Python Anwendung als Open Source veröffentlichen aber wie ?

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Leonidas
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Sirius3 hat geschrieben:Konkret brauch Dein Projekt ja kein PyQt zu benutzen, sondern nur ein Paket, das die selbe API hat, wie PyQt. Die API ist nicht GPL-lizensiert. Damit ist dem Nutzer Deiner Software überlassen, wie er die verschiedenen Bibliotheken kombiniert, damit keine Lizenz verletzt wird. Aber da GPL in diesem Zusammenhang nur Einschränkungen auf die Veröffentlichung von Software hat, kann der Nutzer also, solange er nicht wieder ein Projekt, das alles kombiniert, veröffentlicht, bedenkenlos damit arbeiten.
Damit hast du den Miesepeter nur an jemanden anderen weitergegeben. Etwa irgendwelche Linux-Distributionen, die das Paketieren wollen, was dann gegebenfalls in der Praxis nicht möglich sind wenn tatsächlich verfügbaren Implementationen der APIs nicht Lizenzkompatibel sind. Also klar, kann man machen, aber damit hat man letztendlich ein reichlich unhandliches Monster gemacht was wie ich finde ideell auch etwas dem FOSS-Gedanken wiederspricht.
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Worl
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@BlackJack: Naja reingefallen nicht unbedingt ... Knast war wohl etwas zu überspitzt. Ich wollte nur sichergehen nicht in die Hände irgenwelcher Rechtsverdreher zu gelangen die dir dann den Boden unter den Füßen wegklagen :) Heutzutage muss man ja sehr Vorsichtig sein. Dem Staat und dem Rechtssystem vertraue ich nicht unbedingt ... Aber gut das trifftet jetzt zusehr von der eigentlichen Unterhaltung ab.
BlackJack

@Worl: Vor irgendwelchen Rechtsverdrehern mit Abmahnungen bist Du in dem Moment nicht sicher sowie Du Dich ins Netz begibst und dort in irgendeiner Weise Inhalte veröffentlichst.

@All: PyQt ist vielleicht kein so gutes Beispiel weil da ja tatsächlich eine fast identische API unter LGPL zur Verfügung steht.
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cofi
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BlackJack hat geschrieben:Natürlich gilt deutsches Recht. [...] Andererseits ist das Urheberrecht/Copyright (ja ich weiss das ist nicht das selbe) über ein internationale Abkommen sehr weitläufig anerkannt. Also jemand aus Australien kann hier in Deutschland seine anerkannten Rechte durchsetzen.
Wie du schon selbst sagst: So klar ist das ganze nicht. Es gilt das Schutzlandprinzip: Verletzt du australisches Urheberrecht, sind auch die entsprechenden australischen Gesetze anzuwenden.

Abmahnungen sind ein anderes Thema. Die gibt es so halt nur in deutschem Recht.

@Worl: Lass dich von Lizenzen nicht einschuechtern. Die Problematik ist kompliziert, aber solange du niemandem ernsthaft auf die Fuesse trittst, passiert dir auch bei einem Fehler nichts. Und ernsthaft jemandem auf die Fuesse treten kannst du eigentlich nur, wenn Geld im Spiel ist.

@snafu: GPL violations Was effektiv noch einmal bestaerkt, dass OSS Lizenzstrafen nur schwer durchzusetzen sind (Handlungsvollmacht aller Urheberrechts/Copyright-Inhaber) und in der Praxis hoechstens gegen Unternehmen relevant ist.
BlackJack

@cofi: Wenn man sich den letzten Absatz unter „Schutzlandprinzip und Internet” durchliest, dann dürfte man eigentlich gar nichts im Internet veröffentlichen.
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snafu
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Hier mal ein paar "Success Stories": http://gpl-violations.org/links.html
Felix.Schwarz
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[quote="BlackJack"]Knast wegen Urheberrechtsverletzung? Kann es sein, dass Du hier auf die Unterhaltungsindustrie hereingefallen bist, die gerne behauptet das Raubmordkopierer Verbrecher sind‽ Urheberrechtsverletzungen sind keine Straftaten, dafür kommt man nicht ins Gefängnis und das interessiert den Staat auch nicht.[/quote]

§ 106ff UrhG. Prinzipiell sind bis 3 Jahren Gefängnis drin. Allerdings ist ein Gerichtsverfahren bei kleinem "Open-Source-Kram" eines Amateurs wohl eher theoretisch...

Lizenzierung finde ich persönlich sehr einfach: Mein Zeug steht meist unter der MIT-Lizenz, außer ich kopiere Code von außerhalb unter anderer Lizenz. Ggf. (L)GPL, wenn entsprechende Bibliotheken benutzt werden. Eventuell MIT+GPL, falls ich ein spezielles Modul (+ eventuelle Contributions) außerhalb verwenden will. Geld verdiene ich mich Support+bezahlten Erweiterungen/Anpassungen. Wenn ein Unternehmen wirklich meinen Code verwenden will, haben die entweder a) eh die Mittel+Fähigkeiten, es nachzuprogrammieren, b) bezahlen mich für Erweiterungen, c) werden so oder so scheitern.
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sparrow
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snafu hat geschrieben:Ich dachte eigentlich, man könnte sein Projekt bei Verwendung von GPL-Code auch unter eine weniger einschränkende, aber dennoch GPL-kompatible Lizenz (also z.B. Simplified BSD) stellen. Die Kompatibilität bezieht sich also nur auf die quasi autonomen Programmteile in einem GPL-lizensierten Projekt, oder wie? Einerseits erscheint mir das bei näherem Nachdenken auch naheliegend, da die BSD-Lizenz ja andernfalls die Einschränkungen von GPL abschwächen würde. Aber andererseits blicke ich bei dem Thema kaum durch, was geht und was nicht geht.
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq#WhatDoesCompatMean

Du darfst Programmteile eine GPL-lizensierten Software und einer kompatibel lizensierten Software mischen. Das Ergebnis muss aber unter der GPL stehen, denn: GPL erzwingt die Verwendung von GPL, die kompatible Lizenz verbietet das für sich aber nicht. Deshalb sind sie ja eben "kompatibel".

Für den Threadstarter ist der folgende Link vielleicht ganz interessant:

http://www.gnu.org/licenses/license-recommendations
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