BlackJack hat geschrieben:Das "falls von Ihnen gewünscht" lese ich da nicht.
Mein Zitat stammte aus Google eigener Erklärung (für normale Menschen) ihrer Lizenzbedingungen. Da steht es eben so. Nun könnte man natürlich unterstellen, dass sie dich damit in falsche Sicherheit wiegen wollen und ihre eigenen Lizenzbedingungen absichtlich falsch erklären, aber das glaube ich erstmal nicht.
BlackJack hat geschrieben:Dieses nicht-exklusive Veröffentlichungsrecht kann zum Beispiel die Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder als Buch verhindern, weil die Verlage dieses Recht in der Regel exklusiv haben wollen.
Das hat doch nichts mit Google zu tun. Wenn du beispielsweise in deinem Blog - egal wo der hostet wird oder mit welcher Software er betrieben wird, einen Artikel veröffentlichst - oder sagen wir, in diesem Forum etwas wertvolles schreibst - und das dann an eine Zeitschrift verkaufen willst, die es exklusiv haben will, dann ist dir das bereits nicht mehr möglich, denn du hast (zwangsläufig) dem Betreiber des Blog/Forums was auch immer ein nicht exklusives Veröffentlichungsrecht eingeräumt. Es deswegen im Vorfeld abzuklären ist aber nie verkehrt...
Stefan