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Darf man Python-Applikationen verkaufen?

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2006, 22:09
von droptix
Darf man mit Python Applikationen erstellen und sie kommerziell vertreiben, also Geld damit verdienen? Oder steht Python unter einer Lizenz, die mir das verbietet?

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2006, 23:03
von fs111
Kurze Antwort: Ja, darfst Du.

fs111

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 11:36
von Leonidas
Python Steht unter der PSF-Lizenz die von der Python Software Foundation gemacht wurde (wohl in Anlehnung an die Apache-Lizenz). Sie verbietet dir in keinster weise dein Programm zu vermarkten.

Übrigens tut das die GPL auch nicht.. so könntest du sogar für GPL-Programme Geld verlangen. Würde nur kaum jemand zahlen.

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 12:43
von N317V
Leonidas hat geschrieben:Übrigens tut das die GPL auch nicht.. so könntest du sogar für GPL-Programme Geld verlangen. Würde nur kaum jemand zahlen.
So wie ich die GPL verstehe, verlangt sie nicht, dass man den Quellcode der ganzen Welt zur Verfügung stellt. Es darf nur die Weitergabe nicht beschränkt werden und der Quellcode muss dabei sein. Es kann also durchaus sein, dass man z.B. für einen Kunden eine hochspezialisierte Lösung erarbeitet und sich dafür bezahlen lässt. Ich denke auch, dass das durchaus nicht unüblich ist.

Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 14:49
von droptix
Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?

Wäre schwierig wenn es um ein innovatives Produkt geht, aber eine Auslieferung des Quellcodes bedeuted manchmal den wirtschaftlichen Ruin... man könnte schnell was klauen oder kopieren.

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 15:11
von N317V
@droptix: Darüber will ich jetzt mit Dir nicht streiten. Wenn Dir das wirklich wichtig ist rate ich Dir, Dich mit einem entsprechenden Rechtsexperten zusammenzuschließen. In der oben verlinkten Lizenz steht IMHO explizit nichts davon drin, aber ich bin auch kein Jurist.

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 15:26
von mr.hide
droptix hat geschrieben:Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?

Wäre schwierig wenn es um ein innovatives Produkt geht, aber eine Auslieferung des Quellcodes bedeuted manchmal den wirtschaftlichen Ruin... man könnte schnell was klauen oder kopieren.
Mir wäre rein technisch gesehen keine Möglichkeit bekannt wie du verhinderst dass der Quellcode ausgelesen wird.

Am besten ist da noch sein Geld über den Servicevertrag zu beschaffen.

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 15:55
von Joghurt
droptix hat geschrieben:Ach ja, das ist ein gutes Stichwort: Muss der Quellcode meiner Python-Applikationen dabei sein, wenn ich sie verkaufe?
Nein, die Pythonlizenz bezieht sich auf den Code von Python selbst! Alle Programme, die du damit erstellst, fallen natürlich nicht darunter. Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.

Programme, die mit Visual C++ geschrieben werden, fallen ja auch nicht automatisch in den Besitz von Microsoft.

Betreffs des Quellcodes/Ruin, das stimmt so nicht, selbst aus kompiliertem C++ Code kann man reverse-engeneering betreiben. Bei Python kommst du jederzeit recht bequem mit decompyle an den Quellcode ran.

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 16:17
von Leonidas
Joghurt hat geschrieben:Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.
Echt? Das wäre mir neu, dass die PSF-Lizenz dies vorraussetzt. Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?). :?:

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 16:34
von mitsuhiko
mr.hide hat geschrieben:Mir wäre rein technisch gesehen keine Möglichkeit bekannt wie du verhinderst dass der Quellcode ausgelesen wird.
.pyc Dateien von python2.4 lassen sich atm nicht decompilieren. Da kommt nur ein python code objekt raus, dass code ausführen kann, aber nicht der quellcode oder ein ast tree.

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 16:38
von Joghurt
Leonidas hat geschrieben:Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?). :?:
Ich hab ja auch geschrieben, dass ich die PSF nicht mehr im Kopf habe.

Re: Muss der Quellcode dabei sein?

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 17:37
von ProgChild
Leonidas hat geschrieben:
Joghurt hat geschrieben:Solltest du jedoch für dein Programm die Standardbibliothek ändern, gilt für diesen Teil die Pythonlizenz, du müsstest also wahrscheinlich(hab die Lizenz nicht mehr im Kopf) für diesen Teil den Quellcode offenlegen.
Echt? Das wäre mir neu, dass die PSF-Lizenz dies vorraussetzt. Beim Durchblättern habe ich das auch nirgendwo gelesen, oder vielleicht doch, nur es nicht verstanden (englische Juristensprache?). :?:
Nicht alle Module, die mit Python ausgeliefert werden stehen unter der PSF. Unter umständen, musst du bei Änderungen an bestimmten Modulen, die Änderungen veröffentlichen.

reine Eigenentwicklung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 20:14
von Gast
Ich plane auch nicht, den Python Quellcode oder zur Verfügung stehende Module zu ändern... dafür reicht es bei mir noch nicht :D

Aber es wär schonmal rechtlich interessant, wenn man ein kleines sehr hilfreiches Tool bastelt und verkaufen will.

Wo könnte man sich da exakt kundig machen? Ich kenne ein paar Juristen. Wird bestimmt bloß kompliziert, wenn's um internationale Lizenzen geht, wegen internationalem Recht...

Zum Thema Quellcode decompilieren mache ich mal hier nen Extra-Thread auf.

Das war droptix

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 20:18
von droptix
^^ Das war kein Gast, sondern 'droptix'.

Re: reine Eigenentwicklung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2006, 21:46
von Leonidas
Anonymous hat geschrieben:Wo könnte man sich da exakt kundig machen? Ich kenne ein paar Juristen. Wird bestimmt bloß kompliziert, wenn's um internationale Lizenzen geht, wegen internationalem Recht...
Naja, GPL und PSF sind ja eigentlich amerikanische Lizenzen, aber GPL wurde afair auch schon von einem deutschen Gericht bestätigt. Dagegen sind die Creative Commons Lizenzen auch auf die einzelnen Länder abgestimmt.

Re: reine Eigenentwicklung

Verfasst: Samstag 14. Januar 2006, 11:00
von ProgChild
Anonymous hat geschrieben:Aber es wär schonmal rechtlich interessant, wenn man ein kleines sehr hilfreiches Tool bastelt und verkaufen will.
Ich habe gerade mal die PSF überflogen. Ich kann dir so viel sagen. Du darfst Python weitergeben, so ziemlich ohne einschränkungen. Du kannst sogar Geld dafür verlangen (auch wenn du warscheinlich keinen Findest, der dir dafür Geld bezahlt).

An deinen Scripten und deren Bytecode hast du alleine die Copyright Rechte. Die kannst du unter jede Lizenz stellen, die du willst und dafür Geld verlangen. Und mit den oben genannten Bedingungen kannst du auch Python mit deinen Scripten mit ausliefern, ohne Probleme zu bekommen.

Re: reine Eigenentwicklung

Verfasst: Samstag 14. Januar 2006, 18:17
von Leonidas
ProgChild hat geschrieben:Du darfst Python weitergeben, so ziemlich ohne einschränkungen. Du kannst sogar Geld dafür verlangen (auch wenn du warscheinlich keinen Findest, der dir dafür Geld bezahlt).
Man kann es auch so sehen: die Leute die sich ein Linux-Magazin kaufen, wo auf der Heft-CD Python drauf ist, zahlen ja indirekt auch dafür. :idea: SCNR

Das wäre aber sogar...

Verfasst: Montag 16. Januar 2006, 10:29
von modelnine
bei der GPL erlaubt, dafür brauch ich keine Python-Lizenz. Denn sie zahlen nicht für das Programm als solches, sondern für die Kopie. Und die GPL erlaubt eine Kopiergebühr.

--- Heiko.