Domaingraber

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meego
User
Beiträge: 380
Registriert: Montag 4. März 2013, 14:36

Muss jemand in Deutschland eigentlich vor einer Markeneintragung registrierte Domains herausrücken? (Mir ist bewusst: Das ist kein Rechtsforum. Aber hier dürfte es bekannte Präzedenzfälle geben.)
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cofi
Python-Forum Veteran
Beiträge: 4432
Registriert: Sonntag 30. März 2008, 04:16
Wohnort: RGFybXN0YWR0

Markenrecht ist nicht das einzige, das da hineinspielt, sondern auch Namensrecht. Und auch selbst mit einer relevanten Marke kann der Domaininhaber das staerkere Recht haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht
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