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Lizenzfrage: Python, OpenSSL, GPL

Verfasst: Sonntag 16. September 2007, 21:30
von veers
Wenn ich eine GPL Applikation in Python schreibe kann ich dann die SSL-Funktionalität von Python verwenden? Python verwendet ja bekanntlich OpenSSL als backend. OpenSSL verträgt sich ja aufgrund der "advertising clause" nicht mit OpenSSL. Wie sieht es jetzt aus wenn:
- Ich meine Software eigentständig verteile
- Wenn ich meine Software mit einem Python Interpreter und damit OpenSSL verteile

Gruss,
Jonas

Verfasst: Sonntag 16. September 2007, 21:38
von birkenfeld

Verfasst: Sonntag 16. September 2007, 22:10
von veers
birkenfeld hat geschrieben:Hilft http://en.wikipedia.org/wiki/OpenSSL#GPL_exception?
Nicht wirklich diese "GPL Exceptions" kenne ich. Nur frage ich mich ob das überhaupt notwendig ist. Insbesondere wenn ich mein Programm ohne eine Python Umgebung und damit OpenSSL verteile. Ich linke ja nicht mit OpenSSL. Sondern ich verwende ein generisches Interface welches "zufälligerweise" OpenSSL als backend verwendet.

http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... erIncompat
sowie
GPL hat geschrieben: However, as a special exception, the source code distributed need not include anything that is normally distributed (in either source or binary form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the operating system on which the executable runs, unless that component itself accompanies the executable.
Lassen mich glauben das es legitim ist.

http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... ntLicenses lässt wieder zweifel aufkommen.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 08:12
von mkesper
veers hat geschrieben: Insbesondere wenn ich mein Programm ohne eine Python Umgebung und damit OpenSSL verteile. Ich linke ja nicht mit OpenSSL. Sondern ich verwende ein generisches Interface welches "zufälligerweise" OpenSSL als backend verwendet.
Bei Copyright geht es grundsätzlich nicht ums Linken, sondern darum,
ob es ein abgeleitetes Werk darstellt. Ist dein Programm nicht ohne OpenSSL lauffähig, würde man das bejahen müssen.
veers hat geschrieben:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... erIncompat
sowie
GPL hat geschrieben: However, as a special exception, the source code distributed need not include anything that is normally distributed (in either source or binary form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the operating system on which the executable runs, unless that component itself accompanies the executable.
Lassen mich glauben das es legitim ist.
Darauf würde ich mich nicht stützen. Mit der Exception bist du auf der sicheren Seite.
Ach so: Ich bin kein Rechtsanwalt, daher ist dies keine Rechtsberatung.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 10:07
von birkenfeld
Eine gute Alternative zu dem ganzen GPL-Debakel wäre es, einfach BSD zu nehmen und seine Ruhe zu haben :)

Verfasst: Montag 17. September 2007, 12:38
von veers
birkenfeld hat geschrieben:Eine gute Alternative zu dem ganzen GPL-Debakel wäre es, einfach BSD zu nehmen und seine Ruhe zu haben :)
Ich halte die GPL für eine ziemlich faire Lizenz. Und ich sehe nicht ein warum ich jemandem das Recht einräumen soll meine Rechte wegzunehmen.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 13:44
von lunar
veers hat geschrieben:
birkenfeld hat geschrieben:Eine gute Alternative zu dem ganzen GPL-Debakel wäre es, einfach BSD zu nehmen und seine Ruhe zu haben :)
Ich halte die GPL für eine ziemlich faire Lizenz. Und ich sehe nicht ein warum ich jemandem das Recht einräumen soll meine Rechte wegzunehmen.
Deine Rechte könnte man dir schon allein deshalb nicht "wegnehmen", weil du der Urheber bist; du kannst mit dem Programm machen, was du willst. Und für deine Lizenznehmer gilt in jedem Fall die BSD-Lizenz, die Freiheiten und Rechte deiner Lizenznehmer sind also auch gewahrt.

Ansonsten würde ich es ähnlich sehen: Da du ja ein Binding verwendest, und keinen Einfluss auf die darunter liegende Bibliothek hast, haben die Bestimmungen der Lizenz der Bibliothek imho keine Gültigkeit. Ähnlich verhält es sich z.B. mit readline. Die GNU Implementierung steht zwar unter GPL, aber die Windows-Version (pyreadline) unter der modified BSD. Wie kann ich jetzt wissen, welches Readline-Modul ich verwende? Wie also sollte die Lizenzbestimmungen jetzt Gültigkeit haben?

Allerdings halte ich aus einem anderen Grund die (L)GPL für ungeeignet im Bezug auf interpretierte Programme: Sie spricht an vielen Stellen explizit vom Linken und Kompilieren, Termini, die im Bezug auf Python nicht wirklich gebräuchlich sind, und nur zu Unklarheiten führen.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 15:07
von birkenfeld
Die GPL ist an sich keine schlechte Lizenz, aber sie wird nicht umsonst häufig als "virulent" bezeichnet: Kaum hat man irgendwo ein Stück Code oder Library, das unter der GPL steht, schon muss sämtlicher Rest des Projekts auch darunter stehen.

In dem aktuellen Projekt für eine Firma, für die ich arbeite, habe ich auch ein kleines Stück GPL-Code eingebaut. Eigentlich müsste ich jetzt das gesamte Projekt unter die GPL stellen und den Quellcode an seine Benutzer verteilen...

Verfasst: Montag 17. September 2007, 15:15
von lunar
birkenfeld hat geschrieben:Die GPL ist an sich keine schlechte Lizenz, aber sie wird nicht umsonst häufig als "virulent" bezeichnet: Kaum hat man irgendwo ein Stück Code oder Library, das unter der GPL steht, schon muss sämtlicher Rest des Projekts auch darunter stehen.
Ja und? Genau das ist ja der Sinn der GPL! Wer darauf keinen Wert legt, kann andere Lizenzen verwenden.
In dem aktuellen Projekt für eine Firma, für die ich arbeite, habe ich auch ein kleines Stück GPL-Code eingebaut. Eigentlich müsste ich jetzt das gesamte Projekt unter die GPL stellen und den Quellcode an seine Benutzer verteilen...
Machst du das etwa nicht?

Verfasst: Montag 17. September 2007, 15:40
von BlackVivi
lunar hat geschrieben:
In dem aktuellen Projekt für eine Firma, für die ich arbeite, habe ich auch ein kleines Stück GPL-Code eingebaut. Eigentlich müsste ich jetzt das gesamte Projekt unter die GPL stellen und den Quellcode an seine Benutzer verteilen...
Machst du das etwa nicht?
Er möchte vielleicht, aber die Firma nicht ^__^

Zum Topic:
Die BSD Lizenz find' ich schöner. Wenn man schon Software teilt, dann auch ganz ._. Hoffentlich werd' ich jetzt nicht von einer Horde wütender Gnus zertrampelt.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 15:57
von birkenfeld
lunar hat geschrieben:
In dem aktuellen Projekt für eine Firma, für die ich arbeite, habe ich auch ein kleines Stück GPL-Code eingebaut. Eigentlich müsste ich jetzt das gesamte Projekt unter die GPL stellen und den Quellcode an seine Benutzer verteilen...
Machst du das etwa nicht?
Nein, und ich fühle mich auch gar nicht schlecht dabei... :twisted:

Verfasst: Montag 17. September 2007, 19:42
von veers
lunar hat geschrieben:
veers hat geschrieben:
birkenfeld hat geschrieben:Eine gute Alternative zu dem ganzen GPL-Debakel wäre es, einfach BSD zu nehmen und seine Ruhe zu haben :)
Ich halte die GPL für eine ziemlich faire Lizenz. Und ich sehe nicht ein warum ich jemandem das Recht einräumen soll meine Rechte wegzunehmen.
Deine Rechte könnte man dir schon allein deshalb nicht "wegnehmen", weil du der Urheber bist; du kannst mit dem Programm machen, was du willst. Und für deine Lizenznehmer gilt in jedem Fall die BSD-Lizenz, die Freiheiten und Rechte deiner Lizenznehmer sind also auch gewahrt.
Aber ein Dritter kann meinen Code erweitern oder in eine bestehende Software einbauen und mir den Zugriff auf deren Source verwehren. Es kann jetzt Argumentiert werden dass das in Realität nicht vorkommt, dann ist die GPL aber eigentlich auch kein Problem.

Verfasst: Montag 17. September 2007, 20:55
von birkenfeld
veers hat geschrieben:Aber ein Dritter kann meinen Code erweitern oder in eine bestehende Software einbauen und mir den Zugriff auf deren Source verwehren.
Ja, das kann er. Wenn dich das stört (mich würde es nicht, denn IMO ist sein Code sein Code und er kann selbst darüber entscheiden), musst du die GPL nehmen.