GPL als Druckmittel

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Leonidas
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lunar hat geschrieben:Man darf sie also nur dann verbreiten oder verändern, wenn man das resultierende Produkt unter gleichen Bestimmungen verbreitet, also unter der GPL oder einer kompatiblen Lizenz.
Die GPL hat keine kompatiblen Lizenzen:
GPL 2 hat geschrieben:b) You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.
Genau, "this License".
lunar hat geschrieben:Die Konsquenzen sind entsprechend: GPL-Code darf bei weitem nicht überall eingesetzt werden. Nicht in proprietären Produkten, die nicht quelloffen sind, und auch nicht in freier Software und der MIT- oder ähnlicher Lizenzen
Genau - wenn du ein Programm unter GPL stellst, dann unterstützt du nur GPL Software. Andere freie Software bleibt außen vor.
XtraNine hat geschrieben:Alle dürfen von mir aus daran mitarbeiten. Auch der Sourcecode darf von jedem für eigene Sachen verwendet werden, solange der hinweis, das ich der Autor der Source bin, in jedem von mir verwendeten Sourcefile ist! ;) Es geht ja schließlich auch um die Reputation des Autors und dem Respekt dem gegenüber :)
Eben nicht. Der Quelltext darf nicht für eigene Sachen verwendet werden sondern nur für die Sachen die die GPL erlaubt.
XtraNine hat geschrieben:Dann kommt irgend so ein Arsch (Sorry für ausdrucks weiße) und nimmt meinen Code um den dann in seine Proprietäre Software einzubinden und macht dann das Große Geld und ich sehe keinen müden Euro davon :evil: Ne das sehe ich nicht ein.
Dann bist du selbst schuld, wenn du das nicht einsiehst und deinen Code zum beispiel MIT-Lizensiert hast.
XtraNine hat geschrieben:Ich sehe an der MIT-Lizenz nur nachteile und kann nicht verstehen wie man das befürworten kann (Auch wenn schon genug Argumente geliefert wurden die für MIT Sprechen) :?

Oder anders: Warum sollten den Herstellern proprietärer Software die Möglichkeit gegeben werden, sich an OpenSource beliebig zu bedienen um damit das große Geld zu machen und wir sehen keinen Euro davon weil wir so blöd sind und das alles verschenken (->Mit der MIT-Lizenz) :roll:
Wenn ich meinen Code nicht komerziell vermarkten will, warum sollte ich dann ein Problem damit haben. Hätte ich mein Programm vermarkten wollen, hätte ich das doch gemacht. Daher stelle ich Code unter die MIT, damit die Freie Software Bewegung davon mehr hat, nicht nur die GPL-Seite.
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sape
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BlackJack hat geschrieben: Und warum sollte es mir etwas ausmachen, dass jemand mit meinem Quelltext Geld verdient?
Das ist aber jetzt nicht dein ernst oder? Du hast die Arbeit und dann kommt so einer daher und benutzt es und schlägt daraus Profit von dem DU nichts hast? Und das macht dir nichts aus, dass jemand mit DEINER Arbeit Geld verdient und du davon nichts siehst?
BlackJack hat geschrieben: Der nimmt mir damit schliesslich nichts weg was ich nicht freiwillig hergegeben habe oder was ich auf magische Weise hätte wenn er sein Programm komplett selber schreiben würde.
Das muss du mir erklären :?
BlackJack hat geschrieben: Wie zum Beispiel diese Pfad-Splitterei. Wenn das jemand in ein kommerzielles Programm einbaut, dann wird der Anteil vom Gewinn von genau dieser Funktion ein Witz sein.
Damit ich hier jetzt nicht Falsche verstanden werde und als Arsch hier dumm stehe quote ich mich mal selber ->
XtraNine hat geschrieben:(Ich rede dabei nicht von kleinen Code Schnipseln, sondern Code der schon einen Hohen schöpferischen Zustand erreicht hat wie z.B. PyLucid oder Pocco dessen Bestandteile das zum größten Teil aufweisen...)
...

Es könnte aber auch sein das ich etwas nicht bedenke oder begreife? :? Ich muss über das Thema noch eine weile nachdenken.

lg
sape
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Leo, nun kann ich dir nicht mehr richtig folgen. Einerseits Freie software und dann ist es das doch nicht (GPL) etc, :?

Ich muss mal darüber weiter nachdenken :/

lg
Leonidas
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XtraNine hat geschrieben:
BlackJack hat geschrieben: Und warum sollte es mir etwas ausmachen, dass jemand mit meinem Quelltext Geld verdient?
Das ist aber jetzt nicht dein ernst oder? Du hast die Arbeit und dann kommt so einer daher und benutzt es und schlägt daraus Profit von dem DU nichts hast? Und das macht dir nichts aus, dass jemand mit DEINER Arbeit Geld verdient und du davon nichts siehst?
Wenn das ein Problem wäre, dann würde es Linux Distributoren wie Novell oder Red Hat nicht mehr geben, denn sie tun ja nichts anderes als deine Arbeit nehmen und damit Geld verdienen.

Hast du schon gewusst, dass die GPL genau das erlaubt und du als Autor von dem Geld nichts siehst?
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sape
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OK, Moment: Gehe ich in der Annahme das Mischlizenzen auch nicht erlaubt sind? wxPython ist zum Beispiel nicht unter GPL. Und Python verwendent auch ein andere Lizenz. Viele Module verwenden GPL oder was anderes.

Was heißt das jetzt für mich auf Deutsch? Was mache ich wenn ich ein Programm schreibe das Module einbinde die unter GPL, sind und wxPython einbinde, dan welche einbinde die MIT-Lizensiert sind, etc. ? Fangen da schon die Schwierigkeiten an für mich? :?

lg
lunar

Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Man darf sie also nur dann verbreiten oder verändern, wenn man das resultierende Produkt unter gleichen Bestimmungen verbreitet, also unter der GPL oder einer kompatiblen Lizenz.
Die GPL hat keine kompatiblen Lizenzen
Sorry, aber das ist schlicht falsch. Dazu die Stellungnamen von offizieller Seite ;):
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... CompatMean
http://www.gnu.org/philosophy/license-l ... leLicenses

Gefunden mit einer einfachen Google Suche nach "gpl compatible".
Diese Dokumente widerlegen übrigens auch deine Behauptungen, dass GPL nicht in FreeBSD oder anderen, unter MIT Lizenz stehenden Programmen verwendet werden darf: In der Liste werden die FreeBSD Lizenz und die X11 Lizenz (= MIT Lizenz) explizit als kompatibel gelistet.
XtraNine hat geschrieben:OK, Moment: Gehe ich in der Annahme das Mischlizenzen auch nicht erlaubt sind? wxPython ist zum Beispiel nicht unter GPL. Und Python verwendent auch ein andere Lizenz. Viele Module verwenden GPL oder was anderes.
Das ist wurscht: Du kannst anders lizenzierte Software (Module, Bibliotheken) problemlos einbinden. Sonst wäre ja das Entwickeln von GPL Software unter Windows unmöglich, da die Windows API ja proprietär ist.

Die GPL greift nur im umgekehrten Fall. Deswegen ist es verboten, dass eine proprietäre Software ein GPL Modul einbindet.

Edit: Uups, kleiner Fehler :oops:
Die GPL in der Standardform erlaubt das Linken gegen proprietäre Komponenten in jedem Fall.

Problematisch ist die Pflicht zur Weitergabe des Sourcecodes. Der Author ist verpflichtet, denn Sourcecode der benötigten Komponenten mitzuliefern. Dies ist allerdings bei Python oder wxPython noch einfach, da deren Lizenz ja die Weitergabe des Sourcecodes erlaubt.

Problematisch wird es bei proprietären Komponenten, auf deren Sourcecode du keinen Zugriff hast. Die GPL befreit dich nur dann von der Pflicht zur Bereitstellung des Sourcecodes, wenn die benötigten Komponenten essentieller Bestandteil des Betriebssystems sind. Diese Ausnahme gilt also die z.B für Windows API, aber nicht für 3rd Party Python Module.

Allerdings kann man der Lizenz sehr wohl eine Ausnahme hinzufügen, wenn man solche proprietären 3rd Party Bibliotheken verwendet.

Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen richtig wiedergegeben. Die entsprechende Stelle in der FAQ dazu: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... atibleLibs
Hier kann man das ganze noch mal genau und vollständig lesen, denn für meine Postings gilt in jedem Fall IANAL, deswegen kann ich mich irren.
Zuletzt geändert von lunar am Donnerstag 23. November 2006, 20:58, insgesamt 3-mal geändert.
sape
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Leonidas hat geschrieben: Hast du schon gewusst, dass die GPL genau das erlaubt und du als Autor von dem Geld nichts siehst?
:shock: Ne wusste ich nicht.
sape
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Ich geh jetzt schlafen, mir brummt der Schädel von dem ganzen Lizenz Kram :/ Bis Morgen.

lg und gn8
lunar

Leonidas hat geschrieben:Hast du schon gewusst, dass die GPL genau das erlaubt und du als Autor von dem Geld nichts siehst?
Ja. Aber die Firma muss den Quellcode ausliefern. Darum geht es mir zumindest...
Das Geld ist doch absolut unwichtig ;)
Leonidas
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lunar hat geschrieben:Sorry, aber das ist schlicht falsch. Dazu die Stellungnamen von offizieller Seite ;):
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... CompatMean
http://www.gnu.org/philosophy/license-l ... leLicenses
Die offizielle Seite (die FSF) kann meinen was sie will - sofern sie das nicht in die Lizenz schreibt ist das irrelevant (denn man lizensiert Code unter der GPL und nicht unter dem was die FSF meint).

In der GPL steht kein Wort über kompatible Lizenzen die mit der GPL zusammenleben können, dafür aber der von mir zitierte Absatz.
Und kompatibel bedeutet auch nur so viel, dass die GPL sich Code unter anderen, "kompatiblen" Lizenzen einverleiben kann (ich würde sogar sagen, kompatibel ist das falsche Wort, assimilierbar passt da besser).
lunar hat geschrieben:Diese Dokumente widerlegen übrigens auch deine Behauptungen, dass GPL nicht in FreeBSD oder anderen, unter MIT Lizenz stehenden Programmen verwendet werden darf: In der Liste werden die FreeBSD Lizenz und die X11 Lizenz (= MIT Lizenz) explizit als kompatibel gelistet.
Und was passiert dann, wenn ich (natürlich hypothetisch) den ext3 Code aus dem unter GPL stehenden Kernel in den FreeBSD Kernel aufnehmen will?
Dann geht der ganze FreeBSD-Kernel in GPL über:
The GPL permits such a combination provided it is released under the GNU GPL. The other license is compatible with the GPL if it permits this too.
Das habe ich nicht bestritten (wen ja, dann war das nicht gewollt). Jedoch haben dann trotzdem nur die GPL-Leute was davon, denn nachdem ich GPL-Code im Kernel verwende ist er für BSD-Anhänger unbracuhbar geworden (die Kernel-Entwickler würden das nun "tainted" nennen).

Der Spass geht sogar soweit, dass die GPL 2 von Linux nie mit der GPL 3 kompatibel sein wird - die GPL 3 bestimmt, dass der Code unter GPL 3 muss, die GPL 2 bestimmt, dass der Code unter GPL 2 sein muss. Normalerweise hat daher die GPL den Zusatz "and any later", so dass man problemlos migrieren kann, welcher aber bei der GPL 2 von Linux fehlt. Somit kann man Linux nicht einfach unter GPL 3 setzen (auch wenn die Entwickler dies wollten), weil man müsste den Kernel komplett relizensieren und dazu braucht man soweit ich weiß die Erlaubnis aller die Code beigetragen haben (weil sie mit der GPL 3 einverstanden sein müssten, sie haben ihren Code ja explizit unter die GPL 2 gestellt). Ich weiß allerdings nicht, ob das Copyright für Code im Linux Kernel nicht auf Linus übergeht (d.h. dass sie nur Code akzeptieren, von dem das Copyright an Linus übertragen wurde).
lunar hat geschrieben:Deswegen ist es verboten, dass eine proprietäre Software ein GPL Modul einbindet.
Und wenn man GKH glaubt ist es andersrum ebenso.
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Leonidas
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lunar hat geschrieben:Ja. Aber die Firma muss den Quellcode ausliefern. Darum geht es mir zumindest...
Ja, klar - I see your point. Nur halte ich es für schade, dass wenn ich Code schriebe, teile der Community ausschließe nur weil sie nicht GPL benutzen wollen.

Ein Paragraph wie "This software can be used for anything as long as it stays free" wäre optimal. Lässt sich nur nicht realisieren, weil man es dann in die BSD-Lizenz verpackt und es dann closed-source weiternutzt. Also hat man nur zwei Möglichkeiten: Anti-Closed-Source (GPL) oder Pro-Free-Software (BSD, MIT, whatever).
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BlackJack

XtraNine hat geschrieben:
BlackJack hat geschrieben: Und warum sollte es mir etwas ausmachen, dass jemand mit meinem Quelltext Geld verdient?
Das ist aber jetzt nicht dein ernst oder? Du hast die Arbeit und dann kommt so einer daher und benutzt es und schlägt daraus Profit von dem DU nichts hast? Und das macht dir nichts aus, dass jemand mit DEINER Arbeit Geld verdient und du davon nichts siehst?
Wenn ich etwas dagegen hätte, dann dürfte ich keine freie Software programmieren. Auch nicht unter der GPL weil damit auch andere Geld machen können.

Die paar Programme die ich ins Netz gestellt habe sind entstanden weil ich sie selbst gebraucht habe. Den "Lohn" dafür habe ich also schon und die Arbeit hätte ich auch gehabt wenn ich den Quelltext nicht veröffentlichen würde.
BlackJack hat geschrieben: Der nimmt mir damit schliesslich nichts weg was ich nicht freiwillig hergegeben habe oder was ich auf magische Weise hätte wenn er sein Programm komplett selber schreiben würde.
Das muss du mir erklären :?
Wenn jemand anders ein Programm von mir zu Geld macht habe ich nichts davon, aber wenn er es selbst schreiben würde, hätte ich auch nichts davon. Also nimmt er mir nichts weg.
lunar

Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Sorry, aber das ist schlicht falsch. Dazu die Stellungnamen von offizieller Seite ;):
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... CompatMean
http://www.gnu.org/philosophy/license-l ... leLicenses
Die offizielle Seite (die FSF) kann meinen was sie will - sofern sie das nicht in die Lizenz schreibt ist das irrelevant (denn man lizensiert Code unter der GPL und nicht unter dem was die FSF meint). In der GPL steht kein Wort über kompatible Lizenzen die mit der GPL zusammenleben können, dafür aber der von mir zitierte Absatz.
Nur um das zu klären: Der entsprechende Absatz lautet:
You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.
Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license". Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter
einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Solche Lizenzen sind dann kompatibel.
Leonidas hat geschrieben:Ich weiß allerdings nicht, ob das Copyright für Code im Linux Kernel nicht auf Linus übergeht (d.h. dass sie nur Code akzeptieren, von dem das Copyright an Linus übertragen wurde).
Das Problem ist ja genau, dass das Copyright nicht übertragen wird. Deswegen kann man den Kernel nicht einfach unter die GPL3 stellen, selbst wenn führende Kernelentwickler wie Linus, Andrew Morton oder Alan Cox dafür wären. Man müsste jeden einzelnen Contributor (sorry, mir ist kein deutsches Wort dafür eingefallen ;) ) fragen.
Und imo ist das auch gut so, wenn man sich mal anschaut, welcher Mist gerade mit der GPL 3 abgeht ;)
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Deswegen ist es verboten, dass eine proprietäre Software ein GPL Modul einbindet.
Und wenn man GKH glaubt ist es andersrum ebenso.
Nö, diese Bestimmungen kann auch GKH nicht umdrehen. Das Problem ist vielmehr, dass der Kernel laut GKH ja nicht gegen die Module gelinkt ist, sondern die Module gegen den Kernel. Das bedeutet im Endeffekt, dass doch wieder proprietäre Software GPL Code verwendet. Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren. Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.
Leonidas
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lunar hat geschrieben:Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license".
Stimmt - da hast du natürlich recht. Aber was soll "terms of this license" bedeuten. Unter den gleichen Bedingungen wie die GPL ist nun mal nur die GPL.
lunar hat geschrieben:Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Das kann nicht sein - dann wäre schon allein die LGPL nicht kompatibel, da sie die Linking-Exeption beinhaltet. Ebenso X11, oder BSD, denen noch mehr Bedingungen fehlen. Das ist ja eben genau das, was man nicht will, wenn man Programme unter GPL lizensiert.
lunar hat geschrieben:Das Problem ist ja genau, dass das Copyright nicht übertragen wird. Deswegen kann man den Kernel nicht einfach unter die GPL3 stellen, selbst wenn führende Kernelentwickler wie Linus, Andrew Morton oder Alan Cox dafür wären. Man müsste jeden einzelnen Contributor (sorry, mir ist kein deutsches Wort dafür eingefallen ;) ) fragen.
Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
lunar hat geschrieben:Und imo ist das auch gut so, wenn man sich mal anschaut, welcher Mist gerade mit der GPL 3 abgeht ;)
Hmm, ich habe mir die Entwürfe der GPL 3 nur oberflächlich angeschaut - aber hier ist auch das Problem, das viel GPL 2 Software dann in GPL 3 Software übergehen könnte, die aber vielleicht nicht dass ist, was die Entwickler der Software wollten.
lunar hat geschrieben:Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren.
Das ist eine Sache die die GPL 2 noch nicht so explizit vorgesehen hat - daher ist es tatsächlich Zeit für Klarstellungen mit der GPL 3.
lunar hat geschrieben:Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.
Hmm, ich finde es ziemlich schwammig - so gesehen nutzt jedes Programm unter Linux mehr oder minder indirekt (z.B. durch einen Layer wie die glibc) die Datenstrukturen des Kernels. Ist nun Opera oder Flash Player illegal?

Setzen wir doch die glibc unter die GPL, dann wird es ganz klar ;)
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lunar

Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license".
Stimmt - da hast du natürlich recht. Aber was soll "terms of this license" bedeuten. Unter den gleichen Bedingungen wie die GPL ist nun mal nur die GPL.
Mmmh, wieder Interpretationssache. Je nachdem wie streng man dieses Gebot auslegt...
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Das kann nicht sein - dann wäre schon allein die LGPL nicht kompatibel, da sie die Linking-Exeption beinhaltet. Ebenso X11, oder BSD, denen noch mehr Bedingungen fehlen. Das ist ja eben genau das, was man nicht will, wenn man Programme unter GPL lizensiert.
Du redest an mir vorbei: Ich kann GPL Software (als nicht Copyrighthalter) keinesfalls unter der LGPL verbreiten. Aber ich darf sehr wohl LGPL- oder X11-lizensierten Code in mein GPL Programm aufnehmen. Das ist mit Kompatibilität gemeint.
Andererseits darf ich GPL Software sehr wohl unter einer anderen Lizenz vertreiben, wenn diese neue Lizenz keine Bedingungen der GPL verletzt. Ich denke (bin mir nicht sicher), dass man z.B. GPL Software so weiter vertreiben könnte, dass man den Abnehmer verpflichtet, den Sourcecode kostenlos zu Verfügung zu stellen. Aber IANAL
Leonidas hat geschrieben: Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren.
Das ist eine Sache die die GPL 2 noch nicht so explizit vorgesehen hat - daher ist es tatsächlich Zeit für Klarstellungen mit der GPL 3.
ack.
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.
Hmm, ich finde es ziemlich schwammig - so gesehen nutzt jedes Programm unter Linux mehr oder minder indirekt (z.B. durch einen Layer wie die glibc) die Datenstrukturen des Kernels. Ist nun Opera oder Flash Player illegal?

Setzen wir doch die glibc unter die GPL, dann wird es ganz klar ;)
Der Unterschied zwischen Kernelmodulen und Opera ist, dass Opera diese Datenstrukturen nicht direkt nützt, sondern über erlaubte und definierte Schnittstellen (glibc und letztendlich syscalls). Die Kernelmodule dagegen benutzen die Datenstrukturen ja zwangsläufig direkt und sind deswegen eine "abgeleitetes Werk", was per GPL klar verboten ist. Das ist zumindest meine Auffassung.
BlackJack

lunar hat geschrieben:
Leonidas hat geschrieben: Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.

Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann. Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.
lunar

BlackJack hat geschrieben:
lunar hat geschrieben: Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.
Es gibt den Begriff des "Urheberpersönlichkeitsrechts". Er bezeichnet "die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und erlischt nie" (Linux-Magazin 11/06, "Recht einfach"). Das meinte ich mit Persönlichkeitsrecht. Mir ist nur der korrekte Name nicht mehr eingefallen ;)
BlackJack hat geschrieben:Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann.
Man kann sämtliche Urheberrechte bis auf den Kernbereich des "Urheberpersönlichkeitsrechts" abtreten. Auch erlöschen alle Urheberrechte bis auf den Kernbereich nach afaik 70 Jahren.
.
BlackJack hat geschrieben:Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.
Beim Kauf einer Software erwirbt der Käufer niemals irgendwelche Urheberrechte, es sei den dies wäre Bestandteil des Vertrags. Das wäre dann allerdings auch kein Kauf mehr.
Was bei einem Kauf übertragen wird, sind die Nutzungsrechte. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ein Nutzungsrecht. Nutzungsrechte haben allerdings nur so viel mit Urheberrechten zu tun, als das nur eine rechtliche Person im Besitz der Urheberrechte oder entsprechender Verwertungsrechte das Nutzungsrecht erteilen kann.
So habe ich zumindest das Urheberrecht verstanden. Allerdings mag ich mich irren, dass ist schließlich eine unglaublich komplizierte Materie ;)
Leonidas
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Kontaktdaten:

lunar hat geschrieben:Du redest an mir vorbei: Ich kann GPL Software (als nicht Copyrighthalter) keinesfalls unter der LGPL verbreiten. Aber ich darf sehr wohl LGPL- oder X11-lizensierten Code in mein GPL Programm aufnehmen. Das ist mit Kompatibilität gemeint.
Ja, das leuchtet mir schon eher ein. Zeigt aber auch wie GPL sich bei anders lizensiertem Code bediehnen kann, aber nichts zurückliefert.
lunar hat geschrieben:Andererseits darf ich GPL Software sehr wohl unter einer anderen Lizenz vertreiben, wenn diese neue Lizenz keine Bedingungen der GPL verletzt. Ich denke (bin mir nicht sicher), dass man z.B. GPL Software so weiter vertreiben könnte, dass man den Abnehmer verpflichtet, den Sourcecode kostenlos zu Verfügung zu stellen.
Der Quellcode muss sowieso (soweit ich mich erinnere zu "Selbstkosten", also Kosten für Rohling oder ähnliches) zumindest auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Aber generell müsste eine Lizenz unter der GPL Programme dann vertrieben worden würden nur restriktiver sein - du kannst ja keine Bedingungen der GPL lockern.

Und mal so zur Auflockerung.. in einer perfekten Welt bräuchten wir ja sowieso nur Public Domain :)
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lunar

Leonidas hat geschrieben:Und mal so zur Auflockerung.. in einer perfekten Welt bräuchten wir ja sowieso nur Public Domain :)
***träum***

In so einer Welt für Steve Ballmer höchst persönlich den NTFS Code in den Kernel-Tree commiten ;)

Gruß
lunar

PS: Die Diskussion führ ich morgen weiter...
Aber jetzt kann ich einfach nicht mehr *gähn*

cu tomorrow
BlackJack

lunar hat geschrieben:
BlackJack hat geschrieben:
lunar hat geschrieben: Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.
Es gibt den Begriff des "Urheberpersönlichkeitsrechts". Er bezeichnet "die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und erlischt nie" (Linux-Magazin 11/06, "Recht einfach"). Das meinte ich mit Persönlichkeitsrecht. Mir ist nur der korrekte Name nicht mehr eingefallen ;)
Das fällt aber mit unter Urheberrecht. Das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall legt fest, das der Urheber den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung bestimmen darf und verbieten darf, das sein Werk irgendwie "verzerrt" wiedergegeben wird. Letzteres ist aber ziemlich schwammig.
BlackJack hat geschrieben:Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann.
Man kann sämtliche Urheberrechte bis auf den Kernbereich des "Urheberpersönlichkeitsrechts" abtreten.
Nein, man kann in Deutschland wirklich kein Stück von seiner Urheberschaft abtreten. Die einzige mögliche Art der Übertragung ist vererben.
Auch erlöschen alle Urheberrechte bis auf den Kernbereich nach afaik 70 Jahren.
70 Jahre nach dem Tod des "echten" Urhebers. Der behält die Urheberrechte sein Leben lang, auch wenn er 200 Jahre alt werden würde.
BlackJack hat geschrieben:Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.
Beim Kauf einer Software erwirbt der Käufer niemals irgendwelche Urheberrechte, es sei den dies wäre Bestandteil des Vertrags. Das wäre dann allerdings auch kein Kauf mehr. Was bei einem Kauf übertragen wird, sind die Nutzungsrechte. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ein Nutzungsrecht. Nutzungsrechte haben allerdings nur so viel mit Urheberrechten zu tun, als das nur eine rechtliche Person im Besitz der Urheberrechte oder entsprechender Verwertungsrechte das Nutzungsrecht erteilen kann.
Genau das habe ich doch da oben auch geschrieben!?
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