Seite 1 von 1

frage zum bundestrojaner

Verfasst: Samstag 1. September 2007, 23:02
von Costi
ich hab eine einfache sache nicht verstanden:
verbietet den 202c StGB (das "antihackergestz") nicht die erstellung solcher software !?

Verfasst: Samstag 1. September 2007, 23:37
von birkenfeld
Selbst wenn das so ist: der "Bundestrojaner" wird nicht ohne ein entsprechendes Gesetz daherkommen, das seine Entwicklung und seinen Einsatz legitimiert.

So ist das, wenn man der Staat ist. :)