Google für (Python) Websites hosting

Alles, was nicht direkt mit Python-Problemen zu tun hat. Dies ist auch der perfekte Platz für Jobangebote.
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mitsuhiko
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Sr4l hat geschrieben:Eigentlich würde ich nur einmal gerne einen Belastungstest machen.
Hat man Googles Rechnenpower zur Verfügung? Geht das System bei 100 Leuten in die Knie? Das habe ich mich mal so gefragt.
Du hast quotas.
Jinja ist Python 3 ready? Gibt es dafür schon ein Logo alias "Python3 Premium Ready"? ;-)
Ich hab lokal einen Python 3 Branch, aber weil Python 3 noch nicht ready ist heißt das nicht so viel.
TUFKAB – the user formerly known as blackbird
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Sr4l
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mitsuhiko hat geschrieben:
Sr4l hat geschrieben:Eigentlich würde ich nur einmal gerne einen Belastungstest machen.
Hat man Googles Rechnenpower zur Verfügung? Geht das System bei 100 Leuten in die Knie? Das habe ich mich mal so gefragt.
Du hast quotas.
Aber nur die 5GB Speicher und 5Millionen Pageviews pro Monat?
Leonidas
Python-Forum Veteran
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Sr4l hat geschrieben:Aber nur die 5GB Speicher und 5Millionen Pageviews pro Monat?
Naja, fur lau ist es dennoch ein akzeptables Limit.
My god, it's full of CARs! | Leonidasvoice vs (former) Modvoice
sma
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BlackJack hat geschrieben:Das "falls von Ihnen gewünscht" lese ich da nicht.
Mein Zitat stammte aus Google eigener Erklärung (für normale Menschen) ihrer Lizenzbedingungen. Da steht es eben so. Nun könnte man natürlich unterstellen, dass sie dich damit in falsche Sicherheit wiegen wollen und ihre eigenen Lizenzbedingungen absichtlich falsch erklären, aber das glaube ich erstmal nicht.
BlackJack hat geschrieben:Dieses nicht-exklusive Veröffentlichungsrecht kann zum Beispiel die Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder als Buch verhindern, weil die Verlage dieses Recht in der Regel exklusiv haben wollen.
Das hat doch nichts mit Google zu tun. Wenn du beispielsweise in deinem Blog - egal wo der hostet wird oder mit welcher Software er betrieben wird, einen Artikel veröffentlichst - oder sagen wir, in diesem Forum etwas wertvolles schreibst - und das dann an eine Zeitschrift verkaufen willst, die es exklusiv haben will, dann ist dir das bereits nicht mehr möglich, denn du hast (zwangsläufig) dem Betreiber des Blog/Forums was auch immer ein nicht exklusives Veröffentlichungsrecht eingeräumt. Es deswegen im Vorfeld abzuklären ist aber nie verkehrt...

Stefan
BlackJack

Wenn ich in einem Blog einen Artikel veröffentliche, dann habe ich den ja öffentlich gemacht. Wenn Google ein Dokument veröffentlicht, das ich nur selbst bearbeite oder maximal der Arbeitsgruppe freigegeben habe, ist das ja noch einmal etwas anderes.
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