In der Tat. Ich habe eben noch mal genau nachgeschaut. Tatsächlich können Urheberrechte in Deutschland nicht übertragen werden.BlackJack hat geschrieben: Nein, man kann in Deutschland wirklich kein Stück von seiner Urheberschaft abtreten. Die einzige mögliche Art der Übertragung ist vererben.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, welche Rechte eine Firma dann an ihrer Software hält? Urheber im eigentlichen Sinne wären doch die einzelnen Programmierer. Was ist dann die Firma?
Wenn die Firma nur Nutzungsrechte hält, welche sie über den Verkauf an ihre Kunden weitergibt, was unterscheidet dann rein rechtlich die Firma von Kunden? Die Firma hat Nutzungsrechte, der Kunde hat Nutzungsrechte => Firma = Kunde?
Stimmt Es war halt spät gestern, da ließ die Konzentration nach. Deswegen sah alles erstmal nach Widerspruch ausBlackJack hat geschrieben:Genau das habe ich doch da oben auch geschrieben!?