Leonidas hat geschrieben:lunar hat geschrieben:Man darf sie also nur dann verbreiten oder verändern, wenn man das resultierende Produkt unter gleichen Bestimmungen verbreitet, also unter der GPL oder einer kompatiblen Lizenz.
Die GPL hat keine kompatiblen Lizenzen
Sorry, aber das ist schlicht falsch. Dazu die Stellungnamen von offizieller Seite

:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... CompatMean
http://www.gnu.org/philosophy/license-l ... leLicenses
Gefunden mit einer einfachen Google Suche nach "gpl compatible".
Diese Dokumente widerlegen übrigens auch deine Behauptungen, dass GPL nicht in FreeBSD oder anderen, unter MIT Lizenz stehenden Programmen verwendet werden darf: In der Liste werden die FreeBSD Lizenz und die X11 Lizenz (= MIT Lizenz) explizit als kompatibel gelistet.
XtraNine hat geschrieben:OK, Moment: Gehe ich in der Annahme das Mischlizenzen auch nicht erlaubt sind? wxPython ist zum Beispiel nicht unter GPL. Und Python verwendent auch ein andere Lizenz. Viele Module verwenden GPL oder was anderes.
Das ist wurscht: Du kannst anders lizenzierte Software (Module, Bibliotheken) problemlos einbinden. Sonst wäre ja das Entwickeln von GPL Software unter Windows unmöglich, da die Windows API ja proprietär ist.
Die GPL greift nur im umgekehrten Fall. Deswegen ist es verboten, dass eine proprietäre Software ein GPL Modul einbindet.
Edit: Uups, kleiner Fehler
Die GPL in der Standardform erlaubt das Linken gegen proprietäre Komponenten in jedem Fall.
Problematisch ist die Pflicht zur Weitergabe des Sourcecodes. Der Author ist verpflichtet, denn Sourcecode der benötigten Komponenten mitzuliefern. Dies ist allerdings bei Python oder wxPython noch einfach, da deren Lizenz ja die Weitergabe des Sourcecodes erlaubt.
Problematisch wird es bei proprietären Komponenten, auf deren Sourcecode du keinen Zugriff hast. Die GPL befreit dich nur dann von der Pflicht zur Bereitstellung des Sourcecodes, wenn die benötigten Komponenten essentieller Bestandteil des Betriebssystems sind. Diese Ausnahme gilt also die z.B für Windows API, aber nicht für 3rd Party Python Module.
Allerdings kann man der Lizenz sehr wohl eine Ausnahme hinzufügen, wenn man solche proprietären 3rd Party Bibliotheken verwendet.
Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen richtig wiedergegeben. Die entsprechende Stelle in der FAQ dazu:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... atibleLibs
Hier kann man das ganze noch mal genau und vollständig lesen, denn für meine Postings gilt in jedem Fall IANAL, deswegen kann ich mich irren.