Rechte/Pflichten für Programm Authoren

Wenn du dir nicht sicher bist, in welchem der anderen Foren du die Frage stellen sollst, dann bist du hier im Forum für allgemeine Fragen sicher richtig.
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Mr_Snede
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Hallo,
kurz gesagt, auf was lasse ich mich ein, wenn ich Programme veröffentliche?

Mein Rechte bzw Pflichten hängen natürlich von der Lizens ab, unter der ich ein Programm veröffentliche, was ist aber zum Beispiel, wenn ich keine Lizens angebe? Gilt dann bei Python automatisch die Pythonlizens?

Wisst ihr, wo ich mich weiter informieren kann?

Wie haltet ihr es mit Informationen im (beim) Quelltext über Author, Kontaktadresse(Mail / Homepage).

Ich habe unter anderem hier im Forum schon die unterschiedlichen Ansätze gesehen, kann mich aber selber noch nicht entscheiden.

cu Sebastian
CM
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Registriert: Sonntag 29. August 2004, 19:47
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Hoi,

ich finde Du fragst eine verdammt interessante Frage. Und da ich sie bloß interessant finde und auch keine Ahnung habe, habe ich mir mal dies zur Gnu Public License durchgelesen: http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html.
Das kommt für Dich natürlich nur in Frage, wenn Du freie Software anbieten willst. Aber das unterstelle ich einmal. (Ansonsten würde ich Deine Frage auch nicht hier im Forum stellen, sondern einen Anwalt einschalten oder die Rechtsabteilung einer Uni einschalten ;-) .)

Im Übrigen gelten natürlich die Einschränkungen der Pythonlizenz, aber - glaube ich, ohne Gewähr - nicht die Lizenz selber. Wenn Du andere Module mit reinpackst (nicht nur etwa sagt: "Installiert (z.B.) wxPython bevor ihr mein Modul verwendet!", sondern tatsächlich wxPython mit einbindest), dann mußt Du Dir auch die Lizenz zu diesen Modulen ganz genau anschauen, ob und unter welchen Bedingungen das darfst. - Ist Dir wahrscheinlich auch klar, aber der Deutlichkeit halber schreibe ich das nochmal.

Interessant ist auch noch was Tutorial im Zusammenhang mit distutils steht. Damit ist auch Deine zweite Frage beantwortet: distutils besteht ja darauf, daß Du wenigstens einige Metainformationen preisgeben sollst. Und das ist bei freier Software meine Meinung: Es sollte eine Homepage geben und muß irgendeine Form von Kontaktadresse haben (des Autors oder des Betreuers eines Projektes).

Bin gespannt, ob jemand noch mehr dazu zu sagen hat.

Gruß,
Christian
marco_
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Ich kenn mich selber leider nicht genug aus um dir da einen halbwegs sinnvollen Ratschlag zu geben. Ich kann aber mit drei interessanten Links dienen:
Die General Public License in Deutsch: http://www.gnu.de/gpl-ger.html
Das Copyright von Python:http://www.python.org/doc/Copyright.html
Die Python-Lizens: http://www.python.org/psf/license.html
Leonidas
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marco_ hat geschrieben:Die General Public License in Deutsch: http://www.gnu.de/gpl-ger.html
Das Copyright von Python:http://www.python.org/doc/Copyright.html
Die Python-Lizens: http://www.python.org/psf/license.html
Oder einfach mal alle OSI Lizenzen.
Nein, wenn du keine Lizenz angibst, dann ist dein Programm nicht automatisch unter der PSF Lizenz. Ich würde eher auf Public Domain oder noch eher auf keine Lizenz tippen, aber ich verweise mal auf den Wikipedia-Artikel.
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Gast

Danke soweit schon mal, die GPL habe ich mir schon vor längerem mal durchgelesen und die Python Lizenz zumindest mal überflogen(richtig lesen steht am Wochenende auf dem Plan).
Allerdings habe ich nix mehr von der GPL im Kopf - ich werde sie wohl nochmal lesen müssen:-((.

Abgesehen davon habe ich noch einen weiteren Punkt, der mich interessiert:

Was ist, wenn mein Programm in irgendeiner Form Probleme bei einem Nutzer verursacht.
Entweder durch einen Fehler im Programmcode oder durch fehlende/missverständliche oder falsche Dokumentation.

Kann ich mich davor irgendwie schützen?

@CM
Tatsächlich möchte ich meine Programme frei anbieten. Dabei werde ich wohl die GPL oder die Python Lizenz nehmen.

cu Sebastian
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Mr_Snede
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Der Gast war ich.
mawe
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Hi!

Tatsächlich ein interessantes Thema. Mich würde noch interessieren, ob ich als Autor eines Programms, die Lizenz des Programms einfach so ändern kann, z.B. von GPL auf ... naja, irgendwas nicht-so-freies. Weil, es kursieren ja dann schon Versionen von dem Programm unter GPL im Internet und sonstwo herum. Kennt sich da wer aus?

Gruß, mawe
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Mr_Snede
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@mawe
Scheinbar kann man die Lizenz ändern:
Das X-Free86 Projekt hat vor einiger Zeit seine Lizenz geändert.
Die neue Lizenz gilt für alle Versionen des Programmes, die nach dieser Änderung veröffentlicht werden.
Das hatte zu Folge dass viele Linux Distributoren nun entweder noch eine X-Free86 Version unter der alten Lizenz benutzen oder den Fork von Xorg, der auf eben einer solche alten Version aufsetzt benutzen.

Und auch Trolltech hat die Lizenzen für QT (Windows Version) geändert. Die besitzen sogar eine Doppellizenz (habe mich damit aber noch nicht auseinandergesetzt).

Aber ob man nachträglich Lizenzen ändern kann? Keine Ahnung.

cu Sebastian
Leonidas
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Der Copyright Besitzer darf die Lizenz ändern, aber ich denken nicht dass er es rückwirkend machen kann, waäre ja auch sinnlos.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Python Lizenz für eigene, weniger mit Python zusammenhängende Software nicht so besonders geeignet ist. Einer der Gründe: Schaut sie euch mal an, dort steht dauernd Python 2.0 oder Python 2.2 usw usf. Außerdem sehe ich in der PSF Lizenz keine Vorteile gegenüber der GPL, LGPL, BSD oder MIT-Lizenz.
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chaos
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Registriert: Samstag 21. August 2004, 11:19

Persönlich interessant find ich noch die MPL (Mozilla Public L), da ich aber noch kein Projekt unter diese lizenz gestellt hab (mangels Zeit), habe ich sie noch nicht gelesen.

Ansonsten für Systemnahe Linuxprogramme: GNUGPL
Für systemnahe BSD-Programme: BSD

Ansonsten gibt es auf berlios auch eine schöne Übersicht:
(find den link gerade nicht, wird nachgereicht)
[ EDIT]
Und hier ist der Link
http://openfacts.berlios.de/index.phtml ... e-Lizenzen
[ /EDIT]
Slackware will never die.
CM
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Leonidas hat geschrieben:Der Copyright Besitzer darf die Lizenz ändern, aber ich denken nicht dass er es rückwirkend machen kann, waäre ja auch sinnlos.
Jau, das kann ich explizit bestätigen: Eine Lizenz gilt für eine best. Version und nicht für ein Program in alle Ewigkeit. Das erlaubt es Herausgebern auch für Demoversionen und Vollversionen eines Programs, die einer "Herausgabeversion" entsprechen verschiedene Lizenzen zu vergeben.

Bei freier Software, und um die geht es hier ja, kann man im Übrigen auch durch die Versionsnummer klar zu verstehen geben wieviel Verantwortung man für sein Produkt übernimmt - mal von rechlichen Aspekten abgesehen. Denkt z.B. an Versionsnummern wie 0.1a, 0.2b und 1.0.

Gruß,
Christian
BlackJack

Bei uns an der Uni gab's mal eine Veranstaltung von einem Anwalt zu dem Thema. Zur Verantwortlichkeit sagte er, dass es sich bei OpenSource Software, die man kostenlos anbietet rechtlich wohl um eine Schenkung handelt. Solange einem nicht nachgewiesen werden kann, dass man in böser Absicht oder wirklich grob fahrlässig Probleme verursacht, kann man auch nicht haftbar gemacht werden.

Also ein OpenSource Trojaner, der Kreditkarteninformationen ausspäht, gibt Ärger, aber ein 3D Tetris Clone, der bei bestimmten Grafikauflösungen durch einen Bug den Rechner zum Totalabsturz bringt und dabei Geschäftsdaten verloren gehen, die in einem laufenden Excel standen, ist kein Problem. Also für den Autor des Spiels jedenfalls. ;-)

Solange man keine Lizenz angibt, gilt die strengstmögliche -- jemand der solchen Code empfängt darf damit eigentlich gar nichts machen, weil erst die Lizenz überhaupt Nutzungsrechte einräumt.

Und "Public Domain" gibt es in Deutschland nicht. Man kann die Urheberschaft und damit das Urheberrecht nicht willentlich abgeben.
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