Geht Ihr gegen Acta demonstrieren?

Alles, was nicht direkt mit Python-Problemen zu tun hat. Dies ist auch der perfekte Platz für Jobangebote.
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Kebap
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Ich kann das gut verstehen.. teilweise sehe ich einiges ähnlich.

In Polen gibt es eine unglaublich riesige Protestbewegung gegen Acta.. in Deutschland sieht man wenig.

Acta macht ja nicht nur Probleme beim Thema der Raubkopien.. auch Medikamente, usw sollen stark reguliert werden.

Aber um Acta geht es in diesem Thread wohl gerade gar nicht.. :K
MorgenGrauen: 1 Welt, 8 Rassen, 13 Gilden, >250 Abenteuer, >5000 Waffen & Rüstungen,
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Jean-P.
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Ach mir egal was ihr denkt, bin zum Programmieren hier und nicht zum Diskutieren,
also gehe ich jetzt mal mit guten Beispiel voran und sage gar nichts mehr damit der Beitrag mal zur Ruhe komm :mrgreen:

Und klar ist das ich mir am 1 Mai ne Schubkarre mit Ziggelsteinen voll lade,
und die dann zur Demonstration fahre :P
kotz...
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Hyperion
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@Kebap: Was Du und der OP nicht verstehen: Es ist in diesem Thread doch gar nichts pro "Acta" gesagt worden! Es ging hier lediglich darum, dass die Beweggründe des OPs für viele nicht nachvollziehbar sind. Darüber hinaus habe ich wohl das Aufwallen des Topics zum Thema "Gutheißen von Gewalt" zu verantworten ;-)

Und ob es in Deutschlang nun weniger "Aktionen" gegen Acta gibt als in Polen kann ich nicht beurteilen. Aber davon sollte man nicht zwangsläufig auf die Meinungen diesbezüglich schließen - frag da mal die Stuttgart21-Gegner :twisted:
encoding_kapiert = all(verstehen(lesen(info)) for info in (Leonidas Folien, Blog, Folien & Text inkl. Python3, utf-8 everywhere))
assert encoding_kapiert
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Kebap
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@Hyperion: Was du und vielleicht auch andere Leute nicht verstehen: Wenn man zu "Acta" schweigt, ist das durchaus "pro" zu verstehen, denn Acta wird schon seit Jahren unter übelster Geheimhaltung und mit extrem geringer demokratischer Legitimation im Hinterzimmer ausgeklüngelt und durchgewunken. Man muss protestieren, um das Thema überhaupt in die Diskussion zu bringen. Stattdessen wieder mal nur über Raubkopien oder Polizeiverprügeln zu schwadronieren, finde ich da wenig zielführend.
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webspider
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Kebap hat geschrieben:Wenn man zu "Acta" schweigt, ist das durchaus "pro" zu verstehen
"Wer nicht dagegen ist, unterstützt das System" oder wie. Gab es doch schon mal bei der französischen Revolution wenn mich meine Erinnerungen an Danton nicht täuschen.

Was mich angeht, verweise ich auf Post #2. Wirklich mitreden können hier nur Juristen, bzw. Leute, die sich den Vertragstext überhaupt angetan haben. Denn genau dieser ist IMO am problematischsten, da er einiges an "Gummiparagraphen" beinhaltet, welche in der aktuellen Form problemlos ausgenutzt werden könnten.
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snafu
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Ist nicht sowieso nur das *Anbieten* von Filmen illegal? Soweit ich weiß, ist Downloaden oder über nen Stream gucken doch zumindest (derzeit) nicht mit einer Strafe belegt, oder? Man kann nur ein Schreiben vom Anwalt kriegen, sofern man sich in einem Tauschnetzwerk befindet und andere User dort von jemandem Filme und Musik runterladen können, sprich: Wenn man sie aktiv oder passiv (letzteres z.B. durch Bestehenlassen von Standardeinstellungen im Programm) zum Upload anbietet, richtig?

Ja, ich weiß. Das ist nicht unbedingt die Intention des Acta-Protests, aber da der Thread hier eh in diese Richtung geht, stelle ich die Frage einfach mal. :)
BlackJack

@snafu: Auch der Download, und damit dürfte auch das streamen erfasst sein, ist verboten, wenn er aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt. Hier ist das Wort „offensichtlich” natürlich der Knackpunkt; aber Du solltest davon ausgehen, dass ein Gericht Dir zutraut, dass Du weisst, dass das neueste Chart-Album oder Hollywood-Streifen nicht legal in der Piratenbucht gelandet ist. Chancen hätte man dagegen sicherlich wenn der Künstler selbst die Links auf eine Kopie im Netz gesetzt hat, auch wenn die Rechte bei der Plattenfirma liegen. Das kannst Du als Verbraucher aber nicht wissen/einschätzen.

In solche Grauzonen könnten (IMHO) auch Online-Videorekorder-Dienste, Mitschnitte aus Internetradios, oder so Sachen wie AllOfMP3 damals fallen. Aber Vorsicht, ich bin kein Anwalt. ;-)
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snafu
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Ich finde das teilweise etwas unverständlich, z.B. wenn ich eine Folge meiner Lieblingsserie verpasst habe. Würde ich die aufnehmen und später angucken: Kein Problem. Aber wehe, ich ruf mir die Episode auf kinox.to und dergleichen auf...

Okay, man kann mit potenziellen Werbeeinnahmen argumentieren, die dem Sender entgangen sind. Aber mal ehrlich: Wer spult denn nicht die Werbung vor? Offen gestanden habe ich aber auch schon seit Jahren nichs mehr aufgenommen. Liegt wohl daran, dass VHS nicht mehr ganz zeitgemäß ist. :oops:
BlackJack

@snafu: Wenn Du die Folge aufnimmst, dann stellst Du sie nur Dir zur Verfügung. Im Netz steht sie *allen* zur Verfügung. Das Aufnehmen geht ja auch nur, weil die Unterhaltungsindustrie es noch nicht unterbinden konnte. Sie versuchen es aber kräftig, sowohl durch Lobbyarbeit für Gesetze, als auch durch technische Massnahmen. Es geht nicht nur um die Werbeeinnahmen der Sender, sondern auch um die Einnahmen der Studios, die die Serien schlechter an Sender verkaufen können, wenn man die Folgen auch für lau schauen kann. Vielleicht nicht so das Problem für deutschsprachige oder synchronisierte Fassungen, aber wenn man die Originalfolgen aus dem Netz sehen kann, bevor hierzulande eine synchronisierte Fassung verfügbar ist, dann ist das Zielpublikum kleiner und die Sender zahlen nicht mehr so viel, oder kaufen die Serie erst gar nicht.

Ich nehme viel, bis alles auf bevor ich es schaue, einfach damit ich bestimmen kann, wann und wo ich etwas sehe, und auch unterbrechen kann, ohne etwas zu verpassen. Und natürlich auch wegen dem schnellen Vorlauf bei Werbung. Kleiner Tipp, bei digitalem Fernsehen muss man nicht mehr auf VHS-Kassetten aufnehmen. ;-)
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snafu
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Wir kriegen hier im Haus in ein paar Wochen nen Unitymedia-Anschluss gelegt. Dann wird eh alles besser. Ich hab hier noch nen alten Röhrenfernseher rumstehen und die DVD-Rekorder sind auch irgendwie an mir vorbeigegangen. :mrgreen:

Naja, wenn schon, dann nehm ich direkt Blu-ray. 8)
lunar

@snafu: §97 UrhG gesteht dem Rechteinhaber bei jedweder Urheberrechtsverletzung einen Unterlassungsanspruch zu, bei vorsätzlichen Handlungen auch einen Schadensersatzanspruch. Die Höhe des Schadens bemisst sich dabei nach dem entgangenen Gewinn. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen mithin immer, selbst beim einmaligen Download eines einzelnen Werks, da Dir kaum jemand eine versehentliche Urheberrechtsverletzung abnehmen wird, wenn Du einen Film von kino.to herunterlädst. Nach §97a UrhG kann der Geschädigte den Urheberrechtsverletzer zudem mit Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (sprich Anwaltskosten) abmahnen. Der Brief vom Anwalt blüht Dir also auch schon bei der kleinsten Urheberrechtsverletzung.

Nach §106 drohen zudem Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bei der Vervielfältigung eines Werks außerhalb der gesetzlich zugelassenen Fälle ohne Einwilligung eines Berechtigten. Die zugelassenen Fälle sind in §53 geregelt. Im Wesentlichen ist eine Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch erlaubt, sofern dazu keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte und veröffentlichte Vorlage gebraucht wird. Ob der Begriff der Vervielfältigung das Streamen mit einschließt, ist gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Auch ist in seltenen Fällen nicht eindeutig klar, ob eine berechtigte Einwilligung vorliegt (AllOfMp3 beispielsweise beruft sich auf eine vorhandene Einwilligung des russischen Pendants zur GEMA). Weitere Grauzonen bestehen nicht, beim vollständigen Download aus offensichtlich rechtswidriger Quelle (z.B. kino.to) sieht die Rechtslage eindeutig strafrechtliche Konsequenzen vor (ob diese auch durchgesetzt werden, ist eine andere Frage).en vor.

Der Unterschied zwischen dem Download aus dem Netz und der Aufnahme aus dem Fernsehen ist, dass in erstem Falle die Rechtswidrigkeit der Vorlage fast immer offensichtlich ist, während in letzterem Falle eigentlich immer davon ausgegangen werden kann, dass die Vorlage nicht rechtswidrig ist. Aber selbst eine Fernsehaufnahme darfst Du nach §53 UrhG, Absatz 1 nur zum privaten Gebrauch weder mittelbar noch unmittelbar zu Erwerbszwecken anfertigen.
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snafu
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Naja, man kann die Filmindustrie ja durchaus verstehen. Das Geld für solche Filme fällt schließlich nicht vom Himmel. Tut halt nur dem einzelnen Konsumenten weh, wenn er die Dinge nicht mehr kostenfrei erhalten kann. Aber so ist das nunmal.
BlackJack

@snafu: Mein Aufnahmemedium heisst Festplatte. Fasst mehr Daten, ist wiederbeschreibbar und im Moment wohl auch immer noch günstiger als Blue-Ray-Medien. :-)

Es gibt übrigens noch einen Unterschied zwischen selbst aufnehmen einer Folge und aus dem Netz laden: Für das Aufnahmegerät und die Medien, egal ob nun Uralt-Technik oder etwas modernes, zahlst Du implizit Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. Für den Download sehen die kein Geld. Ausser der landet auf einem der betroffenen Mediumtypen. Weiss jetzt aus dem Kopf gar nicht mehr ob externe Festplatten da inbegriffen sind, oder (noch) nicht. Die Verwertungsgesellschaften woll(t)en das jedenfalls.
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Mischi
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Wir sollten uns definitiv für unsere Rechte einsetzen und nicht tadellos zuschauen wie ständig irgendwelche Beschlüße ohne Volksabstimmung oder ähnliches durchgeführt werden,. An sich war der Urspungsgedanke von Acta ja nicht allzu falsch aber ich denke an der durchsetzung wird es massiv hapern, zuviele Verbote, Kosten etc...wir werden sehen was auf uns zukommt!

Hier noch ein gutes Video zu ACTA: http://www.youtube.com/watch?v=ErTNEh1z ... ture=share :K
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