Lizenz-Recht bei Python

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PythonMarlem
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Hallo,

in meinen Udemy-Kurs habe ich gelernt, dass die Weitergabe eines Python-Programms wegen Lizenz-Recht nicht so ganz einfach ist.
Im Forum-Thread "Barrierefreie Anwendungen erstellen mit Qt" habe ich den kompletten Python-Code von meiner Demo-Anwendung gepostet.
Wie ihr seht, ist es ein Demo-Programm, das bedeutet, es kann nicht als Programm verwendet werden, weil es dem Anwender nicht hilft eine
bestimmte Aufgabe zu erledigen, sondern der einzige Sinn der ist, zu Zeigen wie mit der Programmiersprache Python und dem Framework
Qt Anwendungen entwickelt werden die für blinde und sehbehinderte Menschen sind.

Ich würde gerne die Python-Datei zum kostenlosen Download auf meiner Unternehmenswebeite anbieten.

Frage:
Darf ich das?
Wenn ja, gibt es was dass ich hierbei beachten muß?
einfachTobi
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Beiträge: 491
Registriert: Mittwoch 13. November 2019, 08:38

Die Weitergabe eines Pythonprogramms ist lizenzrechtlich grundsätzlich kein Problem, da Python unter der Python Software Foundation Lizenz vertrieben wird, welche wie BSB/GNU GPL freie Software bietet. Jetzt kann es bei der Verwendung von Modulen Dritter natürlich anders aussehen. PyQt bietet freie Verwendung für nicht-kommerzielle Software und eine weitere Lizenz gegen Geld für die Verwendung in kommerzieller Software. Am besten suchst du mal bei Google nach einer Übersicht über die jeweilige Lizenz. Es gibt gute Übersichtsseiten, welche die wesentlichen Unterschiede aufzeigen.
Sirius3
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Beiträge: 17741
Registriert: Sonntag 21. Oktober 2012, 17:20

Lizenzrecht ist nie einfach. Daher gebe ich hier auch keine rechtsverbindliche Beratung. Wenn Du Programmcode veröffentlichst, dann unterliegt das immer dem deutschen Urheberrecht. Lesen erlaubt, verwenden erlaubt, modifizieren nicht erlaubt. Jetzt kann man den Nutzern mehr Rechte einräumen. In wie weit die meist nach angloamerikanischen Recht formulierten Lizenzen in Deutschland bestand haben, müssen immer die jeweiligen Gerichte klären. Bei eigenen Code bist du erst einmal frei in der Gestaltung. Kompliziert wird es erst, wenn du Code von dritten zu einem Paket schnürst, also auch diese Drittbibliotheken zum Download anbietest (als eine Datei oder mehrere ist egal). Dann musst du fast immer den Lizenztext aller Teile mitveröffentlichen. Es kann aber auch sein (GPL) dass Du auch den Quelltext deines und aller anderen Programmteile unter der selben Lizenz veröffentlichen musst.
Das deckt zwar meiner Meinung nach keine der anderen Lizenzen ab (denn zu Modifizieren gehört eigentlich nicht, dass man einen zusätzlichen Lizenztext vornewegpappen kann). Aber das sehen die meisten anders und solange nicht dagegen vor einem Gericht geklagt wird, ist das toleriert, und soweit ich weiß klagen eh nur die GPL-Fanatiker.

Qt und PySide2 sind beide unter LGPL veröffentlicht, was die Sache deutlich einfacher macht. Dort ist es dann rechtlich wirklich kein Problem, sowohl Python als auch Qt als auch den ganzen Rest in ein Paket zu packen, und zu veröffentlichen (solange alle Bibliotheken mit ihren Lizenzen genannt werden).

Einfacher ist es aber eh, nur den Quelltext und eine Installationsanleitung zu veröffentlichen, aber eben nicht vergessen, den eigenen Code auch unter eine Lizenz zu stellen.
Am besten: https://de.wikipedia.org/wiki/Unlicense
Zuletzt geändert von Sirius3 am Mittwoch 3. Juni 2020, 07:16, insgesamt 1-mal geändert.
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sparrow
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Ich bin kein Rechtsberater.

@PythonMarlem: Mit Lizenzen muss man sich grundsätzlich auseinandersetzen, wenn man Software entwickeln möchte.
Wenn du irgendwo gelernt hast, dass irgend eine Weitergabe oder Lizenzierung bei Python-Programmen "nicht ganz so einfach" ist, dann ist das falsch. Es ist genauso schwer oder einfach wie bei allen anderen Programmiersprachen auch. Du musst dich mit den Lizenzen der von dir verwendeten Module und Bibliotheken auseinandersetzen.
Das ist ein Thema, auf das Rechtsanwälte sich spezialisiert haben und die Literatur gefühlt ganze Schränke füllt. Damit auseinandersetzen muss man sich als Entwickler trotzdem, möchte man sich nicht unnötig angreifbar machen.

@einfachTobi: Deine Interpretation der Lizenz von PyQt sehe ich fundamental anders. PyQt steht unter der GPL. Erst wenn man PyQt in Software verwenden möchte, die nicht zur GPL kompatibel ist, muss man eine kommerzielle Lizenz kaufen. Das hat nichts damit zu tun, ob die damit entwickelte Software kommerziell ist. Seine Software kostenlos zu verteilen entbindet nicht davon, sie GPL-kompatibel zu lizenzieren. Auf der anderen Seite kann eine GPL-lizenzierte Software auch verkauft werden (für den Fall, dass du das mit kommerziell meinst).

Und da wundervolle an Qt (nicht PyQt!) ist, dass es eigentlich unter der LGPL lizenziert ist - aber manche Teile unter der GPL. Ein Traum.
__deets__
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Registriert: Mittwoch 14. Oktober 2015, 14:29

IANAL

@einfachTobi: Die GPL versucht vendor lock-in zu vermeiden. Nicht vendor existence ;)

Laut https://en.wikipedia.org/wiki/License_compatibility wäre die beste Lizenz eine “permissive License” wie MIT oder BSD. Denn auch wenn die GPL möglich ist, könnte jemand, der Qt & PyQt kommerziell lizensieren wollte, den Code sonst nicht nutzen.
DasIch
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Registriert: Montag 19. Mai 2008, 04:21
Wohnort: Berlin

Viele Unternehmen haben interne Reglung was Lizenzen angeht. Verwendung von Code mit Copyleft Lizenzen wie AGPL und zum Teil auch GPL (speziell v3) ist ganz häufig nicht erlaubt. Ähnliches gilt für ungewöhnlich Lizenzen oder irgendwelche Eigenkreationen. Durch die Lizenzwahl kann man also durchaus Benutzer und damit potentielle Contributor ausschliessen.

Das interessiert nicht jeden, vor allem dann nicht wenn man aus ideologischen Gründen Copyleft Lizenzen nimmt, ist aber sicherlich wissenswert und etwas dass man vielleicht bedenken sollte.
einfachTobi
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Beiträge: 491
Registriert: Mittwoch 13. November 2019, 08:38

Ihr natürlich vollkommen Recht. Da habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Gemeint war die Nicht-Kompatibilität mit der verwendeten (L)GPL-Lizenz. Die Qt-Bezeichnung dafür ist, dass man dann eine commercial license kaufen kann. Danke für die Klarstellung.
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