License?

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EyDu
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Leonidas hat geschrieben: und dann hast du automatisch verloren und ein Problem wegen Falschaussage gegen besseres Wissen.
Als Angeklagter ist das in den meisten Fällen aber vollkommen egal, außer du behauptest etwas über andere Personen. Auf das Urteil wirkt sich so etwas natürlich nicht positiv aus.
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sma
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@lunar, Ich erinnere mich nicht mehr genau an das Argument unser Rechtsanwältin, aber es hängt damit zusammen, dass kein Vertrag zustande kommt. Des weiteren ist es in D nicht möglich, sämtliche Gewährleistung für Software abzugeben, wie es die meisten Lizenzen in Blockschrift tun. Auch das z.B. die Eclipse Public License New York als Gerichtsort nennt, macht sie in D ungültig und der US-Richter wird ein solches Verfahren zwei Streitende in D mit aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls ablehnen. Ich bin kein Anwalt (und will keiner sein) daher kann ich nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, wenn man mit seinem Quelltext mehr machen will, als sie nur zu verschenken.

@krisi12345, natürlich kannst du vor Gericht lügen, doch solltest du z.B. an Eides Statt versichern, es handelt sich um deine Software und man kann dir nachweisen - etwa in dem ein anderer Quelltext vorweist, der sich zu "deinem" Programm übersetzen lässt und ein Gutachter daher bestätigt, dass die Software aus dieser Quelle stammt - dass das eine Lüge war, kann die Strafe übler sein als für den Diebstahl der Software. Also keine gute Idee.

Stefan
Barabbas
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Das stimmt so aber einfach nicht, weil du nach deutschem Urheberrecht auf alle Fälle alle Rechte an dem Quelltext hast. Wenn die Lizenz ungültig ist, bedeutet das - wenn überhaupt - das das restriktive Urheberrecht greift und nicht, dass du deinen Quelltext "verschenkt" hast.

Kurz: Mein Quellcode ist und bleibt mein Eigentum. Ich räume durch etwaige Lizenzen nur Nutzungsrechte ein. Falls eine Firma meinen Quellcode benutzt und gegen die Lizenz verstößt, kann ich gegen sie vorgehen. Dabei werde ich entweder a) Recht erhalten, weil sie gegen die Lizenz verstößt oder b) Recht erhalten, weil die Lizenz nicht anerkannt wird und das Urheberrecht greift.

Was du meinst, bezieht sich m.E. tatsächlich eher auf die EULA - da gibt es in Deutschland Einschränkungen bzgl. der Gültigkeit. Mein geistiges Eigentum ist davon aber nicht betroffen.

//edit: Mit dem Ausschluss der Gewährleistung hast du natürlich recht. Einige Lizenzen schreiben ja deshalb: "Keine Gewährleistung oder nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift"
sma
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Barabbas hat geschrieben:Das stimmt so aber einfach nicht, weil du nach deutschem Urheberrecht auf alle Fälle alle Rechte an dem Quelltext hast.
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe gesagt, wenn man sowieso plant, den Quelltext zu verschenken (also dem Opensource-Gedanken zu folgen) muss man sich auch keine großen Gedanken um die Lizenz machen. Die Lizenz kann der Beschenkte als (nicht rechtsverbindliche) Absichtserklärung meinerseits auffassen. Ich muss ja (im Gegensatz zur USA) nicht auf mein Urheberrecht oder Kopierrecht bestehen, damit es gültig bleibt.

Es kann allerdings sein, dass das Anbieten des Quelltexts über einen öffentlichen Server ohne jede Beschränkung von einem deutschen Gericht als Schenkung aufgefasst wird. Und damit tritt man (AFIAK, IANAL) möglicherweise irgendwie relevante Rechte ab. Ich will dies jetzt nicht lesen: http://www.ifross.de/ifross_html/art1.html

Stefan
Barabbas
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Der Fragestelle wollte seinen QT ja eben nicht verschenken. Wenn du dann sagst, man solle einen Anwalt konsultieren, wenn man den QT nicht verschenken sollte, ist ja wohl klar, dass "verschenken" hier eher als "wegschmeißen" zu lesen ist.

Weiterhin ist es falsch, dass eine OS-Lizenz (oder überhaupt irgendwelche nennenswerten OS-Lizenzen) eine Schenkung mit Absichtserklärung darstellt. Diese Rechtskonstruktion liegt keiner mir bekannten Copyleft-Lizenz zu Grunde - wäre auch absurd.

Auch dein letzter Punkt entbehrt jeder Grundlage: Die Vorstellung, dass freie Verfügbarkeit einer Schenkung gleichkommt ist - mit einem Blick auf das Materialgüterrecht - absurd und deckt sich auch nicht mit dem gültigen Urheberrechtschutz für frei verfügbare Texte, Musikstücke und Bilder.

Ich bin auch kein Anwalt, aber ich kann dir mich Sicherheit sagen, dass du hier nicht ganz richtig liegst.

Gruß,

Daniel
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