ich hab eine einfache sache nicht verstanden:
verbietet den 202c StGB (das "antihackergestz") nicht die erstellung solcher software !?
frage zum bundestrojaner
- birkenfeld
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Selbst wenn das so ist: der "Bundestrojaner" wird nicht ohne ein entsprechendes Gesetz daherkommen, das seine Entwicklung und seinen Einsatz legitimiert.
So ist das, wenn man der Staat ist.
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