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Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 20:57
von Leonidas
lunar hat geschrieben:Ja. Aber die Firma muss den Quellcode ausliefern. Darum geht es mir zumindest...
Ja, klar - I see your point. Nur halte ich es für schade, dass wenn ich Code schriebe, teile der Community ausschließe nur weil sie nicht GPL benutzen wollen.

Ein Paragraph wie "This software can be used for anything as long as it stays free" wäre optimal. Lässt sich nur nicht realisieren, weil man es dann in die BSD-Lizenz verpackt und es dann closed-source weiternutzt. Also hat man nur zwei Möglichkeiten: Anti-Closed-Source (GPL) oder Pro-Free-Software (BSD, MIT, whatever).

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 21:19
von BlackJack
XtraNine hat geschrieben:
BlackJack hat geschrieben: Und warum sollte es mir etwas ausmachen, dass jemand mit meinem Quelltext Geld verdient?
Das ist aber jetzt nicht dein ernst oder? Du hast die Arbeit und dann kommt so einer daher und benutzt es und schlägt daraus Profit von dem DU nichts hast? Und das macht dir nichts aus, dass jemand mit DEINER Arbeit Geld verdient und du davon nichts siehst?
Wenn ich etwas dagegen hätte, dann dürfte ich keine freie Software programmieren. Auch nicht unter der GPL weil damit auch andere Geld machen können.

Die paar Programme die ich ins Netz gestellt habe sind entstanden weil ich sie selbst gebraucht habe. Den "Lohn" dafür habe ich also schon und die Arbeit hätte ich auch gehabt wenn ich den Quelltext nicht veröffentlichen würde.
BlackJack hat geschrieben: Der nimmt mir damit schliesslich nichts weg was ich nicht freiwillig hergegeben habe oder was ich auf magische Weise hätte wenn er sein Programm komplett selber schreiben würde.
Das muss du mir erklären :?
Wenn jemand anders ein Programm von mir zu Geld macht habe ich nichts davon, aber wenn er es selbst schreiben würde, hätte ich auch nichts davon. Also nimmt er mir nichts weg.

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 21:21
von lunar
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Sorry, aber das ist schlicht falsch. Dazu die Stellungnamen von offizieller Seite ;):
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... CompatMean
http://www.gnu.org/philosophy/license-l ... leLicenses
Die offizielle Seite (die FSF) kann meinen was sie will - sofern sie das nicht in die Lizenz schreibt ist das irrelevant (denn man lizensiert Code unter der GPL und nicht unter dem was die FSF meint). In der GPL steht kein Wort über kompatible Lizenzen die mit der GPL zusammenleben können, dafür aber der von mir zitierte Absatz.
Nur um das zu klären: Der entsprechende Absatz lautet:
You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.
Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license". Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter
einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Solche Lizenzen sind dann kompatibel.
Leonidas hat geschrieben:Ich weiß allerdings nicht, ob das Copyright für Code im Linux Kernel nicht auf Linus übergeht (d.h. dass sie nur Code akzeptieren, von dem das Copyright an Linus übertragen wurde).
Das Problem ist ja genau, dass das Copyright nicht übertragen wird. Deswegen kann man den Kernel nicht einfach unter die GPL3 stellen, selbst wenn führende Kernelentwickler wie Linus, Andrew Morton oder Alan Cox dafür wären. Man müsste jeden einzelnen Contributor (sorry, mir ist kein deutsches Wort dafür eingefallen ;) ) fragen.
Und imo ist das auch gut so, wenn man sich mal anschaut, welcher Mist gerade mit der GPL 3 abgeht ;)
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Deswegen ist es verboten, dass eine proprietäre Software ein GPL Modul einbindet.
Und wenn man GKH glaubt ist es andersrum ebenso.
Nö, diese Bestimmungen kann auch GKH nicht umdrehen. Das Problem ist vielmehr, dass der Kernel laut GKH ja nicht gegen die Module gelinkt ist, sondern die Module gegen den Kernel. Das bedeutet im Endeffekt, dass doch wieder proprietäre Software GPL Code verwendet. Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren. Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 21:42
von Leonidas
lunar hat geschrieben:Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license".
Stimmt - da hast du natürlich recht. Aber was soll "terms of this license" bedeuten. Unter den gleichen Bedingungen wie die GPL ist nun mal nur die GPL.
lunar hat geschrieben:Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Das kann nicht sein - dann wäre schon allein die LGPL nicht kompatibel, da sie die Linking-Exeption beinhaltet. Ebenso X11, oder BSD, denen noch mehr Bedingungen fehlen. Das ist ja eben genau das, was man nicht will, wenn man Programme unter GPL lizensiert.
lunar hat geschrieben:Das Problem ist ja genau, dass das Copyright nicht übertragen wird. Deswegen kann man den Kernel nicht einfach unter die GPL3 stellen, selbst wenn führende Kernelentwickler wie Linus, Andrew Morton oder Alan Cox dafür wären. Man müsste jeden einzelnen Contributor (sorry, mir ist kein deutsches Wort dafür eingefallen ;) ) fragen.
Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
lunar hat geschrieben:Und imo ist das auch gut so, wenn man sich mal anschaut, welcher Mist gerade mit der GPL 3 abgeht ;)
Hmm, ich habe mir die Entwürfe der GPL 3 nur oberflächlich angeschaut - aber hier ist auch das Problem, das viel GPL 2 Software dann in GPL 3 Software übergehen könnte, die aber vielleicht nicht dass ist, was die Entwickler der Software wollten.
lunar hat geschrieben:Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren.
Das ist eine Sache die die GPL 2 noch nicht so explizit vorgesehen hat - daher ist es tatsächlich Zeit für Klarstellungen mit der GPL 3.
lunar hat geschrieben:Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.
Hmm, ich finde es ziemlich schwammig - so gesehen nutzt jedes Programm unter Linux mehr oder minder indirekt (z.B. durch einen Layer wie die glibc) die Datenstrukturen des Kernels. Ist nun Opera oder Flash Player illegal?

Setzen wir doch die glibc unter die GPL, dann wird es ganz klar ;)

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 22:02
von lunar
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Da steht was von "under the terms of this License", nicht "under this license".
Stimmt - da hast du natürlich recht. Aber was soll "terms of this license" bedeuten. Unter den gleichen Bedingungen wie die GPL ist nun mal nur die GPL.
Mmmh, wieder Interpretationssache. Je nachdem wie streng man dieses Gebot auslegt...
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Die GPL erlaubt sehr wohl die Verbreitung eines Programms unter einer anderen Lizenz, solange dieses sämtliche Bedingungen der GPL selbst ebenfalls beinhaltet.
Das kann nicht sein - dann wäre schon allein die LGPL nicht kompatibel, da sie die Linking-Exeption beinhaltet. Ebenso X11, oder BSD, denen noch mehr Bedingungen fehlen. Das ist ja eben genau das, was man nicht will, wenn man Programme unter GPL lizensiert.
Du redest an mir vorbei: Ich kann GPL Software (als nicht Copyrighthalter) keinesfalls unter der LGPL verbreiten. Aber ich darf sehr wohl LGPL- oder X11-lizensierten Code in mein GPL Programm aufnehmen. Das ist mit Kompatibilität gemeint.
Andererseits darf ich GPL Software sehr wohl unter einer anderen Lizenz vertreiben, wenn diese neue Lizenz keine Bedingungen der GPL verletzt. Ich denke (bin mir nicht sicher), dass man z.B. GPL Software so weiter vertreiben könnte, dass man den Abnehmer verpflichtet, den Sourcecode kostenlos zu Verfügung zu stellen. Aber IANAL
Leonidas hat geschrieben: Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Das ist aber insofern Auslegungssache, als wir uns hier im Kernel bewegen und man eigentlich nicht von Linken sprechen kann.
Aber es ist mit Sicherheit so, dass proprietäre Module die binären Datenstrukturen des Kernels verwenden. Sonst würden sie ja nicht funktionieren.
Das ist eine Sache die die GPL 2 noch nicht so explizit vorgesehen hat - daher ist es tatsächlich Zeit für Klarstellungen mit der GPL 3.
ack.
Leonidas hat geschrieben:
lunar hat geschrieben:Und eigentlich verbietet die GPL ganz deutlich, dass proprietäre Module Datenstrukturen freier Software verwenden. Insofern sind unfreie Kernelmodule schon illegal.
Hmm, ich finde es ziemlich schwammig - so gesehen nutzt jedes Programm unter Linux mehr oder minder indirekt (z.B. durch einen Layer wie die glibc) die Datenstrukturen des Kernels. Ist nun Opera oder Flash Player illegal?

Setzen wir doch die glibc unter die GPL, dann wird es ganz klar ;)
Der Unterschied zwischen Kernelmodulen und Opera ist, dass Opera diese Datenstrukturen nicht direkt nützt, sondern über erlaubte und definierte Schnittstellen (glibc und letztendlich syscalls). Die Kernelmodule dagegen benutzen die Datenstrukturen ja zwangsläufig direkt und sind deswegen eine "abgeleitetes Werk", was per GPL klar verboten ist. Das ist zumindest meine Auffassung.

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 22:23
von BlackJack
lunar hat geschrieben:
Leonidas hat geschrieben: Ja, eben. Das witzige ist, die Contributors (Beisteuerer klingt blöd - da stimme ich zu) zwar sich von ihrem Copyright entsagen könnten und es zu Public Domain machen könnten (und somit Linus und die anderen den Code in den Kernel aufnehmen könnten) aber das ist unter deutschem Recht nicht einmal möglich.
Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.

Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann. Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 22:40
von lunar
BlackJack hat geschrieben:
lunar hat geschrieben: Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.
Es gibt den Begriff des "Urheberpersönlichkeitsrechts". Er bezeichnet "die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und erlischt nie" (Linux-Magazin 11/06, "Recht einfach"). Das meinte ich mit Persönlichkeitsrecht. Mir ist nur der korrekte Name nicht mehr eingefallen ;)
BlackJack hat geschrieben:Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann.
Man kann sämtliche Urheberrechte bis auf den Kernbereich des "Urheberpersönlichkeitsrechts" abtreten. Auch erlöschen alle Urheberrechte bis auf den Kernbereich nach afaik 70 Jahren.
.
BlackJack hat geschrieben:Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.
Beim Kauf einer Software erwirbt der Käufer niemals irgendwelche Urheberrechte, es sei den dies wäre Bestandteil des Vertrags. Das wäre dann allerdings auch kein Kauf mehr.
Was bei einem Kauf übertragen wird, sind die Nutzungsrechte. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ein Nutzungsrecht. Nutzungsrechte haben allerdings nur so viel mit Urheberrechten zu tun, als das nur eine rechtliche Person im Besitz der Urheberrechte oder entsprechender Verwertungsrechte das Nutzungsrecht erteilen kann.
So habe ich zumindest das Urheberrecht verstanden. Allerdings mag ich mich irren, dass ist schließlich eine unglaublich komplizierte Materie ;)

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 23:46
von Leonidas
lunar hat geschrieben:Du redest an mir vorbei: Ich kann GPL Software (als nicht Copyrighthalter) keinesfalls unter der LGPL verbreiten. Aber ich darf sehr wohl LGPL- oder X11-lizensierten Code in mein GPL Programm aufnehmen. Das ist mit Kompatibilität gemeint.
Ja, das leuchtet mir schon eher ein. Zeigt aber auch wie GPL sich bei anders lizensiertem Code bediehnen kann, aber nichts zurückliefert.
lunar hat geschrieben:Andererseits darf ich GPL Software sehr wohl unter einer anderen Lizenz vertreiben, wenn diese neue Lizenz keine Bedingungen der GPL verletzt. Ich denke (bin mir nicht sicher), dass man z.B. GPL Software so weiter vertreiben könnte, dass man den Abnehmer verpflichtet, den Sourcecode kostenlos zu Verfügung zu stellen.
Der Quellcode muss sowieso (soweit ich mich erinnere zu "Selbstkosten", also Kosten für Rohling oder ähnliches) zumindest auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Aber generell müsste eine Lizenz unter der GPL Programme dann vertrieben worden würden nur restriktiver sein - du kannst ja keine Bedingungen der GPL lockern.

Und mal so zur Auflockerung.. in einer perfekten Welt bräuchten wir ja sowieso nur Public Domain :)

Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 23:54
von lunar
Leonidas hat geschrieben:Und mal so zur Auflockerung.. in einer perfekten Welt bräuchten wir ja sowieso nur Public Domain :)
***träum***

In so einer Welt für Steve Ballmer höchst persönlich den NTFS Code in den Kernel-Tree commiten ;)

Gruß
lunar

PS: Die Diskussion führ ich morgen weiter...
Aber jetzt kann ich einfach nicht mehr *gähn*

cu tomorrow

Verfasst: Freitag 24. November 2006, 00:05
von BlackJack
lunar hat geschrieben:
BlackJack hat geschrieben:
lunar hat geschrieben: Doch ist es. Im deutschen Recht wird nämlich zwischen Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht unterschieden. Das Persönlichkeitsrecht erhält man allein durch die Tatsache, dass man das Programm geschrieben hat. Dieses Recht erlischt nie und ist nicht übertragbar. Es stellt allein fest, dass du und niemand sonst der Schöpfer ist und sich so nennen darf. Das Urheberrecht dagegen ist quasi das rechtliche Eigentum an der Software. Es ist sehr wohl übertragbar, liegt aber ursprünglich beim Schöpfer.
Wenn es anders wäre, könnte ja keine deutsche Softwarefirma ohne Einverständnis der angestellten Programmierer Software verkaufen ;)
Argh! Bitte! Das hat mit Persönlichkeitsrechten nichts zu tun, es sei denn Software ist irgendwie beleidigend oder so.
Es gibt den Begriff des "Urheberpersönlichkeitsrechts". Er bezeichnet "die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und erlischt nie" (Linux-Magazin 11/06, "Recht einfach"). Das meinte ich mit Persönlichkeitsrecht. Mir ist nur der korrekte Name nicht mehr eingefallen ;)
Das fällt aber mit unter Urheberrecht. Das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall legt fest, das der Urheber den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung bestimmen darf und verbieten darf, das sein Werk irgendwie "verzerrt" wiedergegeben wird. Letzteres ist aber ziemlich schwammig.
BlackJack hat geschrieben:Es ist das Urheberrecht, welches man automatisch bekommt und nicht abtreten kann.
Man kann sämtliche Urheberrechte bis auf den Kernbereich des "Urheberpersönlichkeitsrechts" abtreten.
Nein, man kann in Deutschland wirklich kein Stück von seiner Urheberschaft abtreten. Die einzige mögliche Art der Übertragung ist vererben.
Auch erlöschen alle Urheberrechte bis auf den Kernbereich nach afaik 70 Jahren.
70 Jahre nach dem Tod des "echten" Urhebers. Der behält die Urheberrechte sein Leben lang, auch wenn er 200 Jahre alt werden würde.
BlackJack hat geschrieben:Ist auch irgendwie einleuchtend: Wenn ich eine Software schreibe, dann bin ich der Urheber; wenn ich die Software verkaufe bin ich das natürlich auch weiterhin weil *ich* sie geschrieben habe und nicht der Käufer.

Was dann beim Verkauf ins Spiel kommt sind die Nutzungsrechte. Bei Softwarfirmen steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber das exklusive Nutzungsrecht an den Werken erhält, die der Programmierer für die Firma schreibt. Und diese Nutzungsrechte kann die Firma dann ihren Kunden verkaufen.
Beim Kauf einer Software erwirbt der Käufer niemals irgendwelche Urheberrechte, es sei den dies wäre Bestandteil des Vertrags. Das wäre dann allerdings auch kein Kauf mehr. Was bei einem Kauf übertragen wird, sind die Nutzungsrechte. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ein Nutzungsrecht. Nutzungsrechte haben allerdings nur so viel mit Urheberrechten zu tun, als das nur eine rechtliche Person im Besitz der Urheberrechte oder entsprechender Verwertungsrechte das Nutzungsrecht erteilen kann.
Genau das habe ich doch da oben auch geschrieben!?

Verfasst: Freitag 24. November 2006, 15:24
von lunar
BlackJack hat geschrieben: Nein, man kann in Deutschland wirklich kein Stück von seiner Urheberschaft abtreten. Die einzige mögliche Art der Übertragung ist vererben.
In der Tat. Ich habe eben noch mal genau nachgeschaut. Tatsächlich können Urheberrechte in Deutschland nicht übertragen werden.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, welche Rechte eine Firma dann an ihrer Software hält? Urheber im eigentlichen Sinne wären doch die einzelnen Programmierer. Was ist dann die Firma? :roll:
Wenn die Firma nur Nutzungsrechte hält, welche sie über den Verkauf an ihre Kunden weitergibt, was unterscheidet dann rein rechtlich die Firma von Kunden? Die Firma hat Nutzungsrechte, der Kunde hat Nutzungsrechte => Firma = Kunde? :roll:
BlackJack hat geschrieben:Genau das habe ich doch da oben auch geschrieben!?
Stimmt ;) Es war halt spät gestern, da ließ die Konzentration nach. Deswegen sah alles erstmal nach Widerspruch aus ;)

Verfasst: Freitag 24. November 2006, 15:34
von N317V
lunar hat geschrieben:Wenn die Firma nur Nutzungsrechte hält, welche sie über den Verkauf an ihre Kunden weitergibt, was unterscheidet dann rein rechtlich die Firma von Kunden? Die Firma hat Nutzungsrechte, der Kunde hat Nutzungsrechte => Firma = Kunde? :roll:
Eine Firma hat Verwertungsrechte (bin nicht sicher, ob das der richtige Ausdruck ist, im Musikgeschäft heißt das so). Das bedeutet, die Firma, darf z.B. auch Kopien anfertigen und verkaufen, Patente anmelden (wo möglich). Das darf der Kunde (normalerweise) nicht.

Verfasst: Freitag 24. November 2006, 15:57
von lunar
N317V hat geschrieben:Eine Firma hat Verwertungsrechte (bin nicht sicher, ob das der richtige Ausdruck ist, im Musikgeschäft heißt das so). Das bedeutet, die Firma, darf z.B. auch Kopien anfertigen und verkaufen, Patente anmelden (wo möglich). Das darf der Kunde (normalerweise) nicht.
Aso, danke für die Aufklärung :)

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 10:34
von sape
Mal ne frage: Was ist wenn ich nun Module schreibe die ich in einer von mir geschriebenen Software benutze (Alles Free) und irgendwann aber einen Auftrag kriege eine Software zu schreiben, die Kommerziell verwendet wird und ich dafür meine Module benutzen will.

Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie nicht benutzen für die Kommerzielle Sotware obwohl ich der Urheber bin?

Wenn ich sie unter der MIT stelle darf ich das oder?

:?

lg xtra

EDIT: Schreibfehler berichtigt. Ich meinte "Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie nicht" und nicht "Wenn besagte Module unter GPL sind darf ich sie ich"

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 11:23
von tiax
Du brauchst das Programm nicht unter einer anderen Lizenz veröffentlichen. Du selbst darfst damit natürlich tun und lassen, was du möchtest.

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 13:08
von sape
Echt? Und das würde nicht gegen die GPL verstoßen?

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 17:49
von BlackJack
Nein. Ist schliesslich Dein Quelltext.

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 18:28
von Leonidas
Außerdem hindert dich keiner daran die Lizenz zukünftiger Versionen zu ändern. Zum Beispiel kann ein Hersteller eine Software die ursprünglich unter GPL war, auch später unter einer proprietären Lizenz vertreiben - solange er das OK aller Contributors hat.

Verfasst: Samstag 25. November 2006, 18:35
von sape
Ok, dann bin ich beruhigt, obwohl ich kaum glaube das ich jemals nen Auftrag kriegen würde für ne kommerzielle Software ;) Aber gut zu wissen das man als Urheber jeder Zeit die Lizenz für seine Module ändern kann.

Nach langen überlegen denke ich das ich wohl wahrscheinlich alles unter MIT-Lizenz stellen werde. Ich muss das aber noch mal mit par läuten bereden und den sagen was der unterscheid, vor- und nachteil zwischen GPL und MIT ist. Ich persönlich tendiere aber seit diesem Thread mehr zur MIT.

Danke für eure Hilfe und lg
xtra