Wie werden Bilder von Usern rechtlich behandelt?

Alles, was nicht direkt mit Python-Problemen zu tun hat. Dies ist auch der perfekte Platz für Jobangebote.
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Zoja
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Diese Frage stelle ich mir schon lange, nun brauche ich mehr Informationen.

Ich möchte ein Web Projekt bauen und Usern erlauben eigene Background-Bilder und Profil Bilder hochzuladen.
Was nun wenn ein Nutzer ein lizenziertes Bild hochlädt, z.B. von irgendeinem Spiel oder Ähnlichem (wird mit 100% Sicherheit passieren)?

Kann ich hier haftbar gemacht werden? Wenn ja, wie teuer kann das werden oder muss ich lediglich dafür sorgen, dass das Bild runter genommen wird?
Kann ich mich mit einer User Agreement schützen? Ich habe heute angefangen zu recherchieren und man hat mir gesagt ich sei geschützt durch die safe harbor law, diese Info kam aber von jemanden aus der USA. Ich bin ja EU / Deutschland Bewohner.

Wie wahrscheinlich ist folgender Fall:

Jemand findet meine Webseite, erstellt einen "fake" user und lädt lizenzierte Bilder hoch, die ihm selbst gehören. Nun kann er mich haftbar machen.

Zurzeit bin ich auf folgendem Stand:
Ich denke ich brauche eine Agreement, die mich schützt, denn Ich bin ja nicht der erste Webseitenbetreiber, der Usern erlaubt Bilder hochzuladen, also muss das irgendwie funktionieren.

Ich denke auch ich sollte einen Anwalt dafür beauftragen, auch wenn es eine Grundlegende Sache ist, die bestimmt schon unendlich oft angefertigt wurde, wäre es der sichere Weg, was denkt Ihr? Wie teuer kann das werden?

Alle Informationen/Erfahrungen zu diesem Thema wären sehr hilfreich für mich! Vielen Dank!
Sirius3
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@Zoja: das hat mit Safe harbor überhaupt nichts zu tun, denn da geht es um personenbezogene Daten. Du stellst aber die Frage nach den Nutzungsrechten urheberrechtlich geschützter Werke. Natürlich mußt Du vom Hochlader die Erlaubnis einholen, die Bilder auf Deiner Seite veröffentlichen zu dürfen. Damit der Hochlader Dir diese Erlaubnis geben kann, muß er auch im Besitz der Erlaubnis sein, die Nutzungsrechte der Bilder an Dritte weitergeben zu dürfen.
Da Du diese Rechte nicht mit vertretbarem Aufwand prüfen kannst, mußt Du Dich auf die Aussage des Hochladers verlassen können und eine Möglichkeit einräumen, dass Verletzungen gemeldet und entsprechendes Material dann auch entfernt wird. Die rechtliche Frage ist hier, ob Du Dir die Bilder zueigen machst, oder nur als Vermittler auftrittst.

Schwerwiegender ist der Fall bei Besitz und Verbreitung von strafrechtlich relevantem Bildmaterial.
Zoja
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Sirius3 hat geschrieben:@Zoja: das hat mit Safe harbor überhaupt nichts zu tun, denn da geht es um personenbezogene Daten. Du stellst aber die Frage nach den Nutzungsrechten urheberrechtlich geschützter Werke. Natürlich mußt Du vom Hochlader die Erlaubnis einholen, die Bilder auf Deiner Seite veröffentlichen zu dürfen. Damit der Hochlader Dir diese Erlaubnis geben kann, muß er auch im Besitz der Erlaubnis sein, die Nutzungsrechte der Bilder an Dritte weitergeben zu dürfen.
Da Du diese Rechte nicht mit vertretbarem Aufwand prüfen kannst, mußt Du Dich auf die Aussage des Hochladers verlassen können und eine Möglichkeit einräumen, dass Verletzungen gemeldet und entsprechendes Material dann auch entfernt wird. Die rechtliche Frage ist hier, ob Du Dir die Bilder zueigen machst, oder nur als Vermittler auftrittst.

Schwerwiegender ist der Fall bei Besitz und Verbreitung von strafrechtlich relevantem Bildmaterial.
Okay, ich bin jetzt so weit:

Ich brauche auf jeden Fall eine AGB, die der Nutzer akzeptieren muss, bevor er sich anmeldet.

In der AGB muss stehen, dass Bilder, die hochgeladen werden dem Nutzer gehören oder dass er das Nutzungsrecht hat. Wir wissen alle, dass sich kein Nutzer die AGB durchlesen wird und es werden trotzdem lizenzgeschützte Bilder hochgeladen. Falls nun eine Urheberrechtsverletzung kommt, bin ich in der Pflicht die Bilder zu entfernen und eventuell den Nutzer zu sperren, aber ich zahle keine Geldstrafe, da ich, den oben erwähnten Sachverhalt in den AGB's stehen habe.
Schwerwiegender ist der Fall bei Besitz und Verbreitung von strafrechtlich relevantem Bildmaterial
Dies muss natürlich auch in den AGB's stehen, dass keine porno bilder, personen bilder etc. hochgeladen werden dürfen. Die Frage ist, ist es nötig für mich alle Bilder maniell zu reviewen bevor sie sichtbar werden oder ist es okay diese zu reviewen während sie sichtbar sind.

P.S.:

Das Projekt selbst ist nichts besonderes, es ist kostenlos für alle nutzbar und ich bin nur Vermittler, ich nutze die Bilder nicht weiter. Um konkreter zu sein, Nutzer werden Quizspiele erstellen können und in diesen dürfen Sie Bilderfragen erstellen und ein custom background image hochladen dürfen. inanzieren wird sich das über AdSense / Affiliate
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DeaD_EyE
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Nur der Urheber kann das Recht zur Nutzung erteilen.

Dein Portal benötigt die Nutzungsrechte.
Es muss schon im Vorfeld bekannt sein, was mit den Fotos gemacht wird.
Das kommuniziert man dann einfach, in dem der Nutzer z.B. den AGB zustimmen müssen, bevor sie hochladen können.
In den AGB regelt man dann die Lizenzierung. Dort schreibt man dann z.B. rein wo die Werke genutzt werden und in welcher Form.
Gleichzeitig solltest du darauf hinweisen, dass das Hochladen von fremden Bilder (weder Urheber, noch Nutzungsrechte) zu unterlassen sind und ggf. Schadensersatzforderungen an den Verursacher weitergeleitet werden.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt. Am besten fragst du einen, der sich mit dem Urheberrecht auskennt und auf das Internet spezialisiert ist.
Rechtsberatung darf nicht kostenlos stattfinden.
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Zoja
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DeaD_EyE hat geschrieben:Nur der Urheber kann das Recht zur Nutzung erteilen.

Dein Portal benötigt die Nutzungsrechte.
Es muss schon im Vorfeld bekannt sein, was mit den Fotos gemacht wird.
Das kommuniziert man dann einfach, in dem der Nutzer z.B. den AGB zustimmen müssen, bevor sie hochladen können.
In den AGB regelt man dann die Lizenzierung. Dort schreibt man dann z.B. rein wo die Werke genutzt werden und in welcher Form.
Gleichzeitig solltest du darauf hinweisen, dass das Hochladen von fremden Bilder (weder Urheber, noch Nutzungsrechte) zu unterlassen sind und ggf. Schadensersatzforderungen an den Verursacher weitergeleitet werden.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt. Am besten fragst du einen, der sich mit dem Urheberrecht auskennt und auf das Internet spezialisiert ist.
Rechtsberatung darf nicht kostenlos stattfinden.
Jep ich denke ich werde die AGB's mit einem Anwalt schreiben müssen, auch wenn es ein Hobbyprojekt ist. Habe schon auf reddit erfahren, dass das Deutsche AGB eines der strengsten auf der Welt ist und dass man damit nicht spaßen sollte. Werde dann, wenn ich alles genau weiß und das Projekt fast fertig ist jemanden suchen, der das macht. Wie teuer das wohl sein wird ...
DasIch
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DeaD_EyE hat geschrieben:Rechtsberatung darf nicht kostenlos stattfinden.
Das ist falsch. Tatsächlich ist dies sogar explizit erlaubt.

Rechtlich problematisch ist es wenn man dazu nicht qualifiziert ist. Beispiel: Dieser Thread.

Ich würde mich auf keinen Fall darauf verlassen dass irgendeine Form von AGB hier ausreicht um dieses Problem zu umgehen. Im GDPR Kontext wird gerade sehr deutlich dass man es zumindest auf EU Ebene nicht so lustig findet überall AGBs zu haben die sowieso keiner liest. Überhaupt stellt sich die Frage inwieweit man Verantwortung überhaupt verlagern kann.

Wenn du fremden Content im Internet verfügbar machen willst, würde ich grundsätzlich vorher mit einem Rechtsanwalt reden. Das Problem mit dem Urheberrecht betrifft ja nicht nur Bilder sondern auch Text oder andere Medien. Außerdem gibt es noch andere mögliche Probleme, was wenn jemand deine Platform für Beleidigungen o.ä. benutzt z.B.
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DeaD_EyE
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Ok, also ich darf schon mal nicht beraten...

Die AGB kann soll gar keine Lizenzierung vereinbaren, könnte sie aber rein Theoretisch.
Wenn in der AGB drin steht, dass jeglicher hochgeladener Inhalt z.B. der GPL unterliegen muss, hat sich der Kunde daran zu halten.
Wenn sich der Kunde nicht daran hält, verstößt er gegen die AGB.
Es geht aber um die Nutzungsrechte, die explizit durch die Einverständniserklärung dem Dienstleister zugewiesen werden.

Beispiel: Netflix hat die Nutzungsrechte vertraglich mit den Rechteinhabern vereinbart. In den Verträgen ist unter anderem geregelt in welcher Form und in welchen Ländern der Inhalt angeboten werden darf.

Ich würde aber noch bis Anfang Juli abwarten.
Das DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft und es gibt jetzt schon die Befürchtung, dass man gar keine Fotos mehr ohne Einverständniserklärung der Menschen irgendwo hochladen darf. D.h. so normale Dinge wie z.B. Klassenfotos auf Facebook hochzuladen, wäre mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden.

Deswegen solltest du noch ein bisschen abwarten, um zu sehen wie es in der Praxis gehandhabt wird.
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Sirius3
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@DeaD_EyE: bisher gab es auch schon das Recht am eigenen Bild. Ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten durfte man bisher auch keine Gruppenphotos veröffentlichen (es sei denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Lebens in öffentlichen Situationen, wie Politiker auf dem roten Teppich). Bei Bildern ist GPL eher unüblich, hier verwendet man Creative Commons.

Diese Aussagen, so wie alle anderen auf diesen Seiten, sind meine persönliche Sicht und stellen keine Rechtsberatung dar. Für alle auf diesen Seiten von mir veröffentlichten Quelltexte wird keine Haftung übernommen, noch für deren Richtigkeit garantiert. Die Benutzung erfolgt stehts auf eigene Gefahr. Soweit nicht anders vermerkt, dürfen alle Quelltexte frei verwendet, kopiert oder verändert werden.
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Sirius3 hat geschrieben:@DeaD_EyE: bisher gab es auch schon das Recht am eigenen Bild. Ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten durfte man bisher auch keine Gruppenphotos veröffentlichen (es sei denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Lebens in öffentlichen Situationen, wie Politiker auf dem roten Teppich).
Diese Zustimmung kann man aber bisher meines Wissens nicht einfach wieder zurückziehen. GDPR erlaubt aber zu jedem Zeitpunkt die Zustimmung zur Nutzung von persönlichen Daten zurückzuziehen. Unter der Annahme dass Bilder als persönliche Daten unter GDPR fallen wird damit die gesetzliche Reglung um einiges strikter und schwieriger zu befolgen.

Meines Wissens interessiert GDPR/DSGVO auch nicht ob die betreffende Person eine "Person des öffentlichen Lebens" ist oder nicht.
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noisefloor
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Hallo,

@Zoja: ist das ein Hobbyprojekt oder was kommerzielles, also willst du damit Geld verdienen?

Wenn es ein Hobbyprojekt ist, so wie diese Forum oder ubuntuusers.de, dann reichen dir IMHO Portalregeln. So handhaben wir es jedenfalls bei ubuntuusers.de (Link). Das funktioniert seit 2004 einwandfrei, heißt es gab da noch nie rechtliche Probleme. Den Portalregeln muss man bei der Erstanmeldung zustimmen und zusätzlich stimmt man den Portalregeln beim Absenden jedes Forenbeitrags- und Wikiedits zu.

NACHTRAG: die Lizenz von Texten und Bilder ist zusätzlich auch geregelt: Link

Gruß, noisefloor
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DeaD_EyE
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Gesetze sollten alle entfernt werden, um sie dann durch Programmcode zu ersetzen. Am besten in Python!
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noisefloor hat geschrieben: Mittwoch 9. Mai 2018, 21:20 Hallo,

@Zoja: ist das ein Hobbyprojekt oder was kommerzielles, also willst du damit Geld verdienen?

Wenn es ein Hobbyprojekt ist, so wie diese Forum oder ubuntuusers.de, dann reichen dir IMHO Portalregeln. So handhaben wir es jedenfalls bei ubuntuusers.de (Link). Das funktioniert seit 2004 einwandfrei, heißt es gab da noch nie rechtliche Probleme. Den Portalregeln muss man bei der Erstanmeldung zustimmen und zusätzlich stimmt man den Portalregeln beim Absenden jedes Forenbeitrags- und Wikiedits zu.

NACHTRAG: die Lizenz von Texten und Bilder ist zusätzlich auch geregelt: Link

Gruß, noisefloor
Danke fürs Teilen. Das ist nichts großes. Ich werde wohl AdSense und paar Affiliate Links drauf schalten, aber sonst ist alles kostenlos für jeden. Dennoch möchte ich es richtig machen (AGB).
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