Erlaubterweise? Andernfalls frage ich mich, ob es klug ist, allzu laut in der Welt zu verkünden, was man herausgefunden hat... Und wenn es nur heisst, "Da hat aber jemand, dessen Namen wir verständlicherweise nicht nennen können, ..." - dann sehe ich zwar ein, daß man den Namen nicht nennen könnte, aber ich würde den Rest eben für "äußerst zweifelhaft" halten.BlackJack hat geschrieben: Man könnte `reverse engineering` betreiben.
Okay, das müsste zumindest als Indizienbeweis durchgehen .BlackJack hat geschrieben: Und vielleicht gibt auch das `OS fingerprinting` Hinweise, also das man schaut wie sich die Sockets bei bestimmten (Falsch)Eingaben verhalten.
Dann wäre die Anschlußfrage (im Grunde an den Autor von "Freie Software" zu stellen, aber vielleicht weiß hier ja auch jemand was): Wurde (zumindest!) dieser Beweis geführt, bevor der Satz "Die »sehr, sehr freie« BSD-Lizenz erlaubt es z.B., dass Microsoft so frei war, große Mengen FreeBSD-Code in Windows zu verwenden." geschrieben wurde?