GPL als Druckmittel

Alles, was nicht direkt mit Python-Problemen zu tun hat. Dies ist auch der perfekte Platz für Jobangebote.
lunar

BlackJack hat geschrieben: Nein, man kann in Deutschland wirklich kein Stück von seiner Urheberschaft abtreten. Die einzige mögliche Art der Übertragung ist vererben.
In der Tat. Ich habe eben noch mal genau nachgeschaut. Tatsächlich können Urheberrechte in Deutschland nicht übertragen werden.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, welche Rechte eine Firma dann an ihrer Software hält? Urheber im eigentlichen Sinne wären doch die einzelnen Programmierer. Was ist dann die Firma? :roll:
Wenn die Firma nur Nutzungsrechte hält, welche sie über den Verkauf an ihre Kunden weitergibt, was unterscheidet dann rein rechtlich die Firma von Kunden? Die Firma hat Nutzungsrechte, der Kunde hat Nutzungsrechte => Firma = Kunde? :roll:
BlackJack hat geschrieben:Genau das habe ich doch da oben auch geschrieben!?
Stimmt ;) Es war halt spät gestern, da ließ die Konzentration nach. Deswegen sah alles erstmal nach Widerspruch aus ;)
N317V
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lunar hat geschrieben:Wenn die Firma nur Nutzungsrechte hält, welche sie über den Verkauf an ihre Kunden weitergibt, was unterscheidet dann rein rechtlich die Firma von Kunden? Die Firma hat Nutzungsrechte, der Kunde hat Nutzungsrechte => Firma = Kunde? :roll:
Eine Firma hat Verwertungsrechte (bin nicht sicher, ob das der richtige Ausdruck ist, im Musikgeschäft heißt das so). Das bedeutet, die Firma, darf z.B. auch Kopien anfertigen und verkaufen, Patente anmelden (wo möglich). Das darf der Kunde (normalerweise) nicht.
Es gibt für alles eine rationale Erklärung.
Außerdem gibt es eine irrationale.

Wie man Fragen richtig stellt
lunar

N317V hat geschrieben:Eine Firma hat Verwertungsrechte (bin nicht sicher, ob das der richtige Ausdruck ist, im Musikgeschäft heißt das so). Das bedeutet, die Firma, darf z.B. auch Kopien anfertigen und verkaufen, Patente anmelden (wo möglich). Das darf der Kunde (normalerweise) nicht.
Aso, danke für die Aufklärung :)
sape
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Mal ne frage: Was ist wenn ich nun Module schreibe die ich in einer von mir geschriebenen Software benutze (Alles Free) und irgendwann aber einen Auftrag kriege eine Software zu schreiben, die Kommerziell verwendet wird und ich dafür meine Module benutzen will.

Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie nicht benutzen für die Kommerzielle Sotware obwohl ich der Urheber bin?

Wenn ich sie unter der MIT stelle darf ich das oder?

:?

lg xtra

EDIT: Schreibfehler berichtigt. Ich meinte "Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie nicht" und nicht "Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie ich"
Zuletzt geändert von sape am Samstag 25. November 2006, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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tiax
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Du brauchst das Programm nicht unter einer anderen Lizenz veröffentlichen. Du selbst darfst damit natürlich tun und lassen, was du möchtest.
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sape
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Echt? Und das würde nicht gegen die GPL verstoßen?
BlackJack

Nein. Ist schliesslich Dein Quelltext.
Leonidas
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Außerdem hindert dich keiner daran die Lizenz zukünftiger Versionen zu ändern. Zum Beispiel kann ein Hersteller eine Software die ursprünglich unter GPL war, auch später unter einer proprietären Lizenz vertreiben - solange er das OK aller Contributors hat.
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sape
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Ok, dann bin ich beruhigt, obwohl ich kaum glaube das ich jemals nen Auftrag kriegen würde für ne kommerzielle Software ;) Aber gut zu wissen das man als Urheber jeder Zeit die Lizenz für seine Module ändern kann.

Nach langen überlegen denke ich das ich wohl wahrscheinlich alles unter MIT-Lizenz stellen werde. Ich muss das aber noch mal mit par läuten bereden und den sagen was der unterscheid, vor- und nachteil zwischen GPL und MIT ist. Ich persönlich tendiere aber seit diesem Thread mehr zur MIT.

Danke für eure Hilfe und lg
xtra
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