Ist eine PyQt Lizenz nötig?

Python und das Qt-Toolkit, erstellen von GUIs mittels des Qt-Designers.
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zizou2981
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Hallo,

im Rahmen eines Projekts in unserem Unternehmen sollen wir für einen Kunde bzw. anderen Unternehmen ein Tool entwickeln. Dazu würde ich gern PyQt für die Entwicklung der GUI verwenden. Nach der Überprüfung habe ich gemerkt, dass PyQt eine GPL-Lizenz hat und da das Tool nach der Entwicklung als Eigentum des Kunden betrachtet wird, dürfen wir den Code natürlich nicht veröffentlichen.

Dazu habe ich folgende Fragen:
1 - muss man in diesem Fall eine Kommerzielle Lizenz von PyQt kaufen und falls ja braucht man noch eine Lizenz für Qt auch?

2 - Was ist mit single Developper Lizenz ganz genau gemeint?

Danke für die Hilfe
Sirius3
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@zizou2981: zuerst der Disclaimer. Dies ist keine Rechtsberatung und es ist immer ratsam bei Zweifel einen Fachanwalt aufzusuchen.

Die erste Frage läßt sich am einfachsten anhand der FAQs beantworten:
Does the GPL require that source code of modified versions be posted to the public?

The GPL does not require you to release your modified version, or any part of it. You are free to make modifications and use them privately, without ever releasing them. This applies to organizations (including companies), too; an organization can make a modified version and use it internally without ever releasing it outside the organization.

But if you release the modified version to the public in some way, the GPL requires you to make the modified source code available to the program's users, under the GPL.

Thus, the GPL gives permission to release the modified program in certain ways, and not in other ways; but the decision of whether to release it is up to you.
Mit eigenen Worten: freie Software heißt nicht, dass man keine Rechte mehr an dem Produkt hat, sondern nur dass jeder, der eine Kopie des Programms hat auch Anspruch auf den Sourcecode hat und dann mit diesem Programm machen kann, was die Lizenz erlaubt, ohne Dich um Erlaubnis fragen zu müssen.

Das ist in Deinem Fall also ganz klar: Der Kunde erhält gegen Bezahlung ein Programm inklusive Sourcecode. Zugleich hat er das Recht, alles mit diesem Programm zu tun, also auch Weiterzuverkaufen, zu Veröffentlichen, zu Verändern etc.

Mögliche Probleme: Erweiterungen könnte der Kunde selbst erstellen oder ein anderes Unternehmen damit beauftragen, es gibt also kein Recht darauf, weiterhin mit dem Programm Geld zu verdienen.

Ich weiß nicht, ob es rechtlich möglich ist, einen Vertrag so zu formulieren, dass Euch der Kunde verbieten kann, dass ihr nicht doch das Tool veröffentlicht. Da es sich um freie Software handelt, kann jeder, der es besitzt auch damit machen, was er will. Im Zweifel muß Euch der Kunde in diesem Punkt vertrauen.


Zweitens: einfach FAQs lesen:
Q. Are commercial licenses tied to named developers?

A.
No, a commercial license covers a number of developers. We only require that the total number of developers at any time does not exceed the number covered by your license.
Z.B. Wenn maximal drei Entwickler gleichzeitig an diesem Projekt arbeiten, braucht Ihr 3 Lizenzen.
Astorek
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Als mögliche Alternative wäre vllt. noch "PySide" erwähnenswert, dass ebenfalls die Qt-Bibliotheken benutzt, allerdings unter LGPL lizenziert ist. Nachteil ist, dass allerdings Teile des Quelltextes wohl zwangsläufig umgebaut werden müssen, da sich PySide hie und da immer mal wieder unterscheidet. Beispielsweise ist die Einbindung von ".ui"-Dateien in PySide schon sehr anders gelöst worden als in PyQt...
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Sr4l
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Noch als Hinweise: Ich letze Woche Probleme mit einem Programm gehabt weil es noch nicht "Qt5 ready" war. Und beim blick in den Sourcecode ist mir dann aufgefallen das es die Bibliothek python_qt_binding nutzt. Damit hat man eine einheitliche Anbindung an PyQt oder PySide.

Wie gut, flexible und stabil das ist kann ich nicht beurteilen, aber das Programm was es nutzt ist auch schon etwas und läuft damit scheinbar gut.
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zizou2981
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Hallo,

@Sirius3: danke für die ausführliche Erklärung

@Astorek: danke für den Tipp. Das war auch das erste, was ich versucht habe aber leider habe ich festgestellt, dass das Umstellen doch umfängliche ist, als wie es auf der PySide Seite dargestellt ist. Denn einge Sachen, die mit PyQt funktionieren, funktionieren in PySide auf einmal nicht und ich musste halt nach Alternativen suchen.

Wie es aussieht werde ich doch die Umstellung auf PySide fortführen müssen :(

Danke euch :)
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zizou2981
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@Sr4I: Danke für den Tipp aber da die Anbindung PyQt verwendet, vermute ich, dass auch in diesem Fall eine Lizenz nötig ist oder?
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Sr4l
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zizou2981 hat geschrieben:@Sr4I: Danke für den Tipp aber da die Anbindung PyQt verwendet, vermute ich, dass auch in diesem Fall eine Lizenz nötig ist oder?
Die Bibliothek ist nur dafür da, die Unterschiede zwischen PyQt und PySide auszugleichen damit es egal ist ob man PySide oder PyQt nutzt.

Aber ist eine schwierige Frage ob ein kommerzielles Projekt, welches diese Bibliothek mit PySide nutzt und nie PyQt, die PyQt Lizens verletzt, weil es theoretisch genutzt wird / werden könnte. Da habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.
xXSkyWalkerXx1
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Und wie lange gilt so eine Lizenz?
__deets__
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Das entnimmst du den AGB. Ich vermute mal mindestens für den Lebenszyklus von Qt5. Alles andere macht keinen Sinn.
xXSkyWalkerXx1
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Also nicht nur 1 Monat oder 1 Jahr?
__deets__
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Denke nicht. Aber frag doch die Leute, die es verkaufen.
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MagBen
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zizou2981 hat geschrieben: Donnerstag 8. September 2016, 22:38Nach der Überprüfung habe ich gemerkt, dass PyQt eine GPL-Lizenz hat und da das Tool nach der Entwicklung als Eigentum des Kunden betrachtet wird, dürfen wir den Code natürlich nicht veröffentlichen
Open Source heißt nicht, dass der Code der ganzen Welt gehört. Open Source heißt, dass der Code den Entwicklern und den Anwendern gehört. Wenn es zwischen Dienstleister und Anwender-Firma eine Vertrauensbasis gibt, dann ist es durchaus möglich ein firmeninternes Tool Open Source zu entwickeln.
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Sirius3
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@MagBen: Open Source bedeutet etwas ganz anderes. Der Urheber räumt jemand anderem das Recht ein, sein Werk zu modifizieren und weiterzugeben.
Besitz ist juristisch etwas völlig anderes. Ein Anwender kann den Code besitzen, es kann in einem Vertrag auch geregelt sein, dass die Entwicklung eines Tools den Sourcecode beinhaltet, aber eine Modifikation verbietet. Dass ein Tool gemeinsam von Dienstleister und Anwender entwickelt wird, im Sinne von, beide Seiten modifizieren den Sourcecode, ist eher selten. Auch wenn im Vertrag steht, dass der Kunde den Code weiterentwickeln darf, würde ich noch nicht von Open Source sprechen.
__deets__
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@MagBen: das ist eine sehr kreative und trotz "IANAL" mE falsche Auslegung der Funktionsweise der GPL. Intendiert ist es so schon mal gar nicht, und rein rechtlich bedeutet GPL-lizensierter Code fuer den Kunden auch automatisch das Recht, diesen Code nicht nur zu modifizieren, sondern auch noch weiter zu geben.

https://www.gnu.org/licenses/old-licens ... edVersions

Womit also auch eine interessierte Dritte Partei das Recht hat, den Code zu bekommen. Natuerlich kann man hoffen, dass es einfach keiner mitbekommt, das GPL verwandt wird. Aber das gilt ja immer... und im vorliegenden Fall geht es ja eh um ein Produkt, das an beliebige Kunden verteilt werden soll, womit dieses Wissen also recht unkontrolliert verteilbar ist.
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MagBen
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__deets__ hat geschrieben: Donnerstag 27. September 2018, 09:45Womit also auch eine interessierte Dritte Partei das Recht hat, den Code zu bekommen.
Interesse reicht nicht. Entwickler und Anwender dürfen es an den Dritten weitergeben, der Dritte kann es aber nicht einfordern, solange er weder Anwender noch Entwickler ist. Anwender oder Entwickler kann er aber erst sein, nachdem er das Programm bekommen hat.
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__blackjack__
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@MagBen: Das „Womit“ bezieht sich auf den Fall das der Kunde den Code weitergegeben hat. Letzter Satz im Absatz vor dem Link.
„All religions are the same: religion is basically guilt, with different holidays.” — Cathy Ladman
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