Das Problem ist aber: AdminAlchemy würde als Bibliothek zählen, müsste also unter GPLV3 lizenziert werden. Also könnte es nicht in proprietärer Software verwendet werden (halb so schlimm) aber vor allem müssten Applikationen welche es verwenden wohl auch unter der GPL verfügbar gemacht werden, die Ausnahme trifft ja auf Libraries nicht zu. Da nun Teile der Anwendung an den Client verteilt werden, könnte dieser evtl auch den vollständigen Quellcode verlangen.sma hat geschrieben:Die Frage ist nicht weiter wichtig. Schau dir die "Open Source License Exception for Applications" an: Wenn es eine Anwendung und keine weitere Bibliothek und open-source nach einer der aufgelisteten Lizenzen ist, dann ist das okay. GPLv3 ist auch für Bibliotheken okay.veers hat geschrieben:Wenn ich eine Webanwendung baue welche Ext als GUI Library verwendet, ist dann die Webanwendung als ganzes ein abgeleitetes Werk? Was wenn ich eine bestehende Anwendung mit ExtJS erweitere wird diese dann ein Abgeleitetes Werk (wäre ja irgend wie lächerlich...)?
Die *.js-Dateien sind doch bereits der Quelltext. Und ansonsten reicht doch ein Link auf extjs.com.veers hat geschrieben:Und noch viel wichtiger, wenn dem so ist, und diese öffentlich erreichbar ist, und somit die Ext *.js Files verteilt, zählt das als Veröffentlichung und muss ich dann jedem Besucher den Quellcode meiner Website zugänglich machen?
Stefan[/quote]Wenn mein Werk nun aber als abgeleitetes angesehen wird müsste ich ja nicht nur den ExtJS Quellcode sondern den Kompletten Quellcode der abgeleiteten Anwendung veröffentlichen. Und das ist für mich in vielen Fällen keine Option.
- Jonas