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rechtliche Bindung von Email-Disclaimern

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2010, 12:48
von CM
Hoi,

nach langer Pause bei mir ...

Ich war Python jetzt eine Weile abtrünning (Asche auf mein Haupt ;-) ) und auch meinem eigentlichen Job. Ab Frühjahr nächsten Jahres wird aber alles besser. Neuer Job, neues Glück :D .

Ein Problem mit dem neuen Job antizipiere ich aber jetzt schon: Es wird bislang ausschließlich proprietäre Software eingesetzt, aber ich soll als Experte u. a. wissenschaftliche Datenauswertung betreiben. An und für sich kein Widerspruch, aber erfahrungsgemäß wird das im Alltag nicht einfach (insb. weil der Admin ein Selfmade-Windowskenner ist und sich im Vorstellungsgespräch wenig kompetent zeigte, erwarte ich demnächst daujones-Stoff).

Und so gehört zu meiner Jobbeschreibung, daß ich auch Kunden in meinem Bereich ansprechen soll. Die Firma verwendet im Emailverkehr leider aber einen Disclaimer, die locker bei den entsprechenden Seiten im Netz für Erheiterung sorgen kann und es bei (hoffentlich kompetenten) Kontakten auch wird. Darum: Weiß von Euch jemand eine Quelle, die kompetent und verläßlich über die rechtliche Relevanz von (übertriebenen) Disclaimern aufklärt (und vielleicht auch noch einen BWLer überzeugen kann Mails mit viel Farbe, ähm, nicht einfach nur schön sind)? Ich mache mir nämlich Sorgen, daß die speziellen Disclaimer (die ich hier sicher nicht poste ;-) ) eher für Erheiterung am anderen Ende sorgen werden, als Kompetenz ausstrahlen.

Danke & Gruß,
Christian

PS Bevor jemand fragt, warum ich den Job angenommen habe: Die restlichen Umstände sprechen absolut dafür.

Re: rechtliche Bindung von Email-Disclaimern

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:17
von cofi
CM hat geschrieben:Darum: Weiß von Euch jemand eine Quelle, die kompetent und verläßlich über die rechtliche Relevanz von (übertriebenen) Disclaimern aufklärt (und vielleicht auch noch einen BWLer überzeugen kann Mails mit viel Farbe, ähm, nicht einfach nur schön sind)?
Ich bezweifel, dass das geht :)
Eine Anlaufstelle waere Prof. Hoerens Kompendium: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... 202010.pdf

Eine schnelle Suche nach 'Disclaimer' hat allerdings nur eine Quelle zu Tage gefoerdert(Kapitel 4, S 227): Ernst, Disclaimer in E-Mail und
Website, ITRB 2007

Ich hoffe es hilft dir weiter, viel Glueck :)

Edit: 2 Argumente die mir gerade noch einfallen:
1. Der Disclaimer kann ja nur Teil eines Vertrages sein, mit einem 3. kann man gegen dessen Willen aber keinen Vertrag schliessen, also sind Disclaimer hinfaellig.
2. AFAIK deckt das Telemediengesetz das sowieso ab - zwar kein Postgeheimnis, aber immerhin etwas.
Aber: Ich bin kein Anwalt.

Re: rechtliche Bindung von Email-Disclaimern

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:36
von BlackJack
@CM: Wie immer bei solchen Themen muss man einen Juristen fragen, und der wird wahrscheinlich bei der Antwort auch ein Hintertürchen offen lassen, wenn es nicht zig Urteile zu dem Thema gibt und damit halbwegs Rechtssicherheit herrscht.

Nach diesem Disclaimer meinerseits: Diese Disclaimer enthalten ja Bedingungen denen ich nur durch den Empfang der Mail anscheinend zugestimmt haben soll. Das kann IMHO nicht mehr als einen Wunsch des Absenders darstellen und keine rechtlich bindende Verpflichtung für mich haben. Jedenfalls keine, die über das, was anderweitig schon geregelt ist, hinaus geht. Wenn ich zum Beispiel in einer geschäftlichen Beziehung mit einer Firma stehe, dann darf ich nicht einfach alles was ich über die Interna der Firma weiss, in die Welt hinausposaunen ohne mir Sorgen um rechtliche Konsequenzen machen zu müssen. Das ist aber unabhängig von irgendwelchen E-Mail-Signaturen.

Wenn man jemanden kontaktiert und nicht möchte, dass der das oder den Inhalt der Konversation weiter erzählt, kann man auch freundlich um Vertraulichkeit bitten, oder halt ein tatsächlich rechtlich bindendes Dokument unterschreiben lassen. Das kommt IMHO auch viel besser an, als etwas was entweder als lächerlich und nutzlos, oder gar unverschämter, aber fehlgeschlagener Einschüchterungsversuch von den meisten wahrgenommen werden dürfte. Ob das jetzt allerdings einen BWLer überzeugt...

Wenn die Firma etwas in der Richtung generell an Mails dran pappen möchte, würde ich ja für einen kurzen, netten Text plädieren mit einem Link zu einer längeren Ausführung, der ungefähr enthält, dass Vertrauen und der vertrauliche Umgang mit den Kommunikationsinhalten *euch* wichtig ist und auch im Interesse des Gesprächspartners und einer guten Zusammenarbeit liegt. Blabla. Das wird einen BWLer aber wahrscheinlich noch weniger überzeugen...

Re: rechtliche Bindung von Email-Disclaimern

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:54
von Damaskus
Vor langer Zeit hatte Heise doch mal was zum Thema Disclaimer im Angebot.
Vielleicht hört ein Self-Made-Windows-Admin darauf ;)

http://www.heise.de/ix/meldung/Disclaim ... 92297.html

Gruß
Damaskus

Re: rechtliche Bindung von Email-Disclaimern

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2010, 15:18
von CM
Hoi,

vielen Dank!

Wieder mal habt Ihr gute Quellen und Gedanken. Damaskus, Du hast wohl recht: Wahrscheinlich hat heise.de mehr Wucht, als andere Quelle.

Mal schauen, in jedem Fall wird es interessant.

Besten Gruß,
Christian

PS Tolle Logo-Varianten in dieser Zeit!