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Domaingraber
Verfasst: Freitag 17. Juli 2015, 15:06
von meego
Muss jemand in Deutschland eigentlich vor einer Markeneintragung registrierte Domains herausrücken? (Mir ist bewusst: Das ist kein Rechtsforum. Aber hier dürfte es bekannte Präzedenzfälle geben.)
Re: Domaingraber
Verfasst: Freitag 17. Juli 2015, 15:37
von cofi
Markenrecht ist nicht das einzige, das da hineinspielt, sondern auch Namensrecht. Und auch selbst mit einer relevanten Marke kann der Domaininhaber das staerkere Recht haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht