Probleme mit den Lizenzen
- cofi
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Nein, auch bei kostenloser Weitergabe kann man sie nicht ausschliessen. Dann greift aber IIRC ein anderes Gesetz, das einen nur dann haftbar macht, wenn man Fehler "arglistig verschweigt", d.h. bekannte Fehler dem Abnehmer vorsaetzlich/fahrlaessig verschweigt. Mit einem Bugtracker oder einer Datei in der Distribution sollte es getan sein, sofern beides aktuell ist und alle Fehler enthaelt.
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@jbs: Von Gesetzes wegen gelten die AGB-Bestimmungen für jeden Vertrag, an dem ein "Nicht-Unternehmer" beteiligt ist, also auch beispielsweise Dienstverträge. Dein Friseur darf die Haftung für Deinen Haarschnitt auch nicht ausschließen, obwohl er Dir keine Ware verkauft, sondern einen Dienst leistet
Freie Software, die frei übers Netz verteilt wird, scheint aber nach gängiger Rechtssprechung als Schenkung interpretiert zu werden, und da gelten meines Wissens andere Haftungsregeln, die nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz einschließen. Aber ich bin kein Anwalt, und kenne mich im Gesetz auch nicht besonders gut aus.
Es ist aber in jedem Fall so, dass man als Autor freier Software in Deutschland die Haftung nicht vollständig ausschließen kann, sondern allenfalls reduzieren kann. Es gibt keinen Freifahrtschein für groben Unfug auf dem System des Nutzers
Freie Software, die frei übers Netz verteilt wird, scheint aber nach gängiger Rechtssprechung als Schenkung interpretiert zu werden, und da gelten meines Wissens andere Haftungsregeln, die nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz einschließen. Aber ich bin kein Anwalt, und kenne mich im Gesetz auch nicht besonders gut aus.
Es ist aber in jedem Fall so, dass man als Autor freier Software in Deutschland die Haftung nicht vollständig ausschließen kann, sondern allenfalls reduzieren kann. Es gibt keinen Freifahrtschein für groben Unfug auf dem System des Nutzers
Schreib doch einmal einen Virus / Wurm und veröffentliche ihn unter der GPL. Ich glaube nicht, dass dies sehr viel bringt von wegen Haftung.jbs hat geschrieben:lunar hat geschrieben:Die Haftung darf man weder für Quelltext noch für Binärprogramme ausschließen.
Das gilt aber nur, wenn ich das verkaufe, oder?
Ausser das die Antivirenhersteller den Schädling besser bekämpfen können.
- cofi
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Allerdings duerfte das in jedem Fall unter Sachbeschaedigung fallen.
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@cofi: Für elektronischen Daten gibt es gesonderte Regelungen, da Daten keine Sachen sind. Diese Regelungen fallen unter die Begriffe Computersabotage und Datenveränderungen, nicht aber Sachbeschädigung. Außerdem geht es dann schon um Straftaten und nicht mehr wie bisher um Zivilrecht, es muss also schon Vorsatz sein.
Wenn du die Software als Virus/Wurm kennzeichnest und ihn nicht nutzt wirst du wohl kaum haften können.DaMutz hat geschrieben:Schreib doch einmal einen Virus / Wurm und veröffentliche ihn unter der GPL. Ich glaube nicht, dass dies sehr viel bringt von wegen Haftung.
@DasIch: Wenn man den Wurm/Virus nicht "nutzt", gibt es ja auch nichts zu haften. Wenn der aber bei irgendwem Schaden anrichtet, bist Du haftbar. Draufschreiben "Vorsicht Virus -- nicht benutzen" hilft da auch nicht viel.
Wenn der Nachbarsjunge in Deinen Keller einbricht und aus versehen die Mininuke zündet, kannst Du ja auch nicht sagen, "Hey ich kann nichts dafür, das war bloss 'n Hobbyprojekt und sollte nie die Nachbarschaft verstrahlen. Der blöde Bengel ist Schuld weil er auf den blinkenden, roten Knopf patschen musste, auf dem ganz laut und deutlich 'Achtung - nicht drücken' stand."
Wenn der Nachbarsjunge in Deinen Keller einbricht und aus versehen die Mininuke zündet, kannst Du ja auch nicht sagen, "Hey ich kann nichts dafür, das war bloss 'n Hobbyprojekt und sollte nie die Nachbarschaft verstrahlen. Der blöde Bengel ist Schuld weil er auf den blinkenden, roten Knopf patschen musste, auf dem ganz laut und deutlich 'Achtung - nicht drücken' stand."
@BlackJack: Naja, ich glaube, die Intention des Programmierers spielt schon auch eine Rolle ... ich kann mir nicht vorstellen, dass man beispielsweise einen wissenschaftlichen Mitarbeiter am Lehrstuhl für Sicherheit einer Universität für das Rootkit auf seiner persönlichen Seite, dass er im Rahmen einer Doktorarbeit oder eines Forschungsprojekts für seinen Doktorvater oder Professor entwickelt, haftbar macht, wenn irgendein Idiot beim Ausprobieren ohne Sinn und Verstand damit sein System zerlegt.
@lunar: Als Abschlussarbeit eines Physikstudenten wäre die Mininuke im Rahmen eines Forschungsprojektes auch weniger ein Problem.
Auch bei den besten Absichten kann es Probleme geben, wenn es Dritten zu einfach gemacht wird, absichtlich oder unabsichtlich Schaden anzurichten.
Ich denke es ist schwierig zu sagen wo die Grenze ist, und es wahrscheinlich bei so einer Forschungs-/Proof-Of-Concept-Arbeit mit besten Absichten nicht sicher das man in einem konkreten Fall tatsächlich für haftbar erklärt wird, aber man sollte auf jeden Fall damit rechnen, dass man zumindest vor Gericht gezerrt werden könnte.
Auch bei den besten Absichten kann es Probleme geben, wenn es Dritten zu einfach gemacht wird, absichtlich oder unabsichtlich Schaden anzurichten.
Ich denke es ist schwierig zu sagen wo die Grenze ist, und es wahrscheinlich bei so einer Forschungs-/Proof-Of-Concept-Arbeit mit besten Absichten nicht sicher das man in einem konkreten Fall tatsächlich für haftbar erklärt wird, aber man sollte auf jeden Fall damit rechnen, dass man zumindest vor Gericht gezerrt werden könnte.
Das mag sein, so genau kenne ich mich damit auch nicht aus. Ich glaube aber, wir sind uns einig, dass die verpflichtende Haftung in Deutschland relativ streng ist.
Ah stimmt, das habe ich vergessen; aber Quellcode veröffentlichen bleibt ja weiterhin ne Optionlunar hat geschrieben:@apollo13: Wenn man eine LGPL-Bibliothek nicht dynamisch bindet, muss man nur Zugang zum Quelltext der Bibliothek und zum ungebundenen Objektcode des Programms inklusive der zum Binden nötigen Materialien (z.B. das Buildsystem) gewähren …