Ein Leben nach dem 1.1.2011?

Alles, was nicht direkt mit Python-Problemen zu tun hat. Dies ist auch der perfekte Platz für Jobangebote.
metty
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Hallo zusammen,

momentan kocht die Stimmung zum neuen JMStV ziemlich hoch.
Für alle die nicht wissen worum es dabei geht, können sich bei t3n oder hier im Law Blog einen Überblick verschaffen.

Mich würde interessieren wie es mit dem Forum weitergeht, denn ich habe schon von einigen größeren Anbietern gehört, die ihren Blog etc. am dem 1.1.2011 "dicht machen" wollen.

Gruß
metty
Zuletzt geändert von metty am Donnerstag 2. Dezember 2010, 00:22, insgesamt 1-mal geändert.
nomnom
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Weil dies zu diesem Zeitpunkt jedoch wenig wahrscheinlich ist, geben die Autoren im folgenden Beitrag Antworten auf praktische Fragen.
Also gibt es doch noch eine klitzekleine Hoffnung!
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/me
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metty hat geschrieben:Für alle die nicht wissen worum es dabei geht, mit dem JMStV soll ein verstärkter Jugendschutz für alle Telemedin in Deutschland eingeführt werden. Hierzu muss jeder Anbieter sein Angebot kennzeichnen ob es ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre ist.
Das ist so nicht korrekt.

Als Leseempfehlung schlage ich aus dem Lawblog den Artikel Blogger können leidlich gelassen bleiben vor.
BlackJack

@metty: Was die Abmahnungen angeht: Auf welcher Grundlage sollte da das Forum betroffen sein? Das was befürchtet wird, ist ja eine Abmahnwelle aufgrund des Wettbewerbsrechts, also das Firmen Konkurrenten abmahnen. Das trifft auf das Forum hier ja nicht zu.
.robert
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metty hat geschrieben:Hierzu muss jeder Anbieter sein Angebot kennzeichnen ob es ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre ist. Tut man dies nicht oder bewertet man sich "falsch", drohen Strafen bis 500.000 EUR oder Haft.
Auch wenn ich mit dem Gesetzt absolut nicht einverstanden bin, solche Falschaussagen helfen niemandem weiter und bringen im Zweifelsfall nur die "Gegner" in die überaus vorteilhafte Lage, deine Kritik spielend leicht aushebeln zu können.
Das lesen: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011 und dann ''fundierte'' Kritik äußern ist sinvoller!
metty
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.robert hat geschrieben:Das lesen: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011 und dann ''fundierte'' Kritik äußern ist sinvoller!
Sorry, vor Gericht wird eine solche FAQ sicher nicht als "Beweismittel" dienen...
.robert
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metty hat geschrieben:
.robert hat geschrieben:Das lesen: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011 und dann ''fundierte'' Kritik äußern ist sinvoller!
Sorry, vor Gericht wird eine solche FAQ sicher nicht als "Beweismittel" dienen...
Ich check jetzt gerade nicht, was du damit sagen willst.. :K
metty
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.robert hat geschrieben:Ich check jetzt gerade nicht, was du damit sagen willst.. :K
Angenommen du verhältst dich so wie in der FAQ der FSM beschrieben, wirst aber trotzdem vor Gericht gezerrt oder auf eine andere Art belangt. Hier glaube ich kaum das die ein "...aber ich hab doch alles genau so gemacht wie es in der FAQ der FSM beschrieben war..." gelten lassen.

Zudem empfehle ich den Gesetzestext direkt bzgl. der 500.000 EUR Strafe
http://jmstv-wiki.de/index.php?title=Sy ... drigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig...
5. entgegen § 5 Abs. 2 wiederholt sein Angebot mit einer offenbar zu niedrigen Altersstufe bewertet oder kennzeichnet,
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Zuletzt geändert von metty am Donnerstag 2. Dezember 2010, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
.robert
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metty hat geschrieben:Angenommen du verhältst dich so wie in der FAQ der FSM beschrieben, wirst aber trotzdem vor Gericht gezerrt oder auf eine andere Art belangt. Hier glaube ich kaum das die ein "...aber ich hab doch alles genau so gemacht wie es in der FAQ der FSM beschrieben war..." gelten lassen.
Und deswegen lieber Panik schieben mit Falschaussagen?
metty
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.robert hat geschrieben:Und deswegen lieber Panik schieben mit Falschaussagen?
Wo ist die Falschaussage? Das ist der worst case Fall.
Im Gesetz steht dazu:
Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig...
5. entgegen § 5 Abs. 2 wiederholt sein Angebot mit einer offenbar zu niedrigen Altersstufe bewertet oder kennzeichnet,
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
http://jmstv-wiki.de/index.php?title=Sy ... drigkeiten
Das Problem dabei ist aber, wer garantiert dir, dass deine Alterseinstufung korrekt ist? Man hat zwar die Möglichkeit das Blog, Forum etc. als ganzes zu kennzeichnen, lädt aber z.B. jemand ein nicht jugendfreies Bild hoch, würde man wie o.g. eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Zuletzt geändert von metty am Donnerstag 2. Dezember 2010, 00:10, insgesamt 1-mal geändert.
.robert
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Falsch ist, das jeder seine Anbieter seine Inhalte kennzeichnen muss. Und selbst im Gesetz steht das Wort "wiederholt" und "vorsätzlich".
Dein einleitender Artikel war pure Panikmache, welche nicht zielführend ist!

Gute nacht!
metty
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.robert hat geschrieben:Falsch ist, das jeder seine Anbieter seine Inhalte kennzeichnen muss. Und selbst im Gesetz steht das Wort "wiederholt" und "vorsätzlich".
Als Vorsatz gilt auch ein nicht entfernen eines entsprechenden Beitrags, übersieht man 2 oder 3 entsprechende Beiträge wäre der Tatbestand erfüllt.
.robert hat geschrieben:Dein einleitender Artikel war pure Panikmache, welche nicht zielführend ist!
Die Einleitung zu meinem Artikel sollte keine Panikmache sein, deshalb hab ich den Beitrag entsprechend abgeändert. Ich wollte wirklich niemandem auf den Schlipps treten, aber ich bin ziemlich über das Gesetz verärgert, da eine große Unklarheit mitbringt und es im Endeffekt alles nur noch komplizierter macht. Trotzdem gilt meine Frage nach wie vor, gehts mit dem Forum einfach so weiter wie gehabt oder habt ihr bereits Handlungsschritte vorbereitet.
lunar

@metty: Ich bezweifele, dass das Forum überhaupt von dieser Gesetzesänderung betroffen ist. Der Großteil des Inhalts ist schließlich von den Nutzer generiert, und da ist die Rechtssprechung bisher so, dass es ausreicht, wenn der Anbieter nach Hinweis aktiv wird und nicht von vorne herein moderiert. Ich glaube nicht, dass sich die Rechtssprechung mit dem neuen Staatsvertrag radikal ändern wird.

Und selbst wenn nicht, was wäre denn verloren, wenn man das Forum einfach pauschal als ab 18 markiert? Wer installiert sich schon freiwillig solche Filterprogramme? Wer sich hierher verirrt, der wird sowieso auch herausfinden können, wie er solche Filter umgeht.

Aber natürlich bin ich kein Anwalt, und habe mich mit diesem Thema auch zugegebenermaßen recht oberflächlich beschäftigt. Ich sehe auch keinen Anlass zur Panik, denn die Ineffektivität ist diesem Gesetz in seine Paragraphen geschrieben, so dass es sich nicht lange halten wird.
BlackJack

@metty: Wenn man 1 oder 2 Beiträge übersieht, dann ist das natürlich kein Vorsatz. Wenn man keine Kenntnis davon hat, kann man ja gar nicht den Vorsatz fassen, sie nicht zu entfernen.

@lunar: Schulen und Eltern installieren solche Programme. Damit würde man also Schüler ausschliessen. Ich gebe ja zu, dass da ab und zu ein paar Nervige dabei sind, aber ich wäre dagegen die vorsätzlich ( :-) ) aussen vor zu lassen.
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metty hat geschrieben:Trotzdem gilt meine Frage nach wie vor, gehts mit dem Forum einfach so weiter wie gehabt oder habt ihr bereits Handlungsschritte vorbereitet.
Davon würde ich jetzt mal ausgehen. §5.1 gibt deutlich vor, für wen die Alterskennzeichnung überhaupt gilt:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Man kann wohl nicht ernsthaft der Meinung sein, dass die Beschäftigung mit der Programmiersprache Python die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt. Bei PHP kann man ja mal darüber nachdenken, aber bei Python doch nicht.

Zudem, und das sollte man sich wirklich einmal klar machen, galt genau diese Regelung bisher auch schon. De facto ändert sich also hier nichts.
burli
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Ich habe mich auch aufgeregt, aber ganz so schlimm wie befürchtet kommt es wohl nicht. Soweit ich das bisher sehe ist die Kennzeichnung freiwillig und nur für diejenigen nötig, bei denen der Inhalt "überwiegend" auf ein älteres Publikum zielt. Also nicht unbedingt nur die Pornoseite sondern generell auch Seiten, auf denen es sich überwiegend um Themen mit einem gewissen Mindestalter dreht, von mir aus Computerspiele, die von der FSK ab 16 oder 18 eingestuft sind oder ähnliches.

Wie diese Kennzeichnung aussehen soll ist wohl noch gar nicht fest gelegt, ich habe jedenfalls auch noch nichts dazu gefunden.
Das schwierigste beim Programmieren ist, sinnvolle Variablen- und Funktionsnamen zu finden :lol:
.robert
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Hier noch mal ein paar Kommentare von Kompetenteren Personen :wink: als wir es sind: http://www.netzpolitik.org/2010/jmstv-a ... och-nicht/
metty
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burli hat geschrieben:Wie diese Kennzeichnung aussehen soll ist wohl noch gar nicht fest gelegt, ich habe jedenfalls auch noch nichts dazu gefunden.
Das ist u.a. eines der Probleme, warum sich viele Leute aufregen. Die, die kennzeichnen müssen, würden das gerne machen, wissen aber nicht wie. Sind die Anbieter gewerblich, kommt das Problem hinzu, dass sie bei einer Nichtkennzeichnung abgemahnt werden können. Ich persönlich werde mich jetzt erst mal zurücklehnen und abwarten. Am 6.12. kommt in der neuen c't ein ausführlicher Artikel zum JMStV, dann sehe ich weiter...

Hier sei nochmal gesagt, ich wollte wirklich keine Panik erzeugen, aber ich habe mich gestern den ganzen Tag mit dem neuen JMStV beschäftigt und im Endeffekt weiß niemand etwas genaues. Das einzige was zugenommen hat ist die Verunsicherung.
burli
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Deshalb steht in meinem Blog

http://blog.elektronik-projekt.de/ab18/

[Edit] ach ja, und in meinem Shop werde ich noch einen Warnhinweis einfügen müssen. "Kleinteile können verschluckt werden. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet"

PS: Wer den Sarkasmus findet darf ihn behalten
Zuletzt geändert von burli am Donnerstag 2. Dezember 2010, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
Das schwierigste beim Programmieren ist, sinnvolle Variablen- und Funktionsnamen zu finden :lol:
BlackJack

@/me: Was Du da zitierst gilt für *Zugangsbeschränkungen*. Die Kennzeichnungspflicht ist ja noch einmal etwas anderes. Wenn alles so bleibt wie bisher, bräuchte es Kennzeichnungspflicht für ab 0 oder 6 Jahre ja nicht wirklich. Ich denke kommerzielle Anbieter von *was auch immer* betrifft das auf jeden Fall, eben weil wieder viele Anwälte mit dem Wettbewerbsrecht und Abmahnungen versuchen werden Kasse zu machen.

Es betrifft halt viele Angebote, bei denen es eben nicht so klar ist wie hier im Python-Forum. Aufklärungsseiten für Jugendliche oder Informationen von Drogenberatungen zum Beispiel. Alvar Freude hatte dazu mal ein Experiment gemacht: Webseiten von Blog-Lesern einstufen lassen und dann noch einmal von einem Medienpädagogen: Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten.

Bei Wikipedia gibt es sicher auch noch einiges zu kennzeichnen -- oder löschen.
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