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Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:15
von Leonidas
burli hat geschrieben:Es geht nicht darum das die Software raubkopiert wird sondern das der Kunde einfach am Code rumpfuscht und bei Problemen dann erstmal nach dem Programmierer schreit. Man darf sich dann hinsetzen, die Ursache suchen und dem Kunden dann beibringen das er das Problem selber verursacht hat und er dafür jetzt auch noch zahlen darf
Naja, du musst eben sagen dass du für den Code so wie er ist garantierst und Anpassungen auf die Gefahr des Kunden laufen. Ich kann ja auch nicht den Motor im Auto durchbohren und dann von der Werkstatt verlangen dass die mein "Tuning" umsonst reparieren.

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:16
von burli
lunar hat geschrieben:@burli
Welcher Kunde tut das schon?
Du kennst die Kunden nicht. Die sind sehr Kreativ wenn's um sowas geht ;)

Für mich ist das ganze im Moment sowieso nur hypothetisch, da ich nicht plane Software zu entwickeln und zu verkaufen. In Anbetracht der Diskussion wäre es aber mal interessant mehr darüber zu erfahren. Vielleicht braucht man es irgendwann doch mal

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:18
von gerold
Leonidas hat geschrieben:der Code muss nur denen gegeben werden, die auch das Binery bekommen würden. Dem Kunden steht es aber frei den Quellcode danach beliebig weiterzugeben.
Hallo!

Sehe ich das richtig?

Der Kunde bezahlt mich dafür, den Code zu schreiben. Der Kunde kann dann mit dem von mir geschriebenen Code tun was er möchte. Aber ich kann mit dem Code auch tun was ich möchte und diesen auch an andere Kunden verkaufen?

Das bedeutet, dass der Code niemandem gehört. Jeder, der den Code zu sehen bekommt, kann damit tun was er möchte.

Ich gehe jetzt einen Schritt weiter: Wenn der Kunde nicht möchte, dass ich den Code auch an andere Kunden verkaufe/weitergebe, dann könnte man das in einem Vertrag ausmachen -- oder ist so ein Vertrag wegen der GPL nicht machbar?

lg
Gerold
:-)

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:25
von Leonidas
gerold hat geschrieben:Der Kunde bezahlt mich dafür, den Code zu schreiben. Der Kunde kann dann mit dem von mir geschriebenen Code tun was er möchte. Aber ich kann mit dem Code auch tun was ich möchte und diesen auch an andere Kunden verkaufen?
Das ist eine Sache des Copyrights. Wenn das bei dir verbleibt (und wenn du dem Kunden das Programm, nicht aber das Copyright verkaufst) dann darfst du das. Du darfst übrigens auch dem anderen Kunden den Code unter einer anderen Lizenz verkaufen, solange das von den Lizenzen der von dir verwendeten Software in Ordnung geht.
gerold hat geschrieben:Das bedeutet, dass der Code niemandem gehört. Jeder, der den Code zu sehen bekommt, kann damit tun was er möchte.
Nein. Der Code steht unter Copyright und "gehört" dem Copyrightinhaber, also zuerst einmal dem Autor. "Gehört" ist natürlich in diesem Kontext ein wenig passendes Wort, da ihm ja nichts physisches gehört sondern eher die Rechte an einer Idee hält.
gerold hat geschrieben:Ich gehe jetzt einen Schritt weiter: Wenn der Kunde nicht möchte, dass ich den Code auch an andere Kunden verkaufe/weitergebe, dann könnte man das in einem Vertrag ausmachen -- oder ist so ein Vertrag wegen der GPL nicht machbar?
Wie lunar meinte (ich habe wohl das gleiche gelesen) verbietet die GPL weitere Restiktionen zu machen, also kannst du dem Kunden nicht verbieten den Quelltext weiterzugeben. Was er aber nicht kann ist den Code etwa zu relizensieren, so wie der Copyrightinhaber das darf.

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:33
von gerold
Leonidas hat geschrieben:Wie lunar meinte (ich habe wohl das gleiche gelesen) verbietet die GPL weitere Restiktionen zu machen, also kannst du dem Kunden nicht verbieten den Quelltext weiterzugeben.
Hallo!

Das meinte ich nicht. Darf ich dem Kunden vertraglich garantieren, dass ich den Code nicht (weder unverändert, noch verändert) an Dritte weitergebe?

Es geht mir darum, dass der Kunde (vertraglich) sicher sein kann, dass den Code kein Konkurrent in die Finger bekommt. Wäre so eine Klausel gültig?
"Der Programmierer (ich) darf den Code weder unverändert, noch verändert an Dritte weitergeben."
lg
Gerold
:-)

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 11:52
von lunar
gerold hat geschrieben:
Leonidas hat geschrieben:Wie lunar meinte (ich habe wohl das gleiche gelesen) verbietet die GPL weitere Restiktionen zu machen, also kannst du dem Kunden nicht verbieten den Quelltext weiterzugeben.
Hallo!

Das meinte ich nicht. Darf ich dem Kunden vertraglich garantieren, dass ich den Code nicht (weder unverändert, noch verändert) an Dritte weitergebe?
Meiner Auffassung nach ja, da die GPL zum einen überhaupt erst bei der Veröffentlichung greift, und zum anderen keine Pflicht zur Veröffentlichung kennt. Das einzige, was die GPL verbietet, ist durch erfolgte Veröffentlichung gewährte Rechte mittels anderweitiger Verträge quasi nachträglich einzuschränken.

Die offizielle FAQ bespricht diesen Punkt auch: Does the GPL allow me to develop a modified version under a nondisclosure agreement?, zweiter Absatz.

Der Konkurrent kann die Veröffentlichung auch nicht verlangen, siehe If I know someone has a copy of a GPL-covered program, can I demand he give me a copy?

Die Lektüre dieser FAQ ist übrigens empfehlenswert, sie behandelt eigentlich alle relevanten Punkte der GPL.

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 12:00
von burli
Ich hab hier was das da vielleicht helfen könnte.
http://www.ora.de/german/freebooks/gplger/
Werde ich mir auch mal durchlesen

Verfasst: Freitag 14. November 2008, 13:20
von mkesper
Unter http://www.fsfeurope.org/projects/ftf/d ... on.de.html sind einige nützliche Links zum Umgang mit Software unter GPL verlinkt, unter anderem auch Nützliche Tipps für Anbieter von Software unter der GNU GPL Version 2.
Bei Lizenzfragen ist es auch immer möglich, das Projekt [url=mailto://ftf@fsfeurope.org]Freedom Task Force der FSFE[/url] um Unterstützung zu bitten.
EDIT: mailto-URLs werden wohl nicht korrekt unterstützt...

Verfasst: Dienstag 25. November 2008, 00:24
von burli
Ich habe auf wikipedia noch was intressantes gefunden

Absicherung über die KDE Free Qt Foundation

Es ist also anscheinend sichergestellt das Qt weiterlebt, auch wenn es vom Hersteller nicht mehr supported wird

Verfasst: Dienstag 25. November 2008, 00:40
von lunar
Das ist heute weniger relevant als damals, als Qt noch ausschließlich unter der QPL stand, die eine Verbreitung von Änderungen nur in Form von Patches zuließ.

Heute unterliegt Qt der GPL mit einer großen Anzahl an Ausnahmeregeln für andere freie Lizenzen, so dass KDE Qt immer separat weiterentwickeln kann. Im Verlauf der KDE 4 Entwicklung wurde Qt4 dann auch geforkt (qt-copy), um Fehlerkorrekturen und Erweiterungen vornehmen zu können ohne auf den Upstream warten zu müssen.

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 18:41
von burli
Hab gerade gelesen das Qt4.5 unter der LGPL veröffentlicht wird. Damit wird es wieder ein Stück interessanter

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 19:07
von Klip
keppla hat geschrieben:Bedenke, dass die GPL mehr Forderungen als "muss gratis sein" stellt.
Das steht nirgendwo in der GPL. Natürlich darfst du ein GPL-Programm verkaufen o.O

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 19:26
von burli
Natürlich darf man verkaufen, aber man muss dem Kunden den kompletten Sourcecode geben

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 21:22
von abgdf
Der andere "Haken" ist, das der Kunden im Quellcode pfuschen kann.
Genau das ist gewollt.
Es scheint außerdem ja auch merkwürdig, daß jemand, der die freie Software in Händen hat, diese verkaufen darf, obwohl sie ihm nicht "gehören" soll.
Ich empfehle da diese Seite:

http://www.gnu.org/gnu/thegnuproject.html

Dann wird manches klarer, zu freier Software, zur GPL, aber auch zum Verhältnis von Linux und GNU usw.. Und unterhaltsam ist es auch :P.

Viele Grüße

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 22:47
von Leonidas
burli hat geschrieben:Hab gerade gelesen das Qt4.5 unter der LGPL veröffentlicht wird. Damit wird es wieder ein Stück interessanter
Also für Leute wie mich nicht, denn propietäre Software schreiben mache ich schlichtweg nicht, da war die letzte Auflockerung auf mehrere Lizenzen schon "frei genug". Die aktuelle Änderung bewirkt eigentlich nur, dass Firmen mit propietärer Software Qt nun kostenlos nutzen dürfen. Womit die Diskussion zum Preis von Qt in diesem Thread gegenstandlos geworden ist.

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 22:59
von lunar
Naja, für Entwickler freier Software ist es schon insofern interessant, als man in der Wahl der Lizenz nicht länger auf die in der Ausnahmeklausel erwähnten Lizenzen eingeschränkt ist.

Konkret bedeutet das: Ich kann mit Qt 4.5 endlich auch Qt-Programme unter der WTFPL veröffentlichen. Wie lange hab ich auf diesen Augenblick gewartet :)

Verfasst: Donnerstag 15. Januar 2009, 00:01
von Leonidas
lunar hat geschrieben:Naja, für Entwickler freier Software ist es schon insofern interessant, als man in der Wahl der Lizenz nicht länger auf die in der Ausnahmeklausel erwähnten Lizenzen eingeschränkt ist.
Also bei der Anzahl der Lizenzen die da sowieso schon erklaubt wurden war das eh keine sonderlich große Einschränkung.

Verfasst: Sonntag 18. Januar 2009, 11:20
von sma
burli hat geschrieben:Hab gerade gelesen das Qt4.5 unter der LGPL veröffentlicht wird. Damit wird es wieder ein Stück interessanter
Beachte, dass das PyQt auch noch seine Lizenz ändern müsste, damit deine Freude über die LGPL auch für Python-Programme durchschlägt. Mit dem Stand heute sagt ihre Webseite immer noch nur GPLv2 oder v3 oder kommerziell.

Stefan

Verfasst: Sonntag 18. Januar 2009, 12:04
von burli
Deswegen sagte ich "ein Stück" Aber ich denke, das PyQt nachzieht.

Verfasst: Sonntag 18. Januar 2009, 12:10
von Leonidas
burli hat geschrieben:Aber ich denke, das PyQt nachzieht.
Nicht unbedingt, wie schon auf reddit angemerkt. Qt Software muss kein Geld einnehmen, Riverbank schon. Aber man könnte ja auch ein anderes Binding für Qt machen, wenn man wollte.