Rockbox

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DaMutz
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Py-Prog hat geschrieben:Ist das überhaupt legal, oder machen können die das nur machen weil sie Milliarden auf den Konten haben.
sobald du den Kartendienst des IPhones verwendest bist du mit dem folgenden Abschnitt einverstanden, Android hat sicher eine ähnliche Erklärung:
http://www.t-mobile.at/_PDF/GermanLicense.pdf hat geschrieben:Indem Sie ortsbasierte Dienste auf Ihrem iPhone verwenden, erklären
Sie sich damit einverstanden, dass Apple, seine Partner und Lizenznehmer Ihre
Ortsdaten übertragen, sammeln, verwalten, verarbeiten und verwenden, um Ihnen diese
Produkte und Dienste anbieten zu können.
Details was man alles für Einwilligungen macht kann man im Kapitel 4 nachlesen...

edit: oder offiziel Nachlesbar hier: http://www.apple.com/de/privacy/ Kapitel 'Standortbezogene Dienste'
DasIch
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Natürlich ist dass legal, diesen Dingen stimmt ja auch jeder explizit zu und wer über Datenschutzerklärungen usw. wenigstens mal lesend überfliegt wüsste über diese Sachen auch Bescheid.

Diese Daten werden vom Netzbetreiber/Mobilfunkprovider auch gespeichert mit den Daten die sonst so vom telefonieren anfallen.
Leonidas
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Py-Prog hat geschrieben:Das ist der Haupt Grund wieso ich Apple und Google nicht mag,,
Hast du überlegt, dass jeder Mobilfunkbetreiber diese Möglichkeit hat? Und zwar nicht nur mit Android- und Apple-Geräten sondern mit jedem noch so billigen Mobiltelefon, Tablet oder eBook-Reader der sich in ein Mobilfunknetz verbindet?
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BlackJack

Funkzellen sind IMHO doch noch einmal etwas anders als GPS-Daten. Und von lokalen Telefonanbietern erwarte ich naiverweise etwas mehr Datenschutz als von Geräten die meine Daten irgendwo nach Amerika übermitteln. Einem Mobilfunkanbieter nehme ich auch ab, dass er die Daten irgend wann auch wieder löscht. Google sicher nicht. Daten sammeln und sich überlegen wie man die Auswerten kann, ist schliesslich deren Kerngeschäft. Ausserdem übermittelt zumindest mein Mobiltelefon keine Informationen über WLAN-Netze in meiner Umgebung irgend wo hin.
DasIch
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Wenn man nicht irgendwo im Wald steht überschneiden sich die Funkzellen üblicherweise, damit kann man die Position schon recht genau bestimmen. Selbst wenn es bei weitem nicht so genau ist wie GPS und damit für Ortung nicht sonderlich interessant, dürfte es für ein Bewegungsprofil völlig ausreichend sein.
Leonidas
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BlackJack hat geschrieben:Funkzellen sind IMHO doch noch einmal etwas anders als GPS-Daten.
Man kann in den Geräten GPS ausschalten, was zumindest ich tue, schon allein weil es Strom spart. Für Bewegungsprofile sind die GSM-Daten aber auch genau genug.
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sma
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Meines Wissens sind die Positionsdaten, die ein iPhone ermittelt und speichert, in so fern ärgerlich, weil sie automatisch auf den zugehörigen Computer als Backup geschrieben werden und dort standardmäßig unverschlüsselt für jeden zugreifbar sind. Das haben Ermittlungsbehörden wohl schon ausgenutzt. Einen Antrag zu stellen, um vergleichbare Daten von den verschiedenen Mobilfunkbetreibern zu bekommen (die diese natürlich auch haben) und dann die Daten zusammenzufügen ist garantiert aufwendiger.

Gerade in Städten sind Positionsangaben über Funkmasten recht genau, wenn man sie mit Straßenkarten und überhaupt nur sinnvollen Position abgleicht. Mein iPhone hat in der Regel in wenigen Sekunden eine ungefähre Vorstellung davon, wo ich mich wohl befinde.

Und werden nicht auch WLANs zur Positionsbestimmung genutzt? Meines Wissens pflegt Google (und bestimmt auch Apple selbst) eine umfangreiche Liste von WLAN-Sendern und deren Geokoordinaten. Gerade in Städten, wo zum Teil ja bei jedem Schritt ein Dutzend WLANs im Sichtbereich des Handys sind, sollte das helfen, sehr genau zu wissen, wo man sich befindet. Die Frage ist natürlich, wie kommen diese Informationen überhaupt zu Google? Die Streetmap-Wagen haben ja auch WLANs katalogisiert. Doch senden auch die Handys ihre Erkenntnisse?

Apple verspricht in den verlinkten Richtlinien, dass sie Standortdaten nur anonym erheben und schränken extra noch einmal ein, dass die Suchfunktion von Mobile Me prinzip-bedingt natürlich nicht anonym sondern nur personenbezogen funktioniert. Da kann ich jetzt erst mal keinen Grund zur Verteufelung finden. Ich vermute, Google bzw. der Hersteller eines Android-basierten Handys hat ähnliche Richtlinien. Mein vertrauen wäre jetzt allerdings zu Google oder Apple etwas höher als zu einem X-beliebigen asiatischen Billig-Hardware-Anbieter, der da mal eben Android auf sein Gerät gepackt hat, weil es ja ein Betriebssystem braucht.

Apropos Kindle, Amazon könnte natürlich ebenfalls vortrefflich Bewegungsprofile anlegen, sollte die Kindle-Software das unterstützen. Und natürlich kann auch dort bei Geräten mit SIM-Karte die Telefongesellschaft mitverfolgen, wo man denn gerade so ist. Da heißt es wieder vertrauen zu haben.

Stefan
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Und alles wird damit entschuldigt dass das für Stau Erkennung genutzt wird.
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Hyperion
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DasIch hat geschrieben:Natürlich ist dass legal, diesen Dingen stimmt ja auch jeder explizit zu und wer über Datenschutzerklärungen usw. wenigstens mal lesend überfliegt wüsste über diese Sachen auch Bescheid.
Man muss dabei natürlich immer berücksichtigen, ob ein Passus konform zur deutschen Rechtsprechung ist. Speziell bei amerikanischen Herstellern wird der Bogen da auch mal gerne überspannt, da es in Amerika augenscheinlich weniger restriktive Auflagen für Verträge gibt, als bei uns.

Nur weil man einem Vertrag zugestimmt hat, muss eine darin verankerte Klausel nicht rechtskräftig sein.
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Rebecca
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BlackJack hat geschrieben:@Leonidas: Du hast keinen Android-Musikplayer sondern ein "tracking device" mit dem man auch telefonieren und Musik hören kann. :twisted:
Dass Smartphones benuzt werden, um Positionen von WLAN Access Points zu sammeln wusste ich gar nicht. :roll:

Gluecklicherweise ist mein einziges Geraet, das WLAN kann, mein Laptop. :)
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lunar

@sma: Strafverfolgungsbehörden kommen relativ leicht an die vom Mobilfunkanbieter erfassten Daten über die Funkzellen, die ein Mobiltelefon verwendet hat, und sich auch recht geübt darin, daraus gerichtsverwertbare Positionsdaten zu rekonstruieren. Bei Gefahr im Verzug (ein recht dehnbarer Begriff) reicht eine Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, die erst nach drei Tagen gerichtlich bestätigt werden muss, und eine gerichtliche Anordnung ist meist relativ schnell zu bekommen, weil diese Daten in der Auffassung der meisten Richter nicht denselben Schutzwert haben wie beispielsweise die eigene Wohnung.

Es gibt jedenfalls Berichte darüber, dass Strafverfolgungsbehörden während Großdemonstrationen wie beispielsweise G8 oder Siko die Bewegung bestimmter Personen (e.g. mit Eintrag in der Gewalttäterdatei) über dessen Mobiltelefon nahezu in Echtzeit überwachen, weswegen Organisatoren solcher Demonstrationen, insbesondere mit extremistischem Hintergrund, meist dazu raten, Mobiltelefone daheim zu lassen, oder auszuschalten.

@Hyperion: Ich sehe aber nicht, inwiefern die vertraglich genehmigte Übermittlung dieser Positionsdaten nach deutschem Recht unzulässig sein soll. Per se darf man Dritten vertraglich relativ weitgehende Rechte zur Verarbeitung personenbezogener Daten einräumen, und nach den Safe-Harbour-Vereinbarungen mit den USA ist der Transfer dieser Daten in die USA auch relativ problemlos möglich.

@DasIch: Per se ist es zwar egal, mit welchen Daten ein Bewegungsprofil erstellt wird, aber ich halte es mit BlackJack und finde es schon wichtig, wer dazu in der Lage ist. Hiesige Netzanbieter sind an strikte Auflagen gebunden, bei deren Verletzung auch Privatperson der übliche Rechtsweg offen steht. In den USA gelten aber andere Auflagen, ganz abgesehen von der Unmöglichkeit, als Privatperson von Deutschland aus ein Verfahren in den USA anzustrengen. Folglich ist es schon ein Unterschied, ob nur hiesige Netzbetreiber und Ermittlungsbehörden zur Erstellung eines Bewegungsprofils in der Lage sind, oder auch der Gerätehersteller in den USA.
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Hyperion
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lunar hat geschrieben: @Hyperion: Ich sehe aber nicht, inwiefern die vertraglich genehmigte Übermittlung dieser Positionsdaten nach deutschem Recht unzulässig sein soll. Per se darf man Dritten vertraglich relativ weitgehende Rechte zur Verarbeitung personenbezogener Daten einräumen, und nach den Safe-Harbour-Vereinbarungen mit den USA ist der Transfer dieser Daten in die USA auch relativ problemlos möglich.
In diesem speziellen Falle wäre ich auch davon ausgegangen, dass eine solche Klausel legal ist. Ich wollte nur klarstellen, dass eine Vertragsklausel nicht automatisch oder "natürlich" immer legal ist. Die Formulierung von DasIch fand ich da einfach zu pauschalisierend.
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