetzt mit Dir nicht streiten. Wenn Dir das wirklich wichtig ist rate ich Dir, Dich mit einem entsprechenden Rechtsexperten zusammenzuschließen. In der oben verlinkten Lizenz steht IMHO explizit nichts davon drin, aber ich bin auch kein Jurist.
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Mir wäre rein technisch gesehen keine Möglichkeit bekannt wie du verhinderst dass der Quellcode ausgelesen wird.droptix hat geschrieben:Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?
Wäre schwierig wenn es um ein innovatives Produkt geht, aber eine Auslieferung des Quellcodes bedeuted manchmal den wirtschaftlichen Ruin... man könnte schnell was klauen oder kopieren.
Am besten ist da noch sein Geld über den Servicevertrag zu beschaffen.
Grüße
Matthias
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Matthias
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Nein, die Pythonlizenz bezieht sich auf den Code von Python selbst! Alle Programme, die du damit erstellst, fallen natürlich nicht darunter. Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.droptix hat geschrieben:Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?
Programme, die mit Visual C++ geschrieben werden, fallen ja auch nicht automatisch in den Besitz von Microsoft.
Betreffs des Quellcodes/Ruin, das stimmt so nicht, selbst aus kompiliertem C++ Code kann man reverse-engeneering betreiben. Bei Python kommst du jederzeit recht bequem mit decompyle an den Quellcode ran.
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Echt? Das wäre mir neu, dass die PSF-Lizenz dies vorraussetzt. Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?).Joghurt hat geschrieben:Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.

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.pyc Dateien von python2.4 lassen sich atm nicht decompilieren. Da kommt nur ein python code objekt raus, dass code ausführen kann, aber nicht der quellcode oder ein ast tree.mr.hide hat geschrieben:Mir wäre rein technisch gesehen keine Möglichkeit bekannt wie du verhinderst dass der Quellcode ausgelesen wird.
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Ich hab ja auch geschrieben, dass ich die PSF nicht mehr im Kopf habe.Leonidas hat geschrieben:Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?).
Nicht alle Module, die mit Python ausgeliefert werden stehen unter der PSF. Unter umständen, musst du bei Änderungen an bestimmten Modulen, die Änderungen veröffentlichen.Leonidas hat geschrieben:Echt? Das wäre mir neu, dass die PSF-Lizenz dies vorraussetzt. Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?).Joghurt hat geschrieben:Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.
Ich plane auch nicht, den Python Quellcode oder zur Verfügung stehende Module zu ändern... dafür reicht es bei mir noch nicht
Aber es wär schonmal rechtlich interessant, wenn man ein kleines sehr hilfreiches Tool bastelt und verkaufen will.
Wo könnte man sich da exakt kundig machen? Ich kenne ein paar Juristen. Wird bestimmt bloß kompliziert, wenn's um internationale Lizenzen geht, wegen internationalem Recht...
Zum Thema Quellcode decompilieren mache ich mal hier nen Extra-Thread auf.

Aber es wär schonmal rechtlich interessant, wenn man ein kleines sehr hilfreiches Tool bastelt und verkaufen will.
Wo könnte man sich da exakt kundig machen? Ich kenne ein paar Juristen. Wird bestimmt bloß kompliziert, wenn's um internationale Lizenzen geht, wegen internationalem Recht...
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Naja, GPL und PSF sind ja eigentlich amerikanische Lizenzen, aber GPL wurde afair auch schon von einem deutschen Gericht bestätigt. Dagegen sind die Creative Commons Lizenzen auch auf die einzelnen Länder abgestimmt.Anonymous hat geschrieben:Wo könnte man sich da exakt kundig machen? Ich kenne ein paar Juristen. Wird bestimmt bloß kompliziert, wenn's um internationale Lizenzen geht, wegen internationalem Recht...
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Ich habe gerade mal die PSF überflogen. Ich kann dir so viel sagen. Du darfst Python weitergeben, so ziemlich ohne einschränkungen. Du kannst sogar Geld dafür verlangen (auch wenn du warscheinlich keinen Findest, der dir dafür Geld bezahlt).Anonymous hat geschrieben:Aber es wär schonmal rechtlich interessant, wenn man ein kleines sehr hilfreiches Tool bastelt und verkaufen will.
An deinen Scripten und deren Bytecode hast du alleine die Copyright Rechte. Die kannst du unter jede Lizenz stellen, die du willst und dafür Geld verlangen. Und mit den oben genannten Bedingungen kannst du auch Python mit deinen Scripten mit ausliefern, ohne Probleme zu bekommen.
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Man kann es auch so sehen: die Leute die sich ein Linux-Magazin kaufen, wo auf der Heft-CD Python drauf ist, zahlen ja indirekt auch dafür.ProgChild hat geschrieben:Du darfst Python weitergeben, so ziemlich ohne einschränkungen. Du kannst sogar Geld dafür verlangen (auch wenn du warscheinlich keinen Findest, der dir dafür Geld bezahlt).

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