Hallo miteinander,
ich habe eine Frage zur GPL: Angenommen, ich habe ein Programm geschrieben, mit dem ich kein Geld verdienen kann, dessen Idee ich gerne der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte. Dazu würde sich wohl die GPL anbieten. Was passiert, wenn ich später das Ganze wesenlich ausweite und dann die neue "professionellere" Version verkaufen möchte?
Verbietet mir die von mir selbst angewandte GPL auch, dass ich selbst den Code kommerziell verwerte? Oder gilt da, wo kein Kläger, da kein Richter?
Vielen Dank im Voraus,
Bernhard
GPL in Version 1.0 - und dann?
Das hat nichts mit Klägern zu tun. Das ist immer noch Dein Code und solange da kein Fremdcode enthalten ist, kannst Du damit machen was Du willst. Wichtig ist, was mit Code passiert der zum Beispiel in Form von Patches von anderen Autoren dazu kommt. Die müsstest Du dann vorher fragen oder den Code nicht verwenden.
Ich glaube hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis der GPL vor. Es ist durch die GPL nicht verboten, Geld für sein Programm zu verlangen. Siehe http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.htm ... AllowMoney
Nur wenn jemand das Programm in einer kompilierten Version erwirbt, z.B. durch Kauf, dann musst Du ihm unter der GPL auch den Quellcode zur Verfügung stellen und zwar ohne weitere Kosten für den Kunden.
Der übliche Disclaimer: ich bin (zum Glück) kein Anwalt.
Nur wenn jemand das Programm in einer kompilierten Version erwirbt, z.B. durch Kauf, dann musst Du ihm unter der GPL auch den Quellcode zur Verfügung stellen und zwar ohne weitere Kosten für den Kunden.
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Es gibt für alles eine rationale Erklärung.
Außerdem gibt es eine irrationale.
Wie man Fragen richtig stellt
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- jens
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Gerade im IRC gesehen:
http://blogs.sun.com/chandan/entry/copy ... llustrated
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Diese Vorworrenheit um die GPL durch die ganzen GPL-Fanatiker und Faktenverdreher geht mir langsam immer mehr auf den Geist. Warscheinlich werde ich meine zukünftigen Programme unter BSD oder MIT-Lizenz veröffentlichen, denn manchmal habe ich das Gefühl, das die GPL irgendwann als Waffe gegen die verwendet wird, deren Freiheit sie mal schützen sollte.N317V hat geschrieben:Ich glaube hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis der GPL vor. Es ist durch die GPL nicht verboten, Geld für sein Programm zu verlangen.
Ohne weitere Kosten soll heißen "Selbstkosten", also Kosten für einen CD-Rohling und Versand darfst du auf ihn abwälzenN317V hat geschrieben:Nur wenn jemand das Programm in einer kompilierten Version erwirbt, z.B. durch Kauf, dann musst Du ihm unter der GPL auch den Quellcode zur Verfügung stellen und zwar ohne weitere Kosten für den Kunden.
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- jens
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Da wir schon mal beim Thema sind... Ich hab ja PyLucid unter GPL gestellt. Nun nutzte ich aber Externe Sachen die unter BSD und LGPL stehen:
- * WSGI publisher: colubrid (BSD License)
* Template system: jinja (BSD License)
* Highlighter system: PyKleur (LGPL, PyLucid >v0.7.0)
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Kurze Antwort: ja. DU darfst sogar +ber COM MS Word ansprechen, ohne dass dein Programm dann Microsoft gehört.jens hat geschrieben:Darf ich das überhaupt so einfach kombinieren?
Um es noch mal klar zu machen: nur abgeleitete Werke von GPL lizensierten Sachen müssen unter GPL stehen.
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Ja. Die GPL verbietet nicht das Verwenden anderweitig lizensierter Komponenten oder Bibliotheken im eigenen Code, sofern die Lizenzbedingungen der verwendeten Komponenten dies zulassen. Es liegt dann in der Verantwortung des Users alle benötigten Bibliotheken zu beschafffen.jens hat geschrieben:Darf ich das überhaupt so einfach kombinieren?
Verboten ist es nur, GPL Komponenten in Programmen oder Bibliotheken zu verwenden, die keiner zur GPL kompatiblen Lizenz unterliegen. Welche Lizenzen zur GPL kompatibel sind, bestimmt meines Wissens die Free Software Foundation.
- jens
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Ne, das mache ich so nicht... Das wäre zu kompliziert... Ich schnüre ein ZIP, mit allen Sachen die man braucht, zusammenlunar hat geschrieben:jens hat geschrieben:Es liegt dann in der Verantwortung des Users alle benötigten Bibliotheken zu beschafffen.
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Nein, das bestimmt glaube ich niemand. Sonst könnte die FSF sagen dass die CDDL GPL-inkompatibel ist und so CDR-Jörg den Wind aus den Segeln nehmen. Aber das kann sie nicht, oder zumindest kann sie nur ihre unverbindliche Meinung dazu sagen.lunar hat geschrieben:Welche Lizenzen zur GPL kompatibel sind, bestimmt meines Wissens die Free Software Foundation.
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Rechtlich verbindlich bestimmen das nur die Lizenzen selbst über Klauseln, die die Verwendung mit einer anderen Lizenz zusammen direkt oder indirekt untersagen, und im Endeffekt dann die Gerichte. Allerdings hat die FSF die GPL ja erstellt und deswegen auch (hoffentlich) ein detailliertes Wissen um die GPL. Insofern ist der FSF noch am ehesten möglich, die GPL mit anderen Lizenzen zu vergleichen und die Kompatibilität zu beurteilen.Leonidas hat geschrieben:Nein, das bestimmt glaube ich niemand. Sonst könnte die FSF sagen dass die CDDL GPL-inkompatibel ist und so CDR-Jörg den Wind aus den Segeln nehmen. Aber das kann sie nicht, oder zumindest kann sie nur ihre unverbindliche Meinung dazu sagen.lunar hat geschrieben:Welche Lizenzen zur GPL kompatibel sind, bestimmt meines Wissens die Free Software Foundation.