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Zugriff auf OpenOffice mittels Python ohne UNO-Brifge

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 10:33
von Rainier
In Anlehnung an ooopy habe ich mir Klassen erstellt auf die ich zugreife, um OpenOffice Dokumente (oowriter und oocalc) zu bearbeiten. Man kann damit Texte einfügen und auch Zellinhalte in oocalc manipulieren. Ferner können einfache GUI-Dialoge erstellt werden, um z.B. Formulare auszufüllen.

Ich stelle es hiermit der Allgemeinheit zur Verfügung: http://paste.pocoo.org/show/91753/ eine kleine Dokumentation findet man unter http://paste.pocoo.org/show/91734/

Es ist noch lange nicht ausgereift, so kann man bisher leider nur ein Button in einem Dialog erstellen, um das Dialogfenster zu schließen. Auch habe ich mich bisher nicht um Formatierungen von Texten etc. gekümmert. Aber vielleicht wird das in Zukunft auch was.

Wie in der Doku beschrieben, muss das Skript ins Python-Verzeichnis von OpenOffice.

Kleiner Tipp für Windows-Nutzer:
Ich habe mich gewundert, weshalb ich keine Python-Module unter OpenOffice starten konnte. Bis ich nach langer Recherche rausbekommen habe, dass die Skripte im UNIX-Format gespeichert werden müssen. Also den Texteditor entsprechend einstellen.

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 13:06
von cofi
Ich habs bis jetzt noch nicht getestet, auch wenn ichs eine ganz nette Sache finde ;)
Aber zwei Sachen hätte ich zu kritisieren:
Link 2 scheint ja eine Doku zu sein, warum gehst du dort auf die einzelnen Methoden ein, statt die Docstrings der Methoden zu benutzen?

Eine Lizenz wäre nett ;) Im deutschen Urheberrecht gibts (immernoch) kein `public domain'.

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 13:33
von Rainier
Zur 1. Kritik:
Ich habe die Doku nicht in den Doc-String eingearbeitet, da man diese sonst nur aus dem Python von OpenOffice aufrufen könnte. Da bei OpenOffice keine Entwicklungsumgebung vorhanden ist, proggt man ein wenig ins Ungewisse herein. Aus diesem Grunde habe ich mich entschieden, eine externe Doku zu erstellen.

Zur 2. Kritik:
Ich war der Meinung, dass jeder mein Skript verwenden, ändern und erweitern darf, wie er es möchte. Das ich regelrecht eine Lizenz erteilen muss, war mir nicht bewußt. Also um es klar zu stellen, jeder darf es kostenlos, auch in abgeänderter Form, verwenden und kostenlos weitergeben. Würde mich sogar freuen, wenn das Projekt leben würde.

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 14:04
von lunar
Rainier hat geschrieben:Ich war der Meinung, dass jeder mein Skript verwenden, ändern und erweitern darf, wie er es möchte. Das ich regelrecht eine Lizenz erteilen muss, war mir nicht bewußt. Also um es klar zu stellen, jeder darf es kostenlos, auch in abgeänderter Form, verwenden und kostenlos weitergeben. Würde mich sogar freuen, wenn das Projekt leben würde.
Public Domain bedeutet, dass du auf dein Urheberrecht verzichtest, das Werk wurde juristisch gesehen dann quasi von der Allgemeinheit erschaffen. In Deutschland kannst du aber nicht auf dein Urheberrecht verzichten, wenn du nicht mindestens 70 Jahre tot bist. Du kannst anderen nur Nutzungsrechte an deinem Werk einräumen, und dazu braucht es eine Lizenz. Wenn du etwas wie Public Domain willst, dann WTFPL, ansonsten gibt es noch liberale Lizenzen wie die MIT/X11-Lizenz oder die 3-Clause-BSD. Lies dir die Lizenzen einfach mal bei Wikipedia durch, sie sind nicht schwer zu verstehen.

@cofi
Ich glaube nicht, dass dieser Teil des Urheberrechts so schnell geändert wird ;)

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 14:16
von cofi
Rainier hat geschrieben:Zur 1. Kritik:
Ich habe die Doku nicht in den Doc-String eingearbeitet, da man diese sonst nur aus dem Python von OpenOffice aufrufen könnte. Da bei OpenOffice keine Entwicklungsumgebung vorhanden ist, proggt man ein wenig ins Ungewisse herein. Aus diesem Grunde habe ich mich entschieden, eine externe Doku zu erstellen.
Es sind aber genau die Informationen die in den Docstring gut passen würden ;) Aber ich hab schön gehört, dass die Dokumentation in der Ecke schon sehr mager sein soll. Ich denke es würde etwas bringen, das zu einem Skript zu vereinen. Es gibt ja etliche Dokumentations Tools, die dann daraus externe Dokus machen (Epydoc, Pydoctor, ...)

@lunar Wie wahr, wie wahr ... leider wird immer nur das schlechte der Amis kopiert, siehe Softwarepatente.

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 17:54
von lunar
cofi hat geschrieben: Es gibt ja etliche Dokumentations Tools, die dann daraus externe Dokus machen (Epydoc, Pydoctor, ...)
Ich würde ja Sphinx nehmen, dann kann man Docstrings und externe Dokumentation komfortabel vereinen.
@lunar Wie wahr, wie wahr ... leider wird immer nur das schlechte der Amis kopiert, siehe Softwarepatente.
Es lässt sich gut darüber streiten, ob die Möglichkeit, das eigenen Urheberrecht aufzugeben, wirklich von Vorteil ist.

Verfasst: Mittwoch 19. November 2008, 19:40
von BlackJack
Was ist denn der Nachteil?

Verfasst: Donnerstag 20. November 2008, 00:04
von lunar
BlackJack hat geschrieben:Was ist denn der Nachteil?
Das man Menschen direkt oder indirekt zwingen kann, dass Urheberrecht an einem Werk abzutreten.

Verfasst: Donnerstag 20. November 2008, 00:08
von BlackJack
Ob ich nun als Programmierer bei einer Firma arbeite, das Urheberrecht theoretisch behalte, praktisch aber der Firma exklusives Nutzungsrecht einräumen muss, oder ob ich das Urheberrecht abtreten muss, macht IMHO irgendwie keinen grossen Unterschied, oder?

Verfasst: Donnerstag 20. November 2008, 00:35
von lunar
BlackJack hat geschrieben:Ob ich nun als Programmierer bei einer Firma arbeite, das Urheberrecht theoretisch behalte, praktisch aber der Firma exklusives Nutzungsrecht einräumen muss, oder ob ich das Urheberrecht abtreten muss, macht IMHO irgendwie keinen grossen Unterschied, oder?
Wenn du das so siehst, dann liegt ja auch kein Vorteil darin, das Urheberrecht abtreten zu können, da man ja immer auch eine liberale Lizenz wählen kann ;)

Und ist es schon ein Unterschied, ob ich nun Rechte an einem bestimmten Werk habe oder nicht. Spätestens dann, wenn ich ein Werk dann doch veröffentliche ... hätte ich das Urheberrecht aufgegeben, wäre das dann eine Verletzung des Urheberrechts, so bleibt es höchstens ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.

Das Urheberrecht ist ja letztendlich nichts anderes als die juristische Kodifizierung der Urheberschaft. Und ebenso wenig wie ich aufhören kann, ein Mensch zu sein, kann ich aufhören, Urheber eines bestimmten Werks zu sein.

Das ist jetzt aber doch leicht off topic ;)

Verfasst: Donnerstag 20. November 2008, 08:31
von BlackJack
Die Rechte ganz abzutreten hat auch keinen Vorteil. Habe ich ja auch nicht behauptet. Mein Punkt ist ja, dass ich praktisch gar keinen Unterschied sehe. Ob ich nun wegen einer Urheberrechtsverlutzung oder wegen Verstössen gegen den Arbeitsvertrag vor Gericht stünde ist doch letztendlich auch egal. In jedem Fall kann ich (indirekt) dazu "gezwungen" werden das Programm dem Arbeitgeber zu überlassen.

"Public Domain" wird in den USA auch nicht so gerne verwendet, weil das keinen Haftungsauschluss beinhaltet. Deswegen gibt's ja die diversen "möglichst kurz Lizenzen", die letztendlich sagen man kann machen was man will, *aber* der Urheber ist für nix verantwortlich.