Lizenzsuche: Probleme mit den Lizenzen benutzter Bibliotheke

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bjoern3M
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Hallo alle zusammen,

ich schreibe aktuell meine Masterarbeit in Python und würde das dabei entwickelte Programm gerne Open Source stellen. Da ich aber auch NumPy, PyGraphviz und damit auch indirekt Graphviz benutze, verstehe ich nicht, wie ich die Lizenzen unter einen Hut bringen kann.

Numpy ist "BSD", PyGraphviz "BSD" und Graphviz "Eclipse Public License - v 1.0"

Kann ich jetzt einfach eine Lizenz aussuchen und dazu schreiben, dass folgende Lizenzen auch berücksichtigt werden müssen? Irgendwie blicke ich in dem Dschungel noch nicht ganz durch, oder muss ich eine Lizenz finden, die kompatibel mit BSD und EPL ist?

(Offtopic war das einzige Forum, was mir passend erschien)

Danke und viele Grüße
BlackJack

@bjoern3M: Du müsstest Dir für Deinen Code eine Lizenz aussuchen die mit BSD und EPL kompatibel ist, die GPL scheidet also aus. Und ja, falls Du Numpy, PyGraphviz, und Graphviz mit auslieferst, müssen auch deren Lizenzen erwähnt werden. Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich entweder eine BSD-Lizenz wählen oder mein Favorit, die WTFPL: http://www.wtfpl.net/ :-D
Sirius3
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@bjoern3M: ich würde die etwas bravere Lizenz Unlicense ohne das F-Wort vorschlagen. Welche Du auswählst ist aber meiner Meinung nach, ohne alle juristischen Feinheiten zu überblicken, egal, solange Du die aufgeführten Bibliotheken nicht integrierst und modifizierst. Du lieferst ja hoffentlich nichtmal die Bibliotheken mit, sondern verweist nur darauf, dass sie auch installiert sein müssen. Das gilt übrigens auch für Python an sich und den ganzen sonstigen Bibliotheken die Python, das Betriebssystem und Dein örtlicher Stromversorger sonst noch verwendet. Wenn die alle zueinander kompatible Lizenzen verwenden müßten, ...
BlackJack

@Sirius3: Das ist aber nur weitestgehend egal weil die verwendeten Bibliotheken sehr „permissive” sind. Wenn Numpy zum Beispiel unter der GPL stehen würde, dann müsste der Code der das verwendet auch unter die GPL gestellt werden und EPL-lizensierte Bibliotheken dürfte man nicht einbinden.
Sirius3
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@BlackJack: deshalb sollten ja auch Bibliotheken unter die LGPL gestellt werden ;-)
BlackJack

@Sirius3: Macht halt leider nur nicht jeder der sich für eine GPL-Variante entscheidet. Und überhaupt BSD, MIT, Unlicence, WTFPL, … sind sowieso viel cooler. (Nun, geh' ich mal die Asbestunterwäsche suchen, falls das hier eine Diskussion werden sollte. :mrgreen:)
DasIch
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GPL ist doch diese Aufforderung nicht-GPL Alternativen zu entwickeln oder nicht?
bjoern3M
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Danke für die vielen Antworten und tut mir Leid, dass ich erst so spät antworte (Stress der Masterarbeit)

Ich binde keine Bibliotheken ein oder ähnliches. Ich dachte ich nehme einfach die BSD-Lizenz. Reicht es dann, eine Textdatei mit der Lizenz in den Code-Ordner zu legen?

Bei
Copyright (c) <YEAR>, <OWNER>
All rights reserved.
bin ich unter OWNER gemeint, nicht die Uni, nehme ich an?

Danke nochmal
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snafu
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bjoern3M hat geschrieben:Bei
Copyright (c) <YEAR>, <OWNER>
All rights reserved.
bin ich unter OWNER gemeint, nicht die Uni, nehme ich an?
Damit ist zunächst mal der Autor des Quelltextes gemeint. Falls der Code im Namen einer Organisation oder eines Unternehmens veröffentlicht wurde bzw falls der Autor seine Rechte an dem Quelltext abgetreten hat, dann muss da entsprechend etwas anderes rein.
Leonidas
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snafu hat geschrieben:falls der Autor seine Rechte an dem Quelltext abgetreten hat, dann muss da entsprechend etwas anderes rein.
Wenn ich mich richtig erinnere ist das in Deutschland sowieso nicht möglich, das Copyright zu übertragen.
My god, it's full of CARs! | Leonidasvoice vs (former) Modvoice
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cofi
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Vor allem gibt es kein Copyright in Deutschland ;)

Man kann allerdings statt dem gesamten Urheberrecht einzelne Rechte (exklusiv) uebertragen. Und fuer "Computerprogramme" ist das sogar der Normalfall, wenn man angestellt ist: § 69b UrhG

Da der Sinn dieses Headers ist einen Ansprechpartner zu nennen kommt es halt auf die konkrete Situation an: Hat die Uni ein Recht und Interesse das Urheberrecht durchzusetzen (s.o.)? Dann gehoert sie wahrscheinlich dahin, ansonsten du als der Autor.
BlackJack

An Abschlussarbeiten hat die Uni in der Regel ein nichtexklusives Verwertungsrecht.
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snafu
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Wohnort: Gelsenkirchen

cofi hat geschrieben:Man kann allerdings statt dem gesamten Urheberrecht einzelne Rechte (exklusiv) uebertragen. Und fuer "Computerprogramme" ist das sogar der Normalfall, wenn man angestellt ist: § 69b UrhG
So in etwa meinte ich das auch. Oder wenn man eigenen Code zu fremden Open Source Projekten beisteuert, dann muss man ja zum Teil auch irgendwelche unterschriebenen Vereinbarungen einreichen und man landet am Ende "nur" in den Credits. Je nachdem natürlich, wie hoch der eigene Anteil am jeweiligen Quelltext ist.
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