Python Anwendung als Open Source veröffentlichen aber wie ?

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cofi
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Wenn die FSF von GPL-Kompatibilitaet redet, heisst das meistens, dass man Code unter der zweiten mit GPL-Code zusammen neu als GPL lizensieren kann.
Beispielsweise bei der Wikipedia-Seite zur ASL: https://en.wikipedia.org/wiki/Apache_Li ... patibility

Die AFAIK gelaeufige Argumentation ist, dass wenn der Code nicht ohne einen anderen Funktioniert, dann ist es ein "derived Work". Und wie du schon sagst: Alles andere wuerde den Sinn von Copyleft unterlaufen.

Das Thema ist ja auch reichlich haarig. Faengt ja schon mal mit der Frage an, ob deutsches Urheberrecht oder englisches/amerikanisches Copyright anzuwenden ist. Bei Lizenzvertraegen kommt im deutschen Recht noch mindestens das BGB dazu.
Ein Spass :roll:
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snafu
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Naja, zum Glück waren meine bisherigen Hobby-Projekte in Bezug auf Codegröße und Resonanz der Anwender bisher nicht so groß, als dass ich mir ernsthaft Gedanken um mögliche Probleme bei einer falschen Lizenzierung machen müsste. Und bisher habe ich glaube ich auch keine Lizenzverletzung begangen. Wie rigoros ist die FSF denn bei der Verfolgung solcher Lizenzverletzungen? Können die einen dafür theoretisch verklagen bzw tun sie dies auch in der Praxis? Ich könnte mir vorstellen, dass man im ersten Schritt zunächst mal freundlich kontaktiert wird mit dem Hinweis, dass man etwas falsch gemacht hat...
BlackJack

@snafu: Primär ist der erste Ansprechpartner nicht die FSF sondern der oder die Autoren deren Copyright Du verletzt, oder aber jemand der ein Programm erhalten hat das GPL-Code enthält und dann vom Autoren des Programms den Quelltext einfordert. Das Programm ohne Quelltext zur Verfügung zu stellen ist an sich AFAIK auch noch gar kein Problem, solange man den auf Verlangen nachliefert. Diese Leute können sich dann an die FSF wenden um Unterstützung zu erhalten.
Worl
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Ohh ganz schön was los hier hab ich wohl ein Kompliziertes Thema angesprochen :)

Also wie ich sehe ist das wohl wirklich viel schwieriger/komplizierter als ich gedacht hatte.

Bei meiner recherche Gestern bin ich noch auf diese Seite hier gestoßen.

http://www.magjs.de/2012-01/rehm/rehm.html

Hier hört sich das ziemlich einfach an. Es geht halt um Javascript vielleicht ist es da etwas anders ? :K

Aber nach dem ich mich Gestern noch weiter mit dem Thema befasst habe und sowie ich es hier lese scheint der Autor des obigen Artikels das ganze zu einfach zu beschreiben :)

Das Hauptproblem so wie ich es verstanden habe ist ja der Fremd Code in meinem Programm wie etwa PyQt und andere Bibliotheken?

Das bedeutet für mich jetzt wenn ich dem ganzen Lizenz wirwar aus dem Weg gehen möchte, müsste ich mich nun hinsetzen und Alternativen suchen bzw Alternativen selbst schreiben. Da muss ich aber ehrlich sagen das mir das wohl zuviel Aufwand wird ich würde salob gesagt als einziger Entwickler dieses Tools Jahre sitzen. Also wird es wohl zunächst mal keine Veröffentlichung als Opensource geben. Vielleicht finden sich ja auch über das hiesige Forum (hier gibt es ja ein tolles Projektforum wie ich Gestern gesehen habe ) Mitstreiter die Bock drauf haben etwas mit zu Basteln bzw. Weiterzuentwickeln.

Allerdings muss ich sagen mein Respekt gegenüber den Leuten die Opensource veröffentlichen ist nocheinmal gestiegen. Also echt Hut ab wer das Durchhaltevermögen hat sich mit dem ganzen auseinander zu setzen. Auf mich wirkt das ganze ja ehr Abschreckend. Da können wir ja froh sein das es Trotzdem so viel Open Source gibt.

Trotzdem würde mich Interessieren wie die Strafen in einem Falle einer Lizenzverletzung ausfallen weiß das jemand ? Also ist es dann wirklich eine Urheberverletzung mit empfindlichen Geldstrafen eventuell sogar Knast ? Wir man dann nach Deutschen Recht verurteilt oder nach Amerikanischen bzw. nach dem Recht aus welchem Land der Urheber kommt der Ansprüche an dem dritt Code erhebt ?
BlackJack

@Worl: Wirklich kompliziert wird das nur wenn man es sich zu kompliziert macht. Normalerweise kann man sich einfach die Lizenzen der verwendeten Bibliotheken anschauen und dann eine wählen die damit kompatibel ist. Wenn GPL im Spiel ist, dann muss man in der Regel die GPL verwenden und man muss nur schauen ob die anderen Lizenzen von verwendeten Bibliotheken damit kompatibel sind.

Knast wegen Urheberrechtsverletzung? Kann es sein, dass Du hier auf die Unterhaltungsindustrie hereingefallen bist, die gerne behauptet das Raubmordkopierer Verbrecher sind‽ Urheberrechtsverletzungen sind keine Straftaten, dafür kommt man nicht ins Gefängnis und das interessiert den Staat auch nicht. Da kommt irgendein Privatmensch auf Dich zu, dessen Urheberrecht Du mutmasslich verletzt hast. Wenn er nett ist, dann einfach erst einmal informell mit der Bitte das sein zu lassen. Wenn er einen Anwalt hat, dann erst einmal in Form einer Abmahnung + Unterlassungserklärung und den damit verbundenen Kosten. Über die man verhandeln kann. Erst wenn man sich dabei nicht einig wird, landet das vor Gericht.

Natürlich gilt deutsches Recht. Ich mag mir gar nicht vorstellen wie das aussehen würde wenn die Massenabmahner die Möglichkeit hätten weltweit nach irgendwelchen Winkelzügen in nationalen Gesetzgebungen zu suchen und die dann hier anzuwenden. Andererseits ist das Urheberrecht/Copyright (ja ich weiss das ist nicht das selbe) über ein internationale Abkommen sehr weitläufig anerkannt. Also jemand aus Australien kann hier in Deutschland seine anerkannten Rechte durchsetzen.
Leonidas
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Sirius3 hat geschrieben:Konkret brauch Dein Projekt ja kein PyQt zu benutzen, sondern nur ein Paket, das die selbe API hat, wie PyQt. Die API ist nicht GPL-lizensiert. Damit ist dem Nutzer Deiner Software überlassen, wie er die verschiedenen Bibliotheken kombiniert, damit keine Lizenz verletzt wird. Aber da GPL in diesem Zusammenhang nur Einschränkungen auf die Veröffentlichung von Software hat, kann der Nutzer also, solange er nicht wieder ein Projekt, das alles kombiniert, veröffentlicht, bedenkenlos damit arbeiten.
Damit hast du den Miesepeter nur an jemanden anderen weitergegeben. Etwa irgendwelche Linux-Distributionen, die das Paketieren wollen, was dann gegebenfalls in der Praxis nicht möglich sind wenn tatsächlich verfügbaren Implementationen der APIs nicht Lizenzkompatibel sind. Also klar, kann man machen, aber damit hat man letztendlich ein reichlich unhandliches Monster gemacht was wie ich finde ideell auch etwas dem FOSS-Gedanken wiederspricht.
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Worl
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@BlackJack: Naja reingefallen nicht unbedingt ... Knast war wohl etwas zu überspitzt. Ich wollte nur sichergehen nicht in die Hände irgenwelcher Rechtsverdreher zu gelangen die dir dann den Boden unter den Füßen wegklagen :) Heutzutage muss man ja sehr Vorsichtig sein. Dem Staat und dem Rechtssystem vertraue ich nicht unbedingt ... Aber gut das trifftet jetzt zusehr von der eigentlichen Unterhaltung ab.
BlackJack

@Worl: Vor irgendwelchen Rechtsverdrehern mit Abmahnungen bist Du in dem Moment nicht sicher sowie Du Dich ins Netz begibst und dort in irgendeiner Weise Inhalte veröffentlichst.

@All: PyQt ist vielleicht kein so gutes Beispiel weil da ja tatsächlich eine fast identische API unter LGPL zur Verfügung steht.
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cofi
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BlackJack hat geschrieben:Natürlich gilt deutsches Recht. [...] Andererseits ist das Urheberrecht/Copyright (ja ich weiss das ist nicht das selbe) über ein internationale Abkommen sehr weitläufig anerkannt. Also jemand aus Australien kann hier in Deutschland seine anerkannten Rechte durchsetzen.
Wie du schon selbst sagst: So klar ist das ganze nicht. Es gilt das Schutzlandprinzip: Verletzt du australisches Urheberrecht, sind auch die entsprechenden australischen Gesetze anzuwenden.

Abmahnungen sind ein anderes Thema. Die gibt es so halt nur in deutschem Recht.

@Worl: Lass dich von Lizenzen nicht einschuechtern. Die Problematik ist kompliziert, aber solange du niemandem ernsthaft auf die Fuesse trittst, passiert dir auch bei einem Fehler nichts. Und ernsthaft jemandem auf die Fuesse treten kannst du eigentlich nur, wenn Geld im Spiel ist.

@snafu: GPL violations Was effektiv noch einmal bestaerkt, dass OSS Lizenzstrafen nur schwer durchzusetzen sind (Handlungsvollmacht aller Urheberrechts/Copyright-Inhaber) und in der Praxis hoechstens gegen Unternehmen relevant ist.
BlackJack

@cofi: Wenn man sich den letzten Absatz unter „Schutzlandprinzip und Internet” durchliest, dann dürfte man eigentlich gar nichts im Internet veröffentlichen.
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snafu
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Hier mal ein paar "Success Stories": http://gpl-violations.org/links.html
Felix.Schwarz
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[quote="BlackJack"]Knast wegen Urheberrechtsverletzung? Kann es sein, dass Du hier auf die Unterhaltungsindustrie hereingefallen bist, die gerne behauptet das Raubmordkopierer Verbrecher sind‽ Urheberrechtsverletzungen sind keine Straftaten, dafür kommt man nicht ins Gefängnis und das interessiert den Staat auch nicht.[/quote]

§ 106ff UrhG. Prinzipiell sind bis 3 Jahren Gefängnis drin. Allerdings ist ein Gerichtsverfahren bei kleinem "Open-Source-Kram" eines Amateurs wohl eher theoretisch...

Lizenzierung finde ich persönlich sehr einfach: Mein Zeug steht meist unter der MIT-Lizenz, außer ich kopiere Code von außerhalb unter anderer Lizenz. Ggf. (L)GPL, wenn entsprechende Bibliotheken benutzt werden. Eventuell MIT+GPL, falls ich ein spezielles Modul (+ eventuelle Contributions) außerhalb verwenden will. Geld verdiene ich mich Support+bezahlten Erweiterungen/Anpassungen. Wenn ein Unternehmen wirklich meinen Code verwenden will, haben die entweder a) eh die Mittel+Fähigkeiten, es nachzuprogrammieren, b) bezahlen mich für Erweiterungen, c) werden so oder so scheitern.
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sparrow
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snafu hat geschrieben:Ich dachte eigentlich, man könnte sein Projekt bei Verwendung von GPL-Code auch unter eine weniger einschränkende, aber dennoch GPL-kompatible Lizenz (also z.B. Simplified BSD) stellen. Die Kompatibilität bezieht sich also nur auf die quasi autonomen Programmteile in einem GPL-lizensierten Projekt, oder wie? Einerseits erscheint mir das bei näherem Nachdenken auch naheliegend, da die BSD-Lizenz ja andernfalls die Einschränkungen von GPL abschwächen würde. Aber andererseits blicke ich bei dem Thema kaum durch, was geht und was nicht geht.
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq#WhatDoesCompatMean

Du darfst Programmteile eine GPL-lizensierten Software und einer kompatibel lizensierten Software mischen. Das Ergebnis muss aber unter der GPL stehen, denn: GPL erzwingt die Verwendung von GPL, die kompatible Lizenz verbietet das für sich aber nicht. Deshalb sind sie ja eben "kompatibel".

Für den Threadstarter ist der folgende Link vielleicht ganz interessant:

http://www.gnu.org/licenses/license-recommendations
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